@dianaundelisa sagte:
Meine Tochter wollte zwar nicht richtig, abWoche fliegen war fast genau so teuer wie 2, also mußte sie durch
Sie musste durch
:sad:
@dianaundelisa sagte:
Meine Tochter wollte zwar nicht richtig, abWoche fliegen war fast genau so teuer wie 2, also mußte sie durch
Sie musste durch
:sad:
@hanfhaken sagte:
Gerade um diese Frage, geht es bei der Eingangsfragestellung nicht. Das muss jeder für sich selber entscheiden. Und zum Thema "Verlässliche Grundschule", welches Lexilexi ebenfalls in ihrem Post anspricht: Es gibt wesentlich mehr Fehltage durch Lehrerausfälle (Krankheit => OK, Fortbildungsmassnahmen => warum nicht in den Schulferien? Auch Lehrer habe nur sechs Wochen Urlaub, allgemeine Lehrerunterversorgung) als durch vorzeitig aus dem Unterricht herausgenommene Kinder. Ich denke, dass ich das beurteilen kann, da ich im Schulvorstand eben einer solchen Schule bin.
da es in der eingangsfrage nicht um meine zitierte fragestellung ging, habe ich ja auch geschrieben:
"da stellt sich MIR die frage". das heißt, die frage wurde in den raum geworfen.
und nein, die antwort muß nicht jeder für sich selbst entscheiden. weil manche unserer entscheidungen vom staat abenommen werden.
in form von gesetzen und pflichten. es besteht eine schulpflicht, die einzuhalten ist. und wäre ich lehrer , würde ich auch niemals einen solchen urlaub genehmigen.
was macht man denn auf der arbeit? da bleibt man 2 tage vor dem einegreichten urlaub zu hause? weil man ja koffer packen muß?
so, wie die erwachsenen einen job zu erfüllen haben, haben die kinder ihre schulpflicht einzuhalten. ganz einfach. keine sondergenehmigung.
es sei denn, ein verwandteer, der weit weg wohnt ist krank, oder liegt im sterben. da würden solche sonderregelungen greifen.
aber urlaub zu genehmingen, damit eine familie vom abflughafen vor der tür ein paar euronen sparen kann, sorry: da geht mir das verständnis aus
@eiszapfen sagte:
BIS ZU 3 TAGE KANN MAN SICH BEI DER KLASSENLEHRERIN DIE ERLAUBNIS HOLEN.ANSONSTEN MUß DAS SCHULAMT ZUSTIMMEN.....
es wäre schön, wenn du uns aufklären könntest, für welches bundesland das gilt.
denn solche entscheidungen sind - wie schon mehrmals in diesem thread erwähnt - länderabhängig.
@dianaundelisa sagte:
Hallo,
habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, möchte trotzdem kurz meinen Senf dazugeben.
Also ich habe meine Tochter im Mai auch 2 Tage aus der Schule genommen. Wir waren in Sharm el Sheik und da gab es nur Dienstag oder Donnerstag Flüge. Das passte natürlich nicht mit den Ferien, die bei uns zwar 2 Wochen waren, aber von Mo - Fr.
....LG Diana
hallo diana.
aber es mußte unbedingt sharm sein? hätte es nicht auch ein anderes urlaubsziel getan?
wie schon geschrieben: es ist so einfach, den urlaub nach den lenbensumständen zu buchen, anstatt die lebensumstände dem urlaub anzupassen
Das gilt z.B. für NRW und wer sich denn interessiert, googelt, und gut ist.
Grüsse
Heiko
ok, Deine Einstellung. Allerdings gibt es auch auf der Arbeit (sogar bezahlten) Sonderurlaub z.B. bei Umzug. Auch den könnte man am Wochenende oder im regulären Urlaub machen, ist es doch ein reines Privat"-vergnügen". Wo ist also der Unterschied zu einem genehmigten zusätzlichen schulfreien Tag. Weiterhin hinkt der Vergleich, da ich im Beruf einen Vertrag abgeschlossen habe, bei dem ich für die Bereitstellung meiner Arbeitsleistung einen finanziellen Gegenwert erhalte. Das ist, soweit ich informiert bin, in der Schule nicht der Fall.
Und natürlich kann jeder sehr wohl selber entscheiden, ob er den Versuch unternimmt, für sein Kind um einen freien Tag zu bitten. Ich kenne keinen Paragraphen, der einem das untersagt oder im Umkehrschluss einen dazu zwingt. Ergo: freie Entscheidung.
Nein, für die Teilnahme am Schulunterricht wird man nicht mit Geld sondern (hoffentlich) mit Wissen belohnt (nur so am Rande und auch nicht "Bierernst" gemeint)
Es ist in NRW möglich, Kinder während des laufenden Schuljahres beurlauben zu lassen.
In unserem speziellen Fall war es aber nicht zur Ferienverlängerung sondern wegen diverser Sportwettkämpfe, die nicht zu Ferienzeiten stattfinden (da sonst die Teilnehmer im Urlaub sind ) bzw. weil man halt schon zeitig am Freitag da sein mußte...
Ein frühzeitiger, kurzer Brief an die Klassenlehrerin hat bisher ausgereicht; einmal hat sich der Verein allerdings auch selber drum gekümmert.
Was die Grundsatzdiskussion wegen der frühzeitigen Urlaubsstarts angeht bin ich geteilter Meinung - einerseits ärgere ich mich selber über die sprunghaft steigenden Preise zum Ferienstart. Andrerseits - wenns alle/viele machen sitzen die Lehrer dann jeweils die letzten 1-3 Tage mit nur noch ein paar Übriggeblieben in den Klassen - ob das soooo toll ist?
An der Schule meiner Tochter (und wie ich höre, auch an ein paar anderen) finden die Klassenfahrten inzwischen genau in der Woche vor den Ferien statt - ob man da einen Zusammenhang herstellen kann?
@Patty1972 sagte:
Nein, für die Teilnahme am Schulunterricht wird man nicht mit Geld sondern (hoffentlich) mit Wissen belohnt (nur so am Rande und auch nicht "Bierernst" gemeint)
Völlig richtig. An 365 Tagen im Jahr abzgl. Sams-, Sonn-, Feier-, Ferien- und Krankentage und den letzten Tag vor den Sommerferien
Ich kann die Argumente einiger Eltern nicht wirklich nachvollziehen. Da wird sich alles nach eigener Beliebigkeit zurecht gebastelt und schön geredet- wie man es eben gerade braucht.
Wie wäre es mal- ganz unabhängig von bestehenden Gesetzen- mit eigenverantwortlichem Denken und Handeln. Einem Kind klar zu machen, dass das Leben kein Fun-Park ist, dass es klare Regeln gibt und diese auch nicht wegen ein paar gesparter Euro gebrochen werden. Ein selbstbewußtes Kind versteht auch, wenn der Geldbeutel mal keine großen Sprünge zulässt und der Urlaub entsprechend anders oder kleiner ausfallen muss. Vielleicht ist aber hier der Egoismus mancher Eltern größer...
Effi
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!