• fernweh1957
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    geschrieben 1459351776000

    Ich versuche es mal, Dir zu erklären.....du hast die einzelnen Flugabschnitte über separate Tickets gebucht...vermute ich mal. Wenn jetzt eine Gesellschaft die Fugzeiten ändert, kann die andere Gesellschaft nichts dafür und verlangt eine Umbuchungsgebühr (es sei denn, du hast von vornherein ein umbuchbares Ticket gebucht, das ist aber wesentich teurer)....mit den AGB's von Opodo hast du dich einverstanden erklärt, dort steht genau, wie viel du zahlen musst im Falle eines Falles)....und genau das würdest du auch bei jedem normalen Reisebüro zahlen.

    Für die Zukunft kann man Dir dann nur raten, immer alles über ein Ticket zu buchen, dann muss die Airline Ersatz schaffen.

    LG

    Andrea

    gehe in die welt und sprich mit jedem
  • xtramax
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    geschrieben 1461358172000

    Flugstornierung: Opodo verliert Prozess

    Es ging um eine Stornierung einer Nur-Flug-Buchung. Opodo verweigerte die Rückerstattung des Ticketpreises, obwohl dies bei einem Werkvertrag bis kurz vor Abflug eingefordert werden kann. Das Unternehmen beruft sich auf seine AGB. Da steht allerdings viel "Bla Bla", welches den Kunden derart benachteiligt, dass diese zu mindest in Teilen nicht wirksam sind - egal was Opodo behauptet.

    Nach wochenlangen frustrierenden Mailverkehr mit diversen Opodo-Mitarbeitern habe ich das Unternehmen verklagt. Am AG Hamburg habe ich 2015 ein Anerkenntnisurteil erwirkt. Opodo musste 95 Prozent des Ticketpreises und meine Ausgaben (Reisekosten, Verdienstausfall etc.) erstatten.

    Selbst bin ich in Rechtsangelegenheiten Laie und hoffe, anderen Opodo-Geschädigten Mut zu machen gegen diese Abzocker vorzugehen. Auf jeden Fall hilfreich ist es, sich z.B. bei einer Verbraucherzentrale zu informieren. Bei der der Verbraucherzentrale Brandenburg findet ihr einen entsprechenden Artikel "Bei Flugstorno auf Rückzahlung bestehen". Ein Musterbrief ist ebenfalls abrufbar.

     Vor wenigen Tagen ist auch ein Bericht zu diesem Thema bei n-tv.deerschienen. Hier ein Auszug: "Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2014 (Az.: 2-24 S 152/13) hat die Rechte von Fluggästen deutlich gestärkt. Demnach muss eine Airline bei einer Stornierung den vollen Flugpreis abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent zurückzahlen, sofern sie nicht nachweist, ob und welche Erlöse sie durch den Wiederverkauf des Tickets erzielen konnte."

    xxUnsachlicher Angriff auf pers. Wunsch wieder entferntxx

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1461359387000

    Nicht das sich die Parteien bald nochmal sehen...Stichwort "Abzocker"  :laughing:

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1461360042000

    :shock1:    Falls ja... wo ist die Bartwickelmaschine ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • xtramax
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    geschrieben 1461395231000

    Wegen der Abzocke hatte ich Opodo verklagt. Und habe den Prozess gewonnen. Darum geht es doch: bei Abzocke gegen Opodo vorgehen. Es ist nicht alles hinzunehmenxxxxxxx

  • Mam62
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    geschrieben 1461398826000

    Wär noch viel einfacher: Nicht dort buchen!

  • Malini
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    geschrieben 1461408737000

    xtramax:

    Es ging um eine Stornierung einer Nur-Flug-Buchung. Opodo verweigerte die Rückerstattung des Ticketpreises, obwohl dies bei einem Werkvertrag bis kurz vor Abflug eingefordert werden kann.

     

    Kapier' ich nicht...  :frowning:

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Holginho
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    geschrieben 1461426995000

    Die Regularien zu "Werkverträgen" können eben nicht immer und in jedem Fall (da ggfs. spezifische Besonderheiten) "1:1" auf's Reiserecht übertragen werden und so kann auch nur in bestimmten, teils individuell zu bewertenden Fällen "eingefordert" werden.

    Es ist übrigens auch ein kleiner, aber u.U. feiner und ggfs. auch teurer Unterschied, ob ich gegen einen Fall von "Abzocke"(?) vorgehe und dies in diesem Fall (wenn Recht bestätigt) auch so benenne, oder ein Unternehmen pauschal als "Abzocker" bezeichne.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    geschrieben 1461429850000

    Meine Frage ist eher, inwiefern der Kauf von Flugtickets über einen Vermittler überhaupt einen Werkvertrag als rechtliche Grundlage haben kann?  :?

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • xtramax
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    geschrieben 1461439987000

    Hier der o.g. Artikel:

    Philipp Laage, dpa, n-tv.de Ratgeber vom 31.03.2016, Zugriff Online (Stand: 23.04.2016)

    Bei Stornierungen: So bleiben Fluggäste auf den Kosten sitzen. Viele Airlines bieten Light-Tarife an, bei denen sich das Ticket nicht stornieren lässt. Laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt ist diese Praxis aber zweifelhaft. Doch die Fluggesellschaften sehen sich weiter im Recht - und lassen es auf Gerichtsverfahren ankommen.

     Es gibt gute Gründe, einen gebuchten Flug nicht anzutreten: ein unerwartetes Projekt bei der Arbeit, eine Trennung - im Leben kommt manchmal einfach etwas dazwischen. Wer dann seinen Flug storniert, bleibt oft auf den Kosten für das Ticket sitzen. Dabei müssen die Airlines zumindest Steuern und Gebühren erstatten - oft sogar 95 Prozent der gesamten Flugkosten. Doch die Fluggesellschaften wimmeln die Kunden ab und lassen es auf eine Klage ankommen. Warum das so ist, und was Verbraucher tun können:

     Die Rechtslage

     Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Frankfurt von 2014 (Az.: 2-24 S 152/13) hat die Rechte von Fluggästen deutlich gestärkt. Demnach muss eine Airline bei einer Stornierung den vollen Flugpreis abzüglich einer Pauschale von fünf Prozent zurückzahlen, sofern sie nicht nachweist, ob und welche Erlöse sie durch den Wiederverkauf des Tickets erzielen konnte.

     Die Praxis

     Trotz dieses Urteils kann der Fluggast bei einer Stornierung nicht auf die Rückerstattung des Flugpreises hoffen. Oft bekommt er nicht einmal Steuern und Gebühren zurück, die ihm auf jeden Fall zustehen, bemängeln Verbraucherschützer. "Das ist eigentlich eine Unverschämtheit", findet Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

     Doch das ist nicht alles: Viele Airlines bieten sogenannte Light-Tarife an, die günstiger sind als ein reguläres Ticket. Dafür ist die Stornierung gleich kategorisch ausgeschlossen - "non refundable", nicht erstattbar. So ist es zum Beispiel bei Lufthansa, Air Berlin und Condor.

     Die Praxis der Fluggesellschaften steht hier offensichtlich in direktem Widerspruch zum Urteil des Landgerichts Frankfurt. Und so klagen immer wieder wütende Kunden vor Gericht. Die Airlines lassen es meist auf den Rechtsstreit ankommen.

     Die Positionen

     - Verbraucherschützer: Sie berufen sich auf Paragraf 649 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Werkvertragsrecht. Darin heißt es: Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. "Die Luftbeförderung ist ein typischer Werkvertrag", sagt Fischer-Volk. Das heißt: Der Fluggast kann vor Reisebeginn kündigen. Die Airline muss dann abrechnen und darf vom gezahlten Flugpreis nur das abziehen und behalten, was sie aufgrund der Stornierung an Aufwendungen hatte.

     - Airlines: Sie berufen sich auf das AGB-Recht. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen sie bei einer Stornierung die Erstattung von Kosten abgesehen von Steuern und Gebühren aus. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt, wonach 95 Prozent aller Kosten erstattet werden müssen, sofern es keinen Nachweis über den Verbleib des Tickets gibt, erkennen viele Airlines nicht an. So teilt etwa Air Berlin auf Anfrage mit: "Sofern die Tarifbedingungen der Fluggesellschaft dies abweichend regeln, ist die Fluggesellschaft ohne weiteres berechtigt, nicht-stornierbare Tarife anzubieten." Lufthansa argumentiert genauso. Das Argument: Der Kunde hat beim Ticketkauf doch die Wahl.

     Der Konflikt

     Letztendlich dreht sich alles um die Frage, welche rechtliche Grundlage gilt. Legt man den BGB-Paragrafen zugrunde, muss die Fluggesellschaft nachweisen, was sie unternommen hat, um das stornierte Ticket weiterzuverkaufen. "Wenn die Klauseln in den AGB einer Airline dieser gesetzlichen Regelung widersprechen, sind sie unwirksam", sagt Verbraucherschützerin Fischer-Volk und betont: "Wenn eine Airline erklärt, ein Ticket sei nicht erstattungsfähig, dann ist das Unsinn und ungesetzlich." Die Airlines sehen das freilich anders.

     Wer hat Recht?

     Das wird derzeit noch im Einzelfall entschieden. Vor Gericht dreht sich viel um die Frage, ob und wie eine Airline das einzelne stornierte Ticket des Kunden weiterverkaufen konnte, berichtet der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Er vertritt Fluggäste vor Gericht und sagt: "Die Erfolgsquote ist sehr hoch." In der überwiegenden Anzahl der Fälle bekämen die Kläger Recht. Lufthansa-Sprecher Boris Ogursky widerspricht dem: "Das ist unzutreffend." Zum Urteil des Landgerichts Frankfurt will er sich auf Anfrage aber ebenso wenig äußern wie Air Berlin.

     Die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht betroffene Fluggäste klar im Recht: "Die Untergerichte folgen der Linie des Landgerichts Frankfurt durchgehend", sagt Fischer-Volk. "Inzwischen zahlen die Airlines das Geld bei einer Stornierung auch zurück. Wir sind hier auf dem richtigen Weg, und die Fluggesellschaften wissen das."

     Das Problem

     Die wenigsten Fluggäste lassen es darauf ankommen und gehen vor Gericht, weil sie hohe Kosten fürchten - die Fluggesellschaften wissen das und blocken ab. "Außergerichtlich lenken die Airlines kaum ein, so dass Kunden oft gezwungen sind, ihre Ansprüche gerichtlich einzuklagen", weiß Fischer-Volk. Reiserechtler Degott bestätigt: "Viele Leute lassen sich abschrecken."

     Die Optionen

     Zunächst einmal können Kunden sich persönlich an die Airline wenden und ihr Recht einfordern. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet einen Musterbrief zur Rückforderung des Ticketpreises zum Download an. Der Rat: hartnäckig bleiben! Wenn das nichts bringt, können Fluggäste Unternehmen wie Flightright oder Fairplane einschalten, die Streitfälle für den Kunden ausfechten. Bei Erfolg kassieren sie natürlich eine nicht unerhebliche Provision. Darüber hinaus bleibt nur die Klage vor Gericht. Irgendwann könnte ein Fall vor dem Bundesgerichtshof landen - und dessen Urteil endgültig für rechtliche Klarheit sorgen.

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