Dass das Hotel einem Anwalt einschaltet, ist für mich unverständlich, wo bleibt denn da das Recht auf freie Meinungsäußerung
Hallo zusammen,
wie Gabi schon geschrieben hat (man höre und staune, ich kann ihr nur zustimmen ), kommt es auf die Formulierungen und die Nachweisbarkeit des Vorgebrachten an. Denn, Rhodos-Peter, das Recht auf freie Meinungsäußerung ist natürlich nicht allumfassend und wird im selben GG-Artikel gleich wieder eingeschränkt (Abs. 2, "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." ) . Letztlich muß sich auch nicht jeder Hotelier alles gefallen lassen, und insofern darf er natürlich gegen unhaltbare Verleumdungen auch juristisch vorgehen. Und derartige Verleumdungen soll es ja durchaus geben.
Aber: beim vorliegenden Fall sind die Bewertungen des Hotels - mal ganz vorsichtig ausgedrückt - ziemlich durchwachsen, so dass hier in diesem Fall tatsächlich einiges dafür spricht, dass da irgendetwas mit diesem Laden nicht stimmt. Es scheint ja eine ganze Reihe von anderen Hotelgästen zu geben, die mit ihrem Aufenthalt dort nicht besonders glücklich waren. Schweinesocke, da es ja nun offensichtlich hart auf hart kommt, sammle und sichere so viele Fakten wie möglich... ggf. auch die HC-Bewertungen der anderen als Ausdruck. Auch wenn du bisher noch keine PN-Antwort erhalten hast, gibt "an dieser Front" nicht auf. Denn ohne Nachweise wirst du vor Gericht wenig Chancen haben, da ansonsten ja nur eure Aussagen gegen die des Hotelpersonals stehen.
Gruß,
soedergren