Es macht sich mal wieder bemerkbar, dass VS keinerlei Ahnung hat, weil nie Jura studiert.
Fakt ist, dass es selbstverständlich zwei Einzelbuchungen geben kann die da lauten Vater mit Kind eins / Mutter mit Kind zwei
Allerdings werden diese dann auch als solch behandelt ... also, die Zimmer können auch weit auseinander leigen. Wenn die Kinder alt genug sind, und auch ohne die Eltern in einem Zimmer schlafen können , das vielleicht in einen anderen Hoteltrakt liegt ... dann ist das kein Problem. Wer letztendlich in welchem Zimmer schläft, geht niemanden was an, schon gar nicht dem Veranstalter.
Es gibt eben keinerlei Anspruch darauf, dass Zimmer dann nebeneinander liegen.
Man kann sowas natürlich in einer Buchung unterbringen, Wegen der Namensgleichheit darf es keinerlei Probleme geben, auch darf der Familienstatus nicht überprüft werden. Man könnte ja auch getrennt oder geschieden sein und jeder mit einem Kind anreisen.
Kurzum, wenn es euch passt, dann bucht das einfach so.