@karlmeier sagte:
Sollte die Reiselobby sich durchsetzen und auch Gutscheine ausstellen dürfen ...
... würde es keine Reiseverträge betreffen, die vor der Gesetzesänderung geschlossen wurden. Daran ändert auch Corona nichts.
@karlmeier sagte:
Sollte die Reiselobby sich durchsetzen und auch Gutscheine ausstellen dürfen ...
... würde es keine Reiseverträge betreffen, die vor der Gesetzesänderung geschlossen wurden. Daran ändert auch Corona nichts.
Wir haben ernste Probleme - und zwar weit über die Ungemütlichkeiten deiner Urlaubsplanung hinaus!
Falsch.
xxx Hinweis den Regeln des Urheberrechts angepasst - bitte künftig beachten!!! xxx
Das will der DRV gerade nicht. Die Gutscheine sollen auch für bestehen Verträge gelten.
Richtig!
Wie gesagt - die Aussage des geschätzten Candecor ist schlichterdings substanzlos.
Dass das der Reiseverband gerne hätte, ist die eine Seite, dass dies aber unverhältnissmäßig die Rechte der Verbraucher beschneidet ist auch klar. Mit dieser Forderung werden sie nicht durchkommen.
Sitzt du jetzt auf dem Dreifuß?
Ich kann "meine Rechte" auch als beschnitten betrachten, wenn mir ein Sonnenbad mit 2 Freundinnen am Isarufer einen Strafbefehl einträgt.
Schon klar - die Rechte des teutonischen Reisenden sind von jenen im Übrigen Europa strengstens abzugrenzen ...
@vonschmeling sagte:
Wie gesagt - die Aussage des geschätzten Candecor ist schlichterdings substanzlos.
Was von dir widerlegt werden müsste, wenn du diese Behauptung aufstellst werte VS. Eine Gutscheinlösung würde nur greifen, wenn diese unbefristet und durch die Regierungen gedeckt wären - also nichts anderes als einen verbürgten Wechsel darstellen würden - eine Zwangsanleihe an die Verbraucher durch die Veranstalter, Ob das zu vermitteln ist?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!