Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1627642787670

    Hallo,

    mein Mann mein Enkel und ich fliege normalerweise zurück am 16. August. Könnte theoretisch in der Zeit von jetzt bis zum 16. August einen“ Erieignis“ kommen der ein Quarantäne (5 Tagen nicht durch Test ersetzbar) kommen.

    Eine neue Einstufung Griechenland durch die RKI zum Beispiel? Ich hab keine Ahnung, wie oft, die Einstufungen neu entschieden werden ich glaube nur mitgekriegt zu haben das es überhaupt immer Freitagsausgabe ?!? . Jemanden schrieb auch das nach der Regel der RKI Griechenland sollte schon höher gestuft werden.

    Wenn der Risiko tatsächlich besteht, müssen wir überlegen ob wir unsere Flüge umbuchen auf dem 14, damit der kleiner der erster Tag sein erster Jahr Gymnasium auf keinen Fall verpasst.

    Vielen Dank im Voraus für die Kündiger als ich

    Nadine

  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
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    geschrieben 1627643272851

    Naja, passieren kann im etwas.Einstufungen erfolgen meist am Do. und werden am Fr. veröffentlicht.

    Ich glaube,ein schöner Urlaub ist für das Kind wertvoller als 2 Tage Schule zu verpassen. Da wird eh nichts gemacht.

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1627643613123 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Das Risiko besteht immer....

    Das RKI aktualisiert seine Einstufungen immer freitags. Letzten Freitag war es um 15:45.

    Für Euch wird es nur kritisch, wenn Griechenland zum Virusvariantegebiet erklärt wird. Dann braucht ihr, auch wenn ihr geimpft seid, einen negativen Test um nach Deutschland zurückzukommen.

    Der Enkel ist ja nicht geimpft und da ist das Risiko schon höher, dass er in Quarantäne muss.

    Was den Schulbeginn angeht hätte ich sowieso nicht so auf Kante gebucht.

    ...

    PS: für diejenige, die Zeti zum Lesen haben.... Die Kabinettvorlage der neue Verordnung findet sich hier.

  • NeckarSchwabe
    Dabei seit: 1527074698327
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    geschrieben 1627644376294 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Danke für die Verlinkung.

    Jetzt wird das klarer. Nach § 3 muss bei einer einreise auf dem Landweg aus einem Nicht-Hochinzidenzgebiet keine Einreiseanmeldung ausgefüllt werden.

    Wer in diesen Fällen die Bescheinigung nach § 5 oder § 7 Abs. 2 nicht vorlegt handelt gem. § 13 nicht einmal ordnungswidrig und somit kann auch kein Bußgeld verhängt werden.

    Typischer Sturm im Wasserglas der Panikgetriebenen deutschen Politik. In der Schweiz sieht man das alles viel entspannter ...

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1627649379590 , zuletzt editiert von Vive la France

    @ REJBodenheim,

    ich sorge mich auch nicht für mich sondern tatsächlich nur für mein Enkel. Gut im Nachhinein ist man immer klüger ich habe vor eine halbe Ewigkeit sowohl im Hotel als Flüge gebucht und damals war nicht abzusehen was für eine Entwicklung das Ganze nimmt.

    Ich fände es auch nicht dramatisch wenn er zwei Tagen nach dem Gymnasium Anfang auftaucht zumal ich könnte mir vorstellen dass er nicht der einzige sein wurde, er sieht das ganze allerdings ein wenig anders.

    Allerdings langsam aber sicher gehen die Zahlen Griechenland ein bisschen runter (oder sie testen weniger, ich weiß nicht). Zur Zeit 179 https://www.adac.de/news/griechenland-urlaub-corona/

    Um das zu resümieren, was mir einen Strich durch die Rechnung zu machen es wäre eine RKI Änderung Hochstufung zum Hochinzidenzgebiet, (Virusvariantengebiet kann ich, nach was ich in andere Foren, griechische Homepages, Fb etc. nicht vorstellen) korrekt?

    Danke

    Nadine

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1627650457517 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    @NeckarSchwalbe

    Merke: es gibt laut dieser Verordnung nur noch Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. "Normale Risikogebiete" und die Bezeichnung Hochinzidenzgebiete gibt es nicht mehr.

    Es ist also zu erwarten, dass die heutige Veröffentlichung des RKI diese neue Kategorisierung bereits widergibt.

    ...

    Die Einreiseanmeldung in §3 ist der eine Schuh. Der andere ist $4 Absonderungspflicht, der unabhängig von §3 läuft. Ich würde da nicht vom einem auf den andere schließen....

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1627650615192

    @ REJBOdenheim,

    Habe ich nicht irgendwo gelesen dass es gilt überhaupt erst am 10 September?

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1627651146765 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Nein, Nadine. Das hast du nicht irgendwo gelesen. Das hast du höchsten geträumt.

    Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft.

    ...

    @NeckarSchalbe

    Ich würde §13 nochmal lesen.

    Ordnungswidrig [...] handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Absatz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht,

    Zitate aus der Kabinettvorlage.

    ...

    Nachtrag 16:09: Ist beschlossene Sache!

  • Vive la France
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    geschrieben 1627656000580 , zuletzt editiert von Vive la France

    hallo,REJBodenheim,

    und was ist das? (13.55Uhr)

    Quarantäne Regel bei Einreise verlängert

    isr es obsolet?

  • Bienekind
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    geschrieben 1627656655199

    In deinem Link steht

    Die Bundesregierung hat die bestehenden Corona-Regeln für Einreisende bis zum 10. September verlängert 

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