• Pimbolibärchen
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    geschrieben 1259927314000

    @Pimbolibärchen sagte:

    Mausebaer.

    Meine Kinder haben jeder ein Kinderreisepass und die große hat ein Personalausweiß,den es erst ab 16 Jahre gibt,vorher hatte sie ein Kinderreisepass mit Lichtbild wie die anderen auch.

      

    Habe gerade  bei uns beim Einwohnermeldeamt angerufen.

    Ab 16 Jahre erst Personalausweis so lange bis dahin geht der Kinderreisepass.

    Deshalb hat meine Tochter im Mai ihren Kinderreisepass gegen Personalausweiß tauschen müssen. :frowning:

  • Baikal
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    geschrieben 1259927512000

    Einfach mal PersAuswG bei Tante Google eingeben, ebenso wie PaßG bezügl. Reisepässe (auch Kinderreisepässe).

    Nur was in diesen Gesetzen steht hat Gültigkeit!

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wer auch versteht was er liest, ist ganz weit vorne.
  • curiosus
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    geschrieben 1259927571000

    ...falsch, Pimboli. Der Kindereeisepass gilt nur bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, ab dann BPA oder "normaler" Reisepass... ;)

  • Pimbolibärchen
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    geschrieben 1259927728000

    Mausebaer Meine Kinder sind 6 Jahre Kinderreisepass mit Lichtbild......12 Jahre Kinderreisepass mit Lichtbild die 16 Jährige hat bis Mai den Kinderreisepass gehabt und dann jetzt ein Personalausweiß.Deshalb und wir fliegen 3-4 Mal im Jahr weg......

    Die 12 Jährige bekommt mit 16 auch ihren Personalausweiß nicht ehr.

  • Mausebaer120
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    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1259928062000

    Falsch, Pimboli. Meine Kinder sind jetzt 17 und 20 und hatten auch schon mit 14 und 15 Jahren ihren Personalausweis ... hier steht es z.B. auch:

    Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften derLandesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sindverpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangeneiner zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; diesgilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durchdiesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlageeines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann einPersonalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestelltwerden.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Pimbolibärchen
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    geschrieben 1259928189000

    Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (gemäß Artikel 116 Abs.1 des Grundgesetzes), die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Ein Personalausweis ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

    Ab 16 Jahre so hat mir mein Einwohnermeldeamt mir das rübergeschickt.

  • curiosus
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    geschrieben 1259928463000

    ...und das heißt, daß man ab 16 Jahre dazu verpflichtet ist einen BPA zu haben und nicht, daß man ihn erst ab 16 Jahren bekommt. Du kannst ihn auch mit 12 Jahren bekommen, bist dazu aber nicht verpflichtet.

    Im übrigen stimmt auch diese Verpflichtung zum BPA nicht, Du mußt Dich nur Ausweisen können, also reicht auch ein Pass... ;)

  • Pimbolibärchen
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    geschrieben 1259928525000

    Habe gerade nochmal angerufen beim Einwohnermeldeamt.......

    Reisepass wenn man ins Ausland fahren tut und  ab 16 Jahre Personalausweiß und Reisepass dann auch noch,wenn man mit Personalausweiß nicht einreisen darf............. ;)

  • juanito
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    geschrieben 1259928636000

    googel mal nach:

    Beratungsresistenz

    :laughing:   

    ausweis ausweis ausweis

    ist nicht weiß

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • dbaerchen67
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    geschrieben 1259928787000

    Genau auf Antrag geht es laut Gesetz ab dem 1.07.09. Allerdings kan ich mir gut vorstellen dasas dies noch nicht bis in alle Amtsstuben der Einwohnermeldeämter gedrungen ist bzw. darauf nicht hingewiesen wird und lapidar wie bisher immer geantwortet wird erst ab 16 und damit ist es für diese Personen erledigt. Solche kenne ich leider auch in unseren behörden und die muß man dann imemr die Gestezestexte vor Augen halten damit sie einem glauben und auch dann oft erst nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten.

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