• Petrajetset1
    Dabei seit: 1089331200000
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    geschrieben 1168358018000

    @Silvia,

    eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt nur bei Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit ein, nicht jedoch bei Jobwechsel.

    Petra

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
    Beiträge: 2016
    geschrieben 1168358875000

    @'Petrajetset1' sagte:

    @Silvia,

    eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt nur bei Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit ein, nicht jedoch bei Jobwechsel.

    Petra

    Hallo Petra,

    ich habe eine RRV der Hanse Merkur bei der in der Leistungsbeschrebung u.a. steht:"Unerwarteter Arbeitsplatzwechselder versicherten Person, wenn die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt."

    Diese Versicherung springt z.B. auch ein wenn man unerwarteter Weise eine Prüfung nicht bestanden hat und wegen der Wiederholung die Reise nicht antreten kann.

    Viele Grüße Silvia

  • petraoster
    Dabei seit: 1167177600000
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    geschrieben 1168361492000

    Auch ich habe seit Mai diesen Jahres einen neuen Job und bin gleich am 25. für zwei Wochen in den Urlaub geflogen (der war schon im Dezember 2005 gebucht). Ich habe mir auch große Sorgen gemacht, was dadurch beim Vorstellungsgespräch passiert. Mein jetziger Arbeitgeber hat nur gemeint, das wäre kein Problem, weil ich ja nicht wissen konnte, daß ich einen neuen Job antrete. Ich war positiv überrascht. Also aus meiner Sicht BUCHEN.

    Gruß Petra

  • Riana
    Dabei seit: 1154563200000
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    geschrieben 1168363898000

    Hallo zusammen! :D

    Also ich bin da eher der gleichen Meinung von caribiangirl!

    Ich würde es nicht darauf ankommen lassen und vorzeitig buchen.

    Du kannst natürlich Glück haben und Dein neuer Arbeitgeber ist kulant, ebenso kann der Schuß nach hinten losgehen! :(

    Ich weiß nicht, ob das so nen tollen Eindruck macht vom Urlaub zu reden, bevor Du überhaupt angefangen hast zu arbeiten. :? :question:

    Mir persönlich wäre da der neue Job wichtiger!

    Buche doch lastminute! Damit wäre jedem gedient. ;)

    LG Riana

    Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1168369801000

    Kann caribiangirls u. rianas Meinung gut vertreten. Sicherlich hat jeder Anspruch auf Urlaub, jedoch wird man auch bei einem Vorstellungsgespräch gefragt, warum man den Job wechselt. Wenn man dann den Einwand bringt "übrigens zu der u. der Zeit habe ich Urlaub gebucht", wird einem Arbeitgeber es nicht zu verübeln sein, wenn er sich Gedanken macht. Gedanken dahingehend, daß man beabsichtigt, seinen Job zu wechseln u. dennoch eine Reise bucht. Das ist das eine. Jedoch kommt es aber auch auf den Beruf u. auf die Aussichten eines Wechsels an. Ist ein Wechsel zu erwarten, würde ich persönlich auf jeden Fall warten. Ein sicherer Job ist wichtiger als ein Urlaub.

    LG

  • Marco L.
    Dabei seit: 1143417600000
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    geschrieben 1168371433000

    @'DickeKatze' sagte:

    Hallo,

    ich weiß nicht, was Du Dir für Sorgen machst. Du bist in ungekündigter Stellung und hast Anspruch auf Urlaub. Also buche ihn ruhig.

    Sollte sich in der Zwischenzeit die Möglichkeit zum Jobwechsel ergeben, kannst Du es ruhig sagen und normalerweise ist auch kein Arbeitgeber dagegen. Üblicherweise gibt es ja eine 6-monatige Probezeit. Allerdings erkennt der Arbeitgeber doch viel früher, ob Du Deinen Job gut machst. Der braucht dazu kein halbes Jahr. Entweder Du bringst die erforderliche Leistung oder eben nicht. Dann ist es auch egal, ob Du eine Woche Urlaub dazwischen machst.

    Und ausgeruhte, zufriedene Mitarbeiter bringen mit Sicherheit bessere Leistung.

    Grüße von Barbara

    So sehe ich das auch, hatte auch meinen Urlaub gebucht und dann einen Wechsel, habe gleicht bescheid gesagt, war gar kein Problem.

    Und bei der Probzeit hat er geagt hängen wir dann den einen Monat einfach dran. Hat er aber dann auch nicht mehr getan, war so auch in Ordnung.

    Also BUCHE und FAHRE in den URLAUB.

    Gruß Marco

    Gruß Marco
  • caribiangirl
    Dabei seit: 1095033600000
    Beiträge: 7508
    geschrieben 1168371653000

    @'carsten wismar' sagte:

    Kann caribiangirls u. rianas Meinung gut vertreten. Sicherlich hat jeder Anspruch auf Urlaub, jedoch wird man auch bei einem Vorstellungsgespräch gefragt, warum man den Job wechselt. Wenn man dann den Einwand bringt "übrigens zu der u. der Zeit habe ich Urlaub gebucht", wird einem Arbeitgeber es nicht zu verübeln sein, wenn er sich Gedanken macht. Gedanken dahingehend, daß man beabsichtigt, seinen Job zu wechseln u. dennoch eine Reise bucht. Das ist das eine. Jedoch kommt es aber auch auf den Beruf u. auf die Aussichten eines Wechsels an. Ist ein Wechsel zu erwarten, würde ich persönlich auf jeden Fall warten. Ein sicherer Job ist wichtiger als ein Urlaub.

    LG

    Danke carsten, dass du wenigstens verstehst, was ich meinte ;)

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
  • caribiangirl
    Dabei seit: 1095033600000
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    geschrieben 1168372834000

    Es geht hier ausserdem nicht darum, dass man Urlaubsanspruch hat (den hat man immer ;) ), Solunas Frage war, ob sie buchen soll oder nicht, da sie ihren Arbeitgeber wechseln möchte.

    Nur mal ein Beispiel. Sollte sie jetzt auf September buchen und z.B. im August ein Vorstellungsgespräch haben, dann kann sie ja wohl kaum zu ihrem event. neuen Arbeitgeber sagen, dass sie aber in 4 Wochen ihren ersten Urlaub braucht.

    Glaube nicht, dass da irgendein Arbeitgeber drauf eingeht.

    Wenn ihr alle der Meinung seid, dass sowas auf jeden Fall möglich wäre, dann lebt ihr in einer anderen Welt.

    LG

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
  • Beate99
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    geschrieben 1168374013000

    @'caribiangirl' sagte:

    Glaube nicht, dass da irgendein Arbeitgeber drauf eingeht.

    Wenn ihr alle der Meinung seid, dass sowas auf jeden Fall möglich wäre, dann lebt ihr in einer anderen Welt.

    @caribiangirl

    Schöne Grüße aus der anderen Welt.

    Bin selbst AG und stelle auch Bewerber mit gebuchtem Urlaub ein.

    Viele planen heutzutage ihren Urlaub schon sehr weit im Vorraus. Je nach dem muß man im Oktober/November seinen Jahresurlaub einreichen. Und um günstig Urlaub machen zu können nutzen viele die Frühbucherrabatte und Superkinderfestpreise. Wem ist das vorzuwerfen? Auch ein Jobwechsler muß weit im Vorraus planen und darf sich mal ne Woche Auszeit gönnen.

    @soluna

    Besonders wenn der Urlaub eh nur eine Woche dauert würde ich mir nicht allzu viele Gedanken machen, da Jobwechsel aus ungekündigter Position.

    Einen Arbeitslosen mit Urlaubsplänen würde ich allerdings nicht einstellen. Da sollte die Jobsuche im Vordergrund stehen.

    LG

    Beate

  • BarbaRi
    Dabei seit: 1165881600000
    Beiträge: 92
    geschrieben 1168375911000

    Hallo Beate,

    Du bringst es auf den Punkt!

    Wenn ich in ungekündigter Stellung bin, ist es doch völlig legitim, auch meinen Urlaub zu buchen!

    Das hat überhaupt nichts Anrüchiges. Ist der Bewerber aber z.B. schon längere Zeit arbeitslos und kommt dann bei einem Bewerbungsgespräch damit um die Ecke, dass er aber einen Urlaub gebucht hat, wäre ich als Arbeitgeber gern bereit, dies zu akzeptieren. Den Job würde ich aber einem anderen geben. Dies nennt man dann "Prioritäten setzen".

    Von beiden Seiten ....

    Grüße von Barbara

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