Hallo,
bin durch Zufall auf diesen Thread gestoßen.
Man sollte dabei vielleicht auch die rechtliche Seite betrachten. So ist man z. B. bei Pauschalreisen über das Reiserecht des BGB abgesichert, während bei Individualreisen meines Wissens die Rechte nicht so einfach durchzusetzen sind.
Wir hatten letztes Jahr Hotel und Flug getrennt über ein Reisebüro gebucht (nicht wegen des Preises sondern wegen des Fluges, da bei Pauschalreise ein Zwischenstopp gewesen wäre, Folge: 4 Stunden länger unterwegs), dann kamen gleich zwei Probleme auf uns zu: Zuerst war das neue Hotel 4 Monate nach geplanter Eröffnung nicht fertig, somit mussten wir 14 Tage vor Reiseantritt umbuchen auf ein anderes Hotel (vorher hat der Reiseveranstalter immer abgewiegelt). Aber wir hatten trotzdem den Flug an der Backe und konnten uns somit nur für den gleichen Zielflughafen entscheiden, die Hotelsuche war demnach sehr eingeschränkt.
Nachdem wir dann ein anderes Hotel gebucht haben, drohte uns noch ein Streik der Fluggesellschaft, LTU war das damals. Diese stand damals noch vor der Übernahme von Air Berlin, und es stand folgende Aussage im Raum "einen Streik würde LTU finanziell nicht verkraften".
Der Sicherungsschein gilt ja nur für das Hotel und ich weiß nicht, wie das z. B. bei einer Insolvenz der Fluggesellschaft gelaufen wäre. Ausserdem glaube ich mich zu erinnern, dass im Falle des Streiks kein Recht auf Schadenersatz besteht beim Flug.
Wir wurden auf diese rechtlichen Einschränkungen bei Buchung überhaupt nicht hingewiesen und waren daher sehr überrascht, als die ganzen Probleme auftauchten und wir rechtlich gar nicht gut gestellt waren.
Auch Reisemängel können bei Individualreise nicht so einfach durchgesetzt werden wie bei pauschal.
Ich hoffe, ich habe nichts durcheinander gebracht und lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Viele Grüße,
Lydia