Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland

  • pc558
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    geschrieben 1628456447550

    @noemi70 sagte:

    Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "

    Es erfolgte in unserem Fall keine Einreiseanmeldung, sondern die Ersatzmitteilung auf Papier. Was macht man in dem Fall? Die Daten nachträglich online übermitteln + das negative Testergebnis als Anhang schicken?

  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
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    geschrieben 1628456837255

    Nein,Unsinn.

    Die Ersatzmeldung ist ja genau dafür, wenn Leute kein Internet haben oder keine Geräte oder nicht in der Lage sind usw.

    Theoretisch könnte man das Testergebnis (Kopie) an das Gesundheitsamt schicken.

    Bzw. an die Adresse,an die das Ersatzformular geschickt wurde.

    .....aber halt .......könnte.

    Dem Verordnungstext kann ich nicht entnehmen,dass es zwingend hochgeladen werden muss.

    Also,möglichst nicht mehr Aufwand betreiben, als unbedingt nötig

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • REJBodenheim
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    geschrieben 1628457869298 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    zum Thema "könnte" oder doch nicht:

    Siehe hier "Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung..." im Abschnitt "Was mache ich, wenn ich keinen Zugang zu einem Computer oder Smartphone habe...":

     Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt (durch Ihren Beförderer oder durch die zuständige Behörde im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung), sind Sie verpflichtet, spätestens 24 Stunden nach Einreise entweder die digitale Einreiseanmeldung nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln [...]

    Also schon ziemlich "muss"...

    Wobei für mich das "nachzuholen" bedeutet, dass ich eine digitale Einreiseanmeldung zu Hause nach Rückkehr mit der Papierversion machen kann, die voll und ganz derjenigen entspricht, die ich vor Einreise gemacht hätte. Insb. bzgl. Quarantäne.

  • carlosCB
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    geschrieben 1628459073922

    Es ging hier aber um die Freitestung nach 5 von 10 Quarantäne-Tagen. Da ist die Einreiseanmeldung ja schon längst verschickt.

    (Bei uns hat es sogar die Grenzpolizei bei der Einreise "einkassiert")

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • pc558
    Dabei seit: 1628446467832
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    geschrieben 1628483019132

    @carloscb sagte:

    Es ging hier aber um die Freitestung nach 5 von 10 Quarantäne-Tagen. Da ist die Einreiseanmeldung ja schon längst verschickt.

    (Bei uns hat es sogar die Grenzpolizei bei der Einreise "einkassiert")

    Genau, die Grenzpolizei kassiert das Formular ein.

  • Noemi70
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    geschrieben 1628483125814

    @carlosCB: Du kannst deiner Einreiseanmeldung nachträglich Dokumente hinzufügen (du erhältst einen Link, wo du das tun kannst). Genau das machst du dann nach fünf Tagen mit dem negativen Testergebnis.

  • carlosCB
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    geschrieben 1628483723207

    Ich kann einer digitalen Einreiseanmeldung nachträglich keine Dokumente digital hochladen,die ich gar nicht gemacht habe.

    Der TE hat "nur" die Ersatzmeldung" in Papierform gemacht.

    Daher könnte er,wenn überhaupt auch nur die "Freitestungsbescheinigung" auch nur in Papierform "nachsenden".

    Allerdings hat er ja keine Kopie des Formulars erhalten,dass die Grenzer "einkassiert" haben.

    Daher.....m.M.n....einfach Füße still halten,bis oder ob sich jemand meldet.....dann kann man das Papierchen ja zeigen.

    Warum wollen Alle immer nur schlafende Hunde wecken?

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  • Detlef M
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    geschrieben 1628496113806

    Für das Freitstesten nach 5 Tagen reicht also der Bürgertest. Aber um sich mit dem Bürgertest freistesten zu lassen, muss man ja die Quarantäne verlassen. Finde ich irgendwie komisch....

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  • carlosCB
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    geschrieben 1628497597111

    Jaja,man kann natürlich auch päpstlicher sein als der Papst .

    Der korrekte Weg wäre dann,dass du dir vorher die Genehmigung beim GA hast,um die Quarantäne für den Test zu verlassen.

    ........wie gesagt.....halt......********.

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  • REJBodenheim
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    geschrieben 1628499801322

    Wenn man die Verordnung durchliest, steht da irgendwo, dass für diesen Test natürlich die Quarantäne verlassen werden darf...

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