mabysc,
die Uhr Deines Bruders wurde geraubt und Raub ist in die Hausratversicherung eingeschlossen.
Ich will wahrhaftig keine Lanze für die Reisegepäckversicherung brechen, sie ist teuer und reguliert i.d.R. nicht allzu gern. Man muss förmlich täglich 24 Stunden auf seinen Klamotten sitzen und nachweisen, dass man den betreffenden abhanden gekommen Gegenstand unter ständiger Aufsicht hatte.
Ebenso richtig ist, dass die Insassenunfall-Versicherung völlig überflüssig geworden ist, seit der deutsche Gesetzgeber die Haftungsfrage eindeutig geregelt hat.
Nur einige kurze Erläuterungen:
Entschädigungsgrenze in der Hausrat-Außenversicherung = 10 %. Hat eine junge Familie/ein Paar eine Hausratversicherungssumme von 30.000 Euro, kann eine Entschädigung nicht höher als 3.000 Euro liegen. Jeder soll selbst überlegen, ob er mit 10 % seiner Versicherungssumme bei einem Totalverlust auskommt. Totalverlust käme z.B. dann in Betracht, wenn das Hotelzimmer ausbrennt.
Es besteht, wie ich bereits sagte, in der Außenversicherung Schutz gegen die gleichen Risiken, die in der jeweiligen Hausratversicherung als versichert gelten. Jeder Versicherer kann sich seine eigenen Bedingungen basteln, sie sind nicht mehr nahezu gleichlautend wie zu der Zeit, als die Bedingungen noch der Gehnehmigung des Aufsichtsamtes bedurften. Will man also genau wissen, was eigentlich versichert ist, muss man seine AHB lesen.
Der einfache Diebstahl ist nicht mitversichert; Elementarschäden müssen gesondert eingeschlossen werden oder sind in besonderen Vertragsmodellen enthalten.
Der wesentliche Punkt ist die Entschädigungsgrenze: Macht ein Paar beispielsweise eine Kreuzfahrt auf einem teuren Schiff, führt es meist wertvolles Gepäck bei sich, oft gehen Hotelaufenthalte voraus oder schließen sich an.
Jeder kann selbst ausrechnen, ob er den zusätzlichen Versicherungsschutz einer Gepäckversicherung benötigt oder auch nicht.
In dem obigen Link von urlaubsexperte sind keine Bedingungen zu lesen, der Text stellt lediglich einen groben Überblick über die Leistungen einer Reisegepäck-Versicherung dar. Die Bedingungen der einzelnen Versicherer unterscheiden sich - und ein wenig mehr Versicherungsschutz als in dieser Übersicht angegeben, ist in den heute angebotenen Policen meist schon vorhanden.
Allgemein: am wichtigsten ist die Auslandsreise-Krankenversicherung, danach kommt die Reiserücktrittskosten-/abbruch-Versicherung. Reise-Unfall und Reise-Haftpflicht-Verträge sind überflüssig, wenn man ohnehin solche Verträge besitzt. Bei den letztgenannten ist außerdem zu beachten, dass der Versicherer nur subsidiär eintritt, d.h.: wenn man eine Privathaftpflichtversicherung hat, zahlt erst mal die - und wenn dann noch eine Restsumme übrig bleibt, wird die vom Reiseversicherer übernommen.
Gern werden sämtliche hier genannten Risiken in einem Paket verkauft - eine nette Einnahmequelle für Versicherer und Vermittler.
Eigentlich ... wollte ich ja nichts mehr zu dem Thema schreiben - ich habe es schon so oft erklärt.