• fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1524506410097

    @pcl89 sagte:

    Wichtig ist, dass man bis zum Angebot von FTI scrollt, da das das einzige mit dieser Samstag/Samstag-Flugverbindung zu sein scheint.

    Nein das stimmt nicht :exclamation:

    z.B. BigXtra > alltoursX > Jahnindi > DERTour > L'TUR > alltours haben diese Flugverbindung.

    Bei L'TUR steht -vor Buchung- diese Info:

    Mitteilung des Reiseveranstalters

    FRA SSH 21072018 08:45 13:15 FEG3068/SSH FRA 28072018 03:00 07:45 FEG3067 SSH068 Rixos Sharm el Sheikh Zug zum Flug mit der Deutschen Bahn inklusive (2.Klasse) Bei planmäßiger Ankunft im Zielgebiet ab 02:00 Uhr steht das Hotelzimmer erst ab der offiziellen Check-In-Zeit zur Verfügung. Zudem ist die offizielle Check-Out-Zeit einzuhalten. Bei planmäßigen Rückflügen nach 00:00 Uhr und bis 03:00 Uhr ist die offizielle Check-Out-Zeit am Vortag der Abreise einzuhalten. Pro Person werden 33 EUR zzgl. für Visum und Service vor Ort erhoben.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1524507206913 , zuletzt editiert von Kourion

    Danke, fraenni. So etwas in der Art habe ich beim Beispiel- Angebot von FTI gesucht, aber nicht gefunden.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1524510321707

    In dem Fall müßte dann aber in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich stehen: 6 Nächte. Im screenshot steht aber ausdrücklich 7 Nächte. Und man kann zählen wie man will: In diesem Fall ist dann die letzte Nacht von Freitag auf Samstag.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1524510427780

    Bleibt die Frage, ob ein solches AGB Konstrukt nicht etwa rechtlich angreifbar wäre?

    Das ist ja nun wirklich von hinten durch die Brust ins Auge formuliert und zu Recht (meiner Meinung nach!) als nicht rechtzeitig oder -schaffen erkennbar für den Kunden beschwert worden.

    Vielleicht hat ja ein Betroffener ne solide Versicherung und lässt sich auf einen Angriff ein?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1524512869512 , zuletzt editiert von Kourion

    LMX / Tropo / FerienTouristik schreiben aktuell auf dem HC-Buchungsformular (auch bei einer Abflugzeit um 3.00 Uhr) unter

    "Mitteilung des Reiseveranstalters" : "7 Nächte (08.09.2018 - 15.09.2018)"

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1524514478978

    @armin sagte:

    In dem Fall müßte dann aber in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich stehen: 6 Nächte. Im screenshot steht aber ausdrücklich 7 Nächte. Und man kann zählen wie man will: In diesem Fall ist dann die letzte Nacht von Freitag auf Samstag.

    Nein nein, Armin - so einfach ist das nicht, hier muss man enorm differenzieren. Streng genommen ist die Auschreibung ein unverbindliches Angebot, du kannst darauf keinen rechtlich festnageln auf die quid pro quo Methode ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1524546035669 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Wobei letztendlich auch noch der Begriff „Nächte“ in vieler Hinsicht Auslegungssache ist..... ?

    Meint der RV damit Nächte Reisezeit, Nächte im Hotel, Nächte mit Zimmernutzung ? Ohne eine exakte Definition sind da wohl unterschiedlichen Konstrukten die Möglichkeit gegeben.

    Dem Geforderten würde dann der Begriff „Übernachtungen“ wohl weniger Definitionsspielraum geben.......

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
    Beiträge: 2736
    geschrieben 1524550329090

    Interessant wäre in so einem Fall auch noch die Situation der unverbindlichen Flugzeiten. Angenommen der Flug von 3 Uhr morgens wird auf 17 Uhr nachmittags umgebucht, was ja noch der gleiche Reisetag ist. Wird dann dem Urlauber wirklich zugemutet, dass er vom Checkout am Vortag bis zur Abholung einen Tag später in der Lobby rumlungert?

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • pcl89
    Dabei seit: 1439337600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1524551059294

    Angenommen HC und FTI lehnen hier jedwedes Entgegenkommen ab.... Wie kann ich mir dann den letzten 'Urlaubs'-Tag vorstellen? SInd die meisten Hotels kulant und lassen Gäste noch alles nutzen, inkl Bars, Restaurants, Pools? Oder hab ich nach Frühstück und Checkout nur noch das Recht in der Lobby Zeit abzusitzen?

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1524552802415 , zuletzt editiert von Kourion

    @pcl89

    Das ist hotelabhängig. Wurde noch im letzten August / September in diesem Thread ab S. 3 diskutiert.

    Auf den Vorseiten (Postings von 2006) wird Ähnliches berichtet = so einige User mussten ihre AI-Bändchen nicht abgeben, konnten auch nach dem Auschecken noch essen und trinken,

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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