Selbstverständlich wäre es sinnvoll vorzutragen, dass durch den unmöglichen Check In 1 Nacht und ein Tag der Erholungszeit komplett verloren gingen und demnach zur Erstattung auch noch eine Kompensation gefordert wird.
Allerdings schreibt er ja, dass die Kostenübernahme (nicht die Differenz) für die alternative Unterbringung (zumindest für die Nacht der Anreise) zugesagt wurde und kann demnach genauso gut auf dieser Vereinbarung bestehen.