@Helmut & Ulla
Das ist zwar richtig, aber man sollte es zur Vermeidung eines Missverständisses etwas präzisieren.
Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der gesetzliche Mindesturlaub ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche 24 Werktage beträgt, d.h. gesetzlich stehen dem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Erholungsurlaub zu.
Bei einer heutzutage üblichen Fünf-Tage-Woche ergeben sich für vier Wochen 20 freie Arbeitstage.
Die Verdeutlichung liegt in der Bestimmung, dass der Arbeitnehmer mindestens 4 Wochen Urlaub hat. Bei einer 6-WERK-Tage-Woche, aber auch bei einer 5-ARBEITS-Tage-Woche - es bleibt bei vier Wochen und vier Wochen sind das Minimum.
Durch Deinen Satz: "Bei einer 5-Tage-Woche gelten lediglich 20 Tage" könnte ein Missverständnis entstehen. Es gelten nicht "lediglich" 20 Tage, sondern es verbleibt bei dem Mindesurlaub von vier Wochen.