• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1711013484713

    Selbstverständlich wäre es sinnvoll vorzutragen, dass durch den unmöglichen Check In 1 Nacht und ein Tag der Erholungszeit komplett verloren gingen und demnach zur Erstattung auch noch eine Kompensation gefordert wird.

    Allerdings schreibt er ja, dass die Kostenübernahme (nicht die Differenz) für die alternative Unterbringung (zumindest für die Nacht der Anreise) zugesagt wurde und kann demnach genauso gut auf dieser Vereinbarung bestehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • NiklasFM
    Dabei seit: 1710928771365
    Beiträge: 7
    geschrieben 1711102596905

    Eben darum ging es mir auch: Mir wurde von zwei Mitarbeitern in der Hotline gesagt, dass Booking für jegliche Kosten aufkommen würde. Nicht nur aus reiner Verzweiflung habe ich mich für 140 Eur relativ "selbstverständlich" eingecheckt - ich war einfach vollkommen sicher, dass dieser überzogene Preis nicht aus meinem Geldbeutel gezahlt werden würde.

    Ich verstehe eure Kommentare dazu, dass ich ja keinen Schaden hätte wenn ich brav 27 Eur erstattet bekomme, aber dann würden wir ja auch von 5 Nächten wunderbarer Urlaub in toller Unterkunft reden müssen und nicht von -1 Nacht im Freien und 4 weiteren Tagen selbstorganisierte Basic-Unterkunft über Airbnb.

  • NiklasFM
    Dabei seit: 1710928771365
    Beiträge: 7
    geschrieben 1711104631943

    Ich habe mich jetzt nochmal telefonisch mit Booking in Verbindung gesetzt - die Sache wird nochmal geprüft und es wurden meine Standpunkte zumindest mal verschriftlicht. Mal sehen - danke Euch btw. für jegliches Feedback!!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1711128989572 , zuletzt editiert von Kourion

    Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsversuchen / Kunden von Booking.com sollten sich vor Betrügern in Acht nehmen.

    UT: Booking.com bestreitet Sicherheitsleck

    ------------

    Älterer Artikel der VZ - Betrugsversuche bei Booking.com

    Dort ein UT: "Betrugsversuche auch bei anderen Plattformen"

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1711142498871 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @NiklasFM

    Dann hoffen wir mal, dass sich die Einstellung gegenüber deinem Begehren noch ändert!?

    Leider ist booking.com kein Mitglied der SÖP, dann wäre ein evtl. erforderliches Schlichtungsverfahren deutlich vereinfacht.

    Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gemäß regelmäßiger Rechtsprechung in dem von dir geschilderten Geschehen ein Anspruch auf Kompensation der geminderten Erholungszeit besteht und der du nicht etwa mit der reinen Erstattung der Kosten für die nutzbare Unterkunft gleichgestellt gelten darfst.

    Die Bekundung aufrichtigen Mitgefühls ist zwar nett aber nicht ausreichend.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1731750293341 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Bitte nicht wundern:

    Wir haben den Booking- Thread/das Booking Thema--hierher ,also in das Allgemeine Forum verschoben.

    Booking ist kein Veranstalter, sondern Händler (Merchant -System ) und ist gleichzeitig auch noch als Vermittler tätig.

    Damit ist das Thema hier richtig angesiedelt.

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