Rabatt Verboten ?
Kein Gesetz verbietet einem Reisebüro gegenüber dem Verbraucher einen Rabatt oder Nachlass zu gewähren.
(Das war bis vor einigen Jahren noch anders. Jeder Nachlass von mehr als 3 % war ein Verstoß gegen das Rabattgesetz. Ebenfalls waren "gewisse" Geschenke verboten. Verstoß gegen die Zugabeverordnung. Aber das alles ist Vergangenheit!)
Jedoch kann der RV in einem Vertragswerk seinem RB untersagen, einen Nachlass und/oder einen Rabatt auf das Reiseangebot/Reisepreis des RV zu gewähren.
Wie und in welcher Form ein RB damit umgeht, ist oftmals von der jeweiligen, bilateralen Kreativität abhängig. Es kann aber auch einen Verstoß gegen ein bestehendes Vertragswerk bedeuten, mit den dann möglichen negativen Folgen für das RB.
Ob unter vertrieblichen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein Rabatt sinnvoll oder erforderlich, ist immer eine unternehmerische Entscheidung des RB.
Gruß
Hans