Roamer schreibt:
Um das noch klarzustellen, warum man allein den Wunsch schon anstößig finden würde - oder wird: 14-jährige Mädchen werden auf Malta als schützenswerte Kinder angesehen
Hallo Zargi,
So ist es eigentlich auch im Jugendschutgesetz von Malta umschrieben:
Nach Maltesischem Recht wird eine Person als minderjährig betrachtet, bis sie das 18. Lebensjahr erreicht.
Es gibt im Gesetz keine klaren Unterschiede zwischen den Begriffen Kind und Jugendlicher.
Vielleicht solltet ihr lieber eine andere Unterbringungsmöglichkeit auf Malta in Erwägung ziehen. Auf Malta gibt es die verschiedensten Unterbringungsmöglichkeiten - angefangen vom kleinen Hotel über Zimmer an den Schulen oder WG-Apartments, eine recht preisgünstige Variante.
Gruß