• hawa1959
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    geschrieben 1377517253000

    Rob Pulkitz:

    Hallo :)

    Ich habe bei Clever-hotels.com für dieses Jahr im August ein Hotel in Mailand für mich und meine Frau gebucht. Als ich den Thread hier gelesen habe, hatte ich ein wenig Panik bekommen und nochmals um eine Bestätigung gebeten. Am Tag darauf wurde mir dann nochmals eine Bestätigungs-Email zugesandt, worin mir versichert wurde, dass das Hotel die Buchung erhalten hat.

    Jetzt muss nurnoch das Wetter gut werden :D

    hallo,

    klar hat das hotel die buchung gekommen, wo war es bei unserer buchung für oktober auf mallorca auch. Aber was hilft die Buchung, wenn das Hotel kein Geld bekommen hat. Wir mussten den Betrag nochmal bezahlen, da die Buchungen und Zimmer storniert wurden und das trotz Bestätigung

  • hawa1959
    Dabei seit: 1377475200000
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    geschrieben 1377517514000

    Hallo Zusammen,

    Cleverhotels ist einfach pleite :-( und ganz egal ob ihr eine Buchungsbestätigung vom gebuchten Hotel bekommt oder nicht, das Hotel hat keine Gelder empfangen und somit muss die Buchung nochmal bezahlt werden. Die Buchungen wurden nämlich am Tag nach der Bekanntmachung der Insolvenz alle storniert :-(

    Leider, wir mussten unsere Buchung neu machen und auch bezahlen, und das Geld das Cleverhotels von uns bekommen hat ist weg :-(

    Also erst richtig mit dem Hotel abklären, damit ihr dann nicht ohne Unterkunft am Urlaubsziel dasteht.

  • ginus
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    geschrieben 1377522405000

    Hallo hawa1959,

    tut mir leid für dich, dass du in diesen Schlamassel hineingeraten bist.

    Verstehe ich das richtig? Du hast bei Clever Hotels online ein Hotel auf Mallorca für den Oktober 2013 gebucht? Nun hat dich das Hotel angeschrieben, dass dieser Vertrag seitens des Hoteliers/Hotelgroßhändler gekündigt/storniert sei (vom letzteren Partner im Vertragsablauf kriegst du aber nichts mit)? Oder hattest du das Hotel angeschrieben und nach deiner Buchung nachgefragt?

    Wie dem auch sei, der Vertrag soll nun nicht mehr gehalten werden. Da hättest du aber nicht zwangsweise neu zahlen müssen. Der Vertrag war für dich dahin, du hättest nun auch irgendein anderes Hotel auswählen und neu buchen können. Du hast keine Verpflichtungen dem kündigenden Hotelier gegenüber! Es sei denn du wolltest unbedingt dieses Hotel und der Neupreis war auch für dich gut?

    Du hast aber schon verstanden, dass du weiterhin Ansprüche Clever Hotels ggü. hast und diese dort anmelden kannst. Ob es zu einer (Teil-) Rückzahlung kommen kann, sei mal dahingestellt.

    Bis jetzt scheint ja das Insolvenzverfahren nur angemeldet worden zu sein. Ob es auch eröffnet wird, muss abgewartet werden. Also, würde es mich betreffen, ich würde gleich mal meine Ansprüche bei Vermittler und Insolvenzveranstalter anmelden.

    Dennoch, viel Spaß beim Mallorca Urlaub.

    ginus

    PS: ob alle Buchungen der clever Hotels (schon) storniert sind kannst du aber nicht wissen.

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  • hawa1959
    Dabei seit: 1377475200000
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    geschrieben 1377590821000

    hallo ginus,

    vielen dank für dein schreiben. es war wirklich so dass wir unbedingt in dieses hotel wollen und das hotel kommt uns auch preislich eventuell entgegen, da die onlinepreise etwas günstiger waren als bei direktbuchung.

    ich denke mal dass ich wegen einer erstattung etwas schlechte karten habe, da mit sicherheit dann gläubiger vorhanden sind die viel mehr geld in den sand gesetzt haben als ich :-( aber was solls man kann es nicht ändern und ich freu mich trotzdem auf malle :-)

  • KarelG
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    geschrieben 1377673203000

    Eine wichtige Info an alle die vielleicht den Ernst der Lage noch nicht begriffen haben!

    Mich hat das eMail mit der Insolvenz am 23. August und einen Tag vor Las Vegas erreicht. Am 24. in Vegas, Hotel Rio, angekommen und erfahren, daß meine Reservierung bereits storniert war! Das war ein Samstag und ich stand mit Frau und Kind auf der Straße!! Natürlich werde ich juristisch alle Hebel in Bewegung setzen, jemanden in den Allerwertesten zu treten aber an der Sachlage, daß ich ohne Zimmer da stand, ändert sich nichts. Also steigt gar nicht erst in den Flieger sonst geht es euch wie mir und ihr schläft im Auto.

  • Stefanie145
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    geschrieben 1377678017000

    Hallo,

    mal ein paar Infos zu Insolvenzverfahren allgemein.

    Die Beschlüsse der Amtsgerichte (vorl. Insolvenz, Insolvenzeröffnung, Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (es ist nicht genug Geld für das Verfahren da), etc. findet man alle unter www.insolvenzbekanntmachungen.de Auf der Internetseite sollte man auf jeden Fall immer die Detail-Suche auswählen, da sonst nur die Beschlüsse der letzten 14 Tage angezeigt werden.

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt in der Regel 3 Monate nach der vorl. Insolvenzeröffnung. Kann aber auch schonmal nach 1 oder 2 Monaten erfolgen.

    Die Anmeldung seiner Ansprüche muss innerhalb der im Eröffnungsbeschluss angegebenen Frist erfolgen, eine verspätete Forderungsanmeldung kostet 15 €.

    Sofern genug Masse da ist um eine Quote auszuzahlen, so bekommen alle Gläubiger eine Quote entsprechend ihrer Forderungshöhe. Es ist also nicht so, wie hier im Thread bereits befürchtet, dass zunächst alle Gläubiger mit einer hohen Forderung bedient werden und dann die Gläubiger mit einer niedrigen Forderung. Angenommen, es werden Forderungen in Höhe von 10.000.000 € angemeldet und der Insolvenzverwalter stellt in ein paar Jahren fest, er kann 1.000.000 € an die Gläubiger verteilen. Dann würden alle Gläubiger 10 % ihrer Forderung erhalten.

    Wie hoch die Quote sein wird, kann momentan vermutlich keiner sagen, ich habe schon Insolvenzverfahren erlebt, wo die Quote bei unter 1 % lag, aber überraschender Weise auch schonmal eine Quote von 80 %. Realistisch ist meistens etwas von 2 % bis 5 % oder auch gar nichts, da zunächst die Gerichtskosten, die Kosten des Insolvenzverwalters und die sogenannten Masseverbindlichkeiten (Kosten die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen (Mietverträge, Personalkosten, etc.)) beglichen werden. Kommt es zu einer Masseunzulänglichkeit, dann reicht die Masse nicht aus, um die Masseverbindlichkeiten zu bezahlen. Dann erhalten auch die Gläubiger keine Quote.

    Als Urlauber würde ich persönlich meine Forderungen innerhalb der Frist beim Insolvenzverwalter anmelden und dann einfach mal schauen was dann in ein paar Jahren so raus kommt.

    Viele Grüße

    Stefanie

  • ginus
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    geschrieben 1377704649000

    Hallo Stefanie,

    vielen Dank für deine übersichtliche Kurzdarstellung eines Insolvenzverfahrens.

    Vor allem muss man immer wieder darauf hinweisen, dass die Gläubiger - im Verhältnis zu ihrer Forderungssumme - bedient werden!

    Hartnäckig halten sich seit Jahrzehnten die Gerüchte, das Großgläubiger vorrangig bedient würden!

    Ausnahmen gibt es meines Wissens dennoch; z.B. Krankenkassen erhalten den Vorrang aus der Insolvenzmasse / oder ggf. schon vorab (?)!

    ginus

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  • Stefanie145
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    geschrieben 1377705359000

    Auch die Krankenkassen werden schon lange nicht mehr bevorzugt bedient, soweit ich weiß, war es wohl bis ca. 2000 so, dass Zwangsgläubiger (Krankenkassen, Finanzämter, etc.) bevorzugt bedient worden, dies ist jedoch damals mit der Schaffung des neuen Insolvenzrechtes abgeschafft worden.

  • Bella84
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    geschrieben 1377850032000

    Es gibt Massegläubiger, Absonderungsgläubiger, Aussonderungsgläubiger und Insolvenzgläubiger. Alle geprellten Kunden sind Insolvenzgläubiger.

    Die Massegläubiger sind Vblk, die der Verwalter eingegangen ist und vorrangig zu befriedigen. Absonderungsgläubiger sind Gläubiger, die ein Recht auf vorranginge Befriedigung an einem Massegegenstand haben z.B. Grundschuldgläubiger und Aussonderungsgläubiger können einen bestimmten Gegenstand aus der Masse zwecks Befriedigung ziehen z.B. Eigentumsvorbehalt. Alle sonstigen Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung eine Forderung gegen den Schuldner haben sind Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO.

  • bobmarone
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    geschrieben 1377970601000

    Hallo,

    Buchung über Clever-Hotels für drei Nächte in Istanbul komplett geplatzt.

    Buchungen war wohl eingegangen dann aber nach bekanntwerden der Insolvenz durch das Hotel storniert. Zahlungen auch nicht perpaid war nicht gegeben obwohl die Buchung schon 8 Wochen zurückliegt. Müssen die Übernachtung jetzt zweimal bezahlen. Glücklicherweise war das Hotel(Hilton Doubletree)  sehr kulant und hat einen Sonderpreis angeboten. Würde mich exakt vorab informieren ob Hotel sicher gebucht und bezahlt ist. Unsere Erfahrung zeigen dases Probleme gibt. Nach Auskunft des Hotels werden Zahlungen immer erst nach der Übernachtung geleistet. Clever-Hotel könnte man durchaus bewusstes Abzocken unterstellen.

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