• Rhodos-Peter
    Dabei seit: 1163635200000
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    geschrieben 1204972002000

    @Erika1 sagte:

    Die Hausratversicherung zahlt nur bei Schäden, die durch die in der Hausratpolice versicherten Risiken eintreten: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub...

    Einfacher Diebstahl, Verlust oder Beschädigung ist durch die Hausratversicherung nicht gedeckt.

    Liebe Erika,

    Dein Beiträg ist leider nicht ganz richtig. Eine Reisegepäckversicherung ist völlig überflüssig, solange man eine gute Hausratsversicherung hat, denn die kommt vor alle Schäden auf, siehe Auszug aus den Bedingungen unten stehend, Zitat:

    Versicherte Hausratsachen, die in Ihrem Eigentum oder im Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen oder die Ihrem oder deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht als vorübergehend.

    Genau nachlesen kannst Du es bei Bedarf z.B. hier:

    Versicherungsbedingungen

    Dieser Link ist nur ein Beispiel und keine Werbung, ich hätte ebenso gut noch 100 weitere Links setzten können, die Versicherungsbedingungen im Bezug auf Eigentum, dass sich für bis zu 3 Monaten außerhalb der Wohnung befindet, sind fast überall die gleichen.

    Für Langzeiturlauber mit mehr als 3 Monaten am Stück (wer ist schon in dieser glücklichen Lage) ist eine Reisegepäckversicherung empfehlenswert, alle anderen können darauf verzichten,

    Schönen Urlaub und

    Gruß Peter

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • Erika1
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    geschrieben 1204984862000

    Stimmt, urlaubsexperte, etwas anderes habe ich auch nicht geschrieben.

    Aber die Außenversicherung kommt eben n i c h t für alle Schäden auf, sondern nur für die Schäden, die durch in der Hausrat-Police versicherten Risiken entstehen.

    Zudem ist eine Entschädigungsgrenze zu beachten. Sie beläuft sich auf 10 % der Versicherungssumme, jedoch maximal bei VHB 74 z.B. € 5.000, bei VHB 84 € 7.500....

    Wie von mir erläutert: in der Hausratversicherung ist z.B. der einfache Diebstahl nicht versichert - somit ist er es auch nicht in der Außenversicherung.

    Deine Angabe, "alle" Schäden seien versichert, ist nicht richtig.

  • Rhodos-Peter
    Dabei seit: 1163635200000
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    geschrieben 1204992319000

    Liebe Erika,

    ich möchte mit Dir nicht streiten, meine Formulierung "alle Schäden" bezieht sich ausschließlich auf das Reisegepäck und das gehört unstrittig zum sogenannten Hausrat (Reisegepäck = der Koffer, der Inhalt wie z.B. Kleidung, Wertgegenstände, elektrische Kleingeräte, usw.) Diese Dinge sind automatisch über die Hausratsversicherung (wenn vorhanden) mit versichert, auch gegen Diebstahl, wenn sie nicht länger als 3 Monate aus der eigentlichen Wohnung/Haus entfernt werden.

    Beispiel: Ein TV-Gerät, dass über 6 Monate in der warmen Jahreszeit in einer Gartenlaube/Bungalow ist wird nicht ersetzt, wenn es im Spätsommer dort gestohlen wird. Steht das Gerät im Winter im eigenen warmen Hauskeller und wird dort gestohlen, kommt die Hausratsversicherung natürlich für den Schaden auf. Entscheidend ist immer die Zeitspanne in der Gegenstände des Hausrats außerhalb der Wohnung/Haus sind, deshalb sollten nur Langzeiturlauber über 3 Monate eine Reisegepäckversicherung abschliessen.

    Aber bevor wir vom Thema abgleiten, ich habe mich vor einiger Zeit bei meiner Versicherung extra mal wegen einer Reisegepäckversicherung erkundigt und mir wurde dort bestätigt, dass diese Versicherung nicht notwendig ist, so steht es auch in meinen Versicherungsunterlagen.

    Die Reisegepäckversicherung wird gerne als kleines Nebengeschäft der Reiseveranstalter in Verbindung mit verschiedenen Versicherungen angeboten, bist Du bereits über eine Hausratsversicherung versichert, hast Du sozusagen unnötigen doppelten Versicherungsschutz, ersetzt bekommst Du den Schaden nur einmal (!), alles andere wäre ja auch Versicherungsbetrug.

    LG Peter

    PS: Natürlich sollte man sein Reisegepäck und Wertsachen wie z.B. Kameras, Schmuck etc. immer gut im Auge behalten. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt weder die eine noch die andere Versicherung ;)

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • angste
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    geschrieben 1204992835000

    Urlaubsexperte, deine Hausrat zahlt nicht, wenn dir die Handtasche gestohlen wird, du z. B. die Haustür nicht richtig geschlossen hast, ein Fenster gekippt hattest.....Es muß ein EinBRUCH vorliegen, nicht nur ein Einstiegsdiebstahl.

    Das gleiche gilt dann fürs Reisegepäck: wenn nicht in dein Zimmer mit Gewalt eingebrochen wurde, zahlt keine Hausrat, auch nicht, wenn dir das Gepäck während des Transports gestohlen wird.

    Insofern hat Erika recht.

  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1204993792000

    Hallo eslipart,

    Richtig, darum habe ich ja auch unter PS geschrieben, dass man auf seine Sachen immer gut aufpassen soll. Lasse ich mein z.B. Handy offen am Strand oder Pool liegen und gehe eine Stunde schwimmen und es ist dann weg, dann bezahlt das keine Versicherung, ebenso wenn ich mein Hotelzimmer offen stehen lasse. Wird das Zimmer aber aufgebrochen und die Sachen sind dann weg oder der Safe geknackt, dann ist die Sache klar, der Schaden wird ersetzt, egal ob von Hausrat-o. Reisegepäckversicherung, aber eben nur einmal.

    Wie gesagt, ich möchte nicht über das Thema streiten, sondern nur meine Meinung dazu abgeben. Es gibt einige überflüssige Versicherungen (z.B. Insassenschutz beim KFZ - das ist alles schon über die KFZ-Haftpflicht abgesichert) und eine extra Reisegepäckversicherung bei bestehender vernünftiger Hausratsversicherung ist eben doppelt und nicht notwendig.

    Und weil ich nicht das letzte Wort in diesem Thread haben möchte, überlasse ich es gerne Euch, "ich habe fertig". ;)

    Schönen Urlaub und

    LG Peter

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  • angste
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    geschrieben 1204995072000

    @Urlaubsexperte,

    das hat nichts mit aufpassen zu tun. Klar muß man das, aber eine Reisegepäckversicherung ist eben umfangreicher als eine Hausratversicherung.

    In der Regel besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruch, Raub oder mutwilliger Beschädigung durch dritte. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls versichert, jedoch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Der Versicherungsschutz umfasst weiterhin Schäden durch Unfälle, Witterungsbedingungen oder fahrlässiges Verhalten anderer.

    Wer also einen umfassenden Schutz haben möchte, schließt so eine Versicherung ab.

    Ich persönlich nehme nie so wertvolles Zeug mit in den Urlaub, ich verzichte auf solche Versicherung.

    Nie jedoch auf eine Krankenversicherung und, wenn ich längerfristig buche, eine Reieserücktritt.

  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1204997239000

    @eslipart sagte:

    .....aber eine Reisegepäckversicherung ist eben umfangreicher als eine Hausratversicherung.

    Hallo eslipart,

    und das stimmt so eben nicht, es sind die gleichen Leistungen/Bedingungen wie bei einer Hausratsversicherung. Bitte klicke auf untenstehenden Link, dort findest Du die allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Reisegepäckversicherung.

    Vergleiche bitte die zu versichernden Punkte und die Ausschlüsse der Reisegepäckversicherung z.B. bei Fahrlässigkeit, bei hochwertigen technischen Geräten >hier Notebooks, etc< und auch die Höhe des Schadensersatzes in % mit den Bedingungen Deiner Hausratsversicherung und Du wirst sehen, es ist genau das Gleiche, nur das Du dann eben doppelt versichert bist.

    Quelle: Rechtspraxis.de

    http://www.rechtspraxis.de/reisegep.htm

    Bitte glaube mir, ich will hier wirklich nicht den Oberlehrer spielen und unbedingt Recht haben. Jeder darf und soll sich versichern wie er will, aber eine Reisegepäckversicherung muss tatsächlich nicht sein. Im Übrigen mache ich es wie Du, ohne eine Auslandskrankenversicherung fahre ich nicht los.

    ...und jetzt "ich habe wirklich fertig"

    schönen Urlaub und

    LG Peter

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  • Erika1
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    geschrieben 1205004737000

    mabysc,

    die Uhr Deines Bruders wurde geraubt und Raub ist in die Hausratversicherung eingeschlossen.

    Ich will wahrhaftig keine Lanze für die Reisegepäckversicherung brechen, sie ist teuer und reguliert i.d.R. nicht allzu gern. Man muss förmlich täglich 24 Stunden auf seinen Klamotten sitzen und nachweisen, dass man den betreffenden abhanden gekommen Gegenstand unter ständiger Aufsicht hatte.

    Ebenso richtig ist, dass die Insassenunfall-Versicherung völlig überflüssig geworden ist, seit der deutsche Gesetzgeber die Haftungsfrage eindeutig geregelt hat.

    Nur einige kurze Erläuterungen:

    Entschädigungsgrenze in der Hausrat-Außenversicherung = 10 %. Hat eine junge Familie/ein Paar eine Hausratversicherungssumme von 30.000 Euro, kann eine Entschädigung nicht höher als 3.000 Euro liegen. Jeder soll selbst überlegen, ob er mit 10 % seiner Versicherungssumme bei einem Totalverlust auskommt. Totalverlust käme z.B. dann in Betracht, wenn das Hotelzimmer ausbrennt.

    Es besteht, wie ich bereits sagte, in der Außenversicherung Schutz gegen die gleichen Risiken, die in der jeweiligen Hausratversicherung als versichert gelten. Jeder Versicherer kann sich seine eigenen Bedingungen basteln, sie sind nicht mehr nahezu gleichlautend wie zu der Zeit, als die Bedingungen noch der Gehnehmigung des Aufsichtsamtes bedurften. Will man also genau wissen, was eigentlich versichert ist, muss man seine AHB lesen.

    Der einfache Diebstahl ist nicht mitversichert; Elementarschäden müssen gesondert eingeschlossen werden oder sind in besonderen Vertragsmodellen enthalten.

    Der wesentliche Punkt ist die Entschädigungsgrenze: Macht ein Paar beispielsweise eine Kreuzfahrt auf einem teuren Schiff, führt es meist wertvolles Gepäck bei sich, oft gehen Hotelaufenthalte voraus oder schließen sich an.

    Jeder kann selbst ausrechnen, ob er den zusätzlichen Versicherungsschutz einer Gepäckversicherung benötigt oder auch nicht.

    In dem obigen Link von urlaubsexperte sind keine Bedingungen zu lesen, der Text stellt lediglich einen groben Überblick über die Leistungen einer Reisegepäck-Versicherung dar. Die Bedingungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich - und ein wenig mehr Versicherungsschutz als in dieser Übersicht angegeben, ist in den heute angebotenen Policen meist schon vorhanden.

    Allgemein: am wichtigsten ist die Auslandsreise-Krankenversicherung, danach kommt die Reiserücktrittskosten-/abbruch-Versicherung. Reise-Unfall und Reise-Haftpflicht-Verträge sind überflüssig, wenn man ohnehin solche Verträge besitzt. Bei den letztgenannten ist außerdem zu beachten, dass der Versicherer nur subsidiär eintritt, d.h.: wenn man eine Privathaftpflichtversicherung hat, zahlt erst mal die - und wenn dann noch eine Restsumme übrig bleibt, wird die vom Reiseversicherer übernommen.

    Gern werden sämtliche hier genannten Risiken in einem Paket verkauft - eine nette Einnahmequelle für Versicherer und Vermittler.

    Eigentlich ... wollte ich ja nichts mehr zu dem Thema schreiben - ich habe es schon so oft erklärt. ;)

  • Rhodos-Peter
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    Verwarnt
    geschrieben 1205047067000

    @Erika1 sagte:

    Eigentlich ... wollte ich ja nichts mehr zu dem Thema schreiben - ich habe es schon so oft erklärt. ;)

    Liebe Erika,

    ........Deinen Nachsatz lasse ich jetzt mal unkommentiert stehen, nur soviel, wir sind wohl alle ziemlich doof, so dass Du es uns immer wieder erklären musst :disappointed:

    Da Du offensichtlich alles (besser) weißt, macht es keinen Sinn, hier noch etwas zum Thema zu schreiben.

    Möge der/die Threaderöffner/in selber entscheiden, wer nun Recht hat und ob eine Reisegepäckversicherung notwendig ist oder nicht:

    a) Du - "....ich habe es schon so oft erklärt"

    oder eben meine beiden vorherigen Links

    b) Link1

    (Geschäftsbedingungen/Leistungen einer Hausratsversicherung)

    und

    Link2

    (Reisegepäckversicherung- Informationen einer renommierten Anwaltskanzlei, die sich von Natur aus mit der Sachlage bestens auskennt)

    Wie auch immer, zu diesem Thread habe ich alles gesagt, gerne kannst Du es nochmal & nochmal erklären, nur leider werde ich es nicht lesen, weil ich hier nicht mehr reinschaue,

    schönen Urlaub und

    LG Peter

    edit:

    P.S.: Reisegepäck ist über die Hausratsversicherung abgedeckt ;)

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • reiselilly
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1205058756000

    Hallo,

    zu deinem P.S. - Reisegepäck ist über die Hausratversicherung versichert, wenn etwas aus dem Hotelzimmer gestohlen wird, aber nicht wie bei mir, wenn etwas zwischen Airport und Landung, bzw. am Flughafen aus dem Koffer gestohlen wird.

    LG

    Reiselilly

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