@curiosus
die Beweispflicht ist bei der KK m.E. etwas schwieriger. Bei Missbrauch der KK mit der Kreditkartennummer im Internet mußt dem Kreditkartenunternehmen beweisen, dass du keine Zahlung getätigt hast.
Bei Lastschrift (Bankeinzug) gebe ich die Lastschrift bei meiner Bank einfach zurück.
Also ich bin mit der Angabe der Kreditkartennummer im Internet sehr vorsichtig, d.h. gar nicht, da Kreditkartenbetrug schwer zu beweisen ist.
Gebe meine Kreditkarte beim bezahlen vor Ort auch nicht aus den Händen. Nur in meinem Stammrestaurant drücke ich Sie dem Chef in die Hand.
Wie ist es eigentlich bei einer Teileinlösing bei KK?
Wenn z.B. TUI 5000 EUR anstatt 2000 EUR abbucht. Da kann ich bei einer Lastschrift den Differenzbetrag zurückgehen lassen.
Bei Kreditkarte?