Ich erlaube mir noch einen Schlusssatz:
Selbstverständlich können Reisende eine beliebige Zahl von beliebig gearteten Zimmern buchen. Anders ist das zu betrachten, wenn ein preislicher Vorteil für eine bestimmte Zielgruppe (hier: Alleinreisende mit Kind) vorgesehen ist. Dieser Rabatt muss dann nicht gewährt werden, sofern die Buchenden erkennbar als Familie anreisen.