@ mirius,
sorry, habe den Smily vergessen, sollte eigentlich ironisch sein, weil ich bei dieser Problematik nicht über Werte sprechen möchte.
@ mirius,
sorry, habe den Smily vergessen, sollte eigentlich ironisch sein, weil ich bei dieser Problematik nicht über Werte sprechen möchte.
Hallo,
kurz zum Anfang: Es gibt auch kinderlose Erwachsene, die durchaus nachvollziehen können, dass man die Kinder für einen Urlaub mal einen Tag eher (legal) aus der Schule raus nimmt. Es sind nicht alle so engstirnig
Ich selbst habe noch keine Kinder und wurde selbst auch nie eher aus der Schule genommen, jedoch bevor ich auf irgendwelche Gesetze oder Verordnungen rumpoche, denke ich erstmal darüber nach ob ich in meinem Leben nicht auch schon mal fahrlässig und mit voller Absicht gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen habe. Nur wenn ich diese Frage mit "Nein" beantworten kann, kann ich mich über andere Menschen die sowas tun, aufregen.
Ich denke hierbei zB an die StgVO. Jeder kennst sie, jedoch wird sie genauso von jedem ausgereizt. Ich glaub kaum das einer der Gesetzesprädiger hier nicht schon mal ein Knöllchen für´s falsch parken oder zu schnell fahren erhalten hat
In dem Sinne, schönen Urlaub!
LG PüLo
@PueLo sagte:
Ich selbst habe noch keine Kinder und wurde selbst auch nie eher aus der Schule genommen, jedoch bevor ich auf irgendwelche Gesetze oder Verordnungen rumpoche, denke ich erstmal darüber nach ob ich in meinem Leben nicht auch schon mal fahrlässig und mit voller Absicht gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen habe. Nur wenn ich diese Frage mit "Nein" beantworten kann, kann ich mich über andere Menschen die sowas tun, aufregen.
Ich denke hierbei zB an die StgVO. Jeder kennst sie, jedoch wird sie genauso von jedem ausgereizt. Ich glaub kaum das einer der Gesetzesprädiger hier nicht schon mal ein Knöllchen für´s falsch parken oder zu schnell fahren erhalten hat
LG PüLo
Wie kann man eine Schulverordnung mit der STVO vergleichen, in welcher es eigentlich um den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer geht.
Oder mußt Du die anderen Kinder der Klasse bzw. die Lehrer vor Deinem Kind schützen weil es in der Schule nicht brav ist? Dann würde der Vergleich mit der STVO wieder passen.
LG
Stimmt, du hast Recht. Der Vergleich hinkt. Denn ein Verstoß gegen die StVO ist ja um einiges schwerwiegender und gefährlicher, demnach sind wir uns doch einig, dass es schlimmeres gibt als sein Kind mit Genehmigung einen Tag eher aus der Schule zu nehmen
LG PüLo
@holzwurm sagte:
Wie kann man eine Schulverordnung mit der STVO vergleichen, in welcher es eigentlich um den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer geht.
Das kann man sehr wohl vergleichen! Gerade die Leute, die meinen, sie müssten im Straßenverkehr oder beim Parken für sich Sondergenehmigungen in Anspruch nehmen, sind meist die, die Verfehlungen bei anderen am wenigsten akzeptieren. Und genau das meinte PueLo wohl.
Wer noch nie gegen ein Gesetz verstoßen hat (und dazu zählt sehr wohl auch die StVO) der mag das Recht haben hier über Eltern zu urteilen, die ihre Kinder beurlauben bzw. fehlen lassen.
LG DomRepperin
@holzwurm sagte:
Und ich finde es ebenso armselig, wenn Eltern sich dem geltenden Schulgesetz entweder durch einen genehmigten Fehltag oder eine Krankmeldung widersetzen müssen....
Mein Beitrag war im übrigen auf das o.g. Zitat bezogen....
Gesetzesverstöße gegen das Schulgesetz sind armselig, aber Gesetzesverstöße gegen die StVo wohl anscheinend nicht.
Zumal von einer genehmigten Freistellung wohl kaum von einem Gesetzesverstoß sprechen kann.
Solche Äußerungen wie im Zitat finde ich daneben!
Um nochmal zu der Frage zurückzukommen:
Es geht hier weder um Pro & Contra noch um den Status "kinderlos oder mit Kindern". Die Frage lautete, ob es legal möglich ist. Wenn nun der Gesetzgeber oder der Schulträger oder wer auch immer einer Lehrkraft die Option bietet, eigenverantwortlich "Sonderurlaub" zu erteilen und diese dann auch genutzt wird, handelt es sich um einen legalen Urlaubstag => Punkt. Da können die Moralapostel hier so lage debattieren, wie sie wollen; es bleibt dabei.
Falsche Werte werden dem Kind ebenfalls nicht vermittelt, da man ja regelkonform gehandelt hat. Ich sehe so eine Situation gerade als Beispiel dafür, dass man mit einer ehrlichen Kommunikation oftmals die Möglichkeit hat, Ausnahmen genehmigt zu bekommen. Bedenklich ist es allerdings, das Kind einfach krank zu melden.
PS: Ich habe Kinder, diesen zusätzlichen Urlaubstag bis jetzt noch nie in Anspruch genommen, würde es aber tun, wenn es sich einmal ergeben sollte.
Ich habe gar nichts dagegen gesagt (ich bin "Nicht-Eltern" und halte mich alleine deshalb mit einem öffentlichen Kommentar dazu zurück) - das soll letztlich jeder selbst entscheiden.
...aber bitteschön dann auch klaglos eventuelle Konsequenzen tragen.
Ich bitte "die Eltern" dann bitte auch noch eines zu bedenken: Die "Verlierer" sind im Zweifelsfalle oftmals die Kinder...ein "erzwungener Schulwechsel", "ein nachtragender Lehrer" - keine angenehme Lebenssituation für einen Schüler!
@PueLo sagte:
Mein Beitrag war im übrigen auf das o.g. Zitat bezogen....
Gesetzesverstöße gegen das Schulgesetz sind armselig, aber Gesetzesverstöße gegen die StVo wohl anscheinend nicht.
Gesetzesverstöße gegen die STVO sind genauso verwerflich.
Aber ich kann keinen Vergleich mit einem Schulgesetz ziehen, denn das Schulgesetz wurde zum Wohl des Kindes gemacht und die STVO zum Schutze anderer Verkehrsteilnehmer.
LG
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!