@'sge-Werner' sagte:
@Silke, versetzt Dich doch mal in die Lage eines Richters, vor Dir steht der Täter. Die Staatsanwaltschaft versuvcht Dir glaubhaft zu machen, daß vor Dir ein Monster steht.
Die Verteidigung erklärt Dir, daß der Täter krank ist und versucht unter Zeugenbeweis Dir glaubhaft zu machen, daß es sich bei dem gesunden Teil des Täters um einen liebevollen, netten Menschen handelt, der keiner Fliege was zu leide tun kann. Nur der kranke Teil des Täters (Gehirn) gerät von Zeit zur Zeit außer Kontrolle.
Wen verurteilst Du?
Den kranken Teil des Täters, der eigentlich ärztliche Hilfe brauch?
Oder den gesunden Teil des Täters (Gehirn), der nicht verstehen kann, warum er verurteilt werden sollte, da er die Tat genauso verurteilt wie alle anderen auch. Wäre der Täter gesung, wäre es vermutlich nie zu der Tat gekommen. Kann man den gesunden Teil für den kranken Teil verantwortlich machen?
Hat hier in frühen Jahren der Staat (das bist Du und ich und alle Bürger der BRD) versagt, da man den kranken Teil nicht rechtzeitig erkannt hat?
Haben wir uns nicht alle an der Tat schuldig gemacht (frühere ärztliche Hilfe?)
Ich finde die Strafgesetzte und das Strafmaß sind vollkommen ausreichend, sie müßten nur richtig angewendet werden.
Gruß Werner
@Werner
Ich verurteile alles,an solch einem Täter.Für mich gibt es keinen kranken oder gesunden Teil.Egal,ob es sich ums Gehirn handelt oder um sonst was.Jede Therapie eines Drogen,Alkohol oder Tablettensüchtigen ist erfolgreicher,als eine Therapie eines Pädofilen.Obwohl die Rückfallquote aller Süchtigen jeglicher Art auch nur ca 20 % betrifft.Die Praxis zeigt es doch in jeglicher Hinsicht.Wie viele Pädofile wurden als "geheilt" entlassen und haben sich gleich das nächste Kind geschnappt?
Dass Staatsanwälte eigentlich (fast) immer eine harte Strafe fordern,ist klar.Genauso versucht aber jeder "Rechtsverdreher" seinen Mandanten so gut als möglich zu verteidigen um das beste rauszuholen.Dafür werden sie ja auch bezahlt.
Stell dir mal vor,es wäre das eigene Kind des Richters oder Staatsanwaltes Logisch wäre es in so einem Fall ausgeschlossen,dass Richter oder Staatsanwalt die Verhandlung führen dürften.Die müssen ja immer neutral in den "Sitzungssaal"
gehen.
Unsere Justiz ist einfach zu lasch.Wenn die Grundgesetze auch da sind,diese aber drigends überarbeitet werden müssen,so gehts jedem Kinderschänder besser,als einem Bankräuber.
LG Silke