Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Holly-man
    Dabei seit: 1440460800000
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    gesperrt
    geschrieben 1586179404357

    @haberling sagte:

    Gutscheine: Bund will notfalls einspringen, klick hier

    Bund will notfalls einspringen.

    Das kann alles, aber auch gar nichts heißen.

    Solange es keine 100%-ige Faktenlage gibt, kann man das Vorhaben im Prinzip gar nicht bewerten.

    Jedenfalls hört es sich für mich so an, als ob Gutscheine für Flugtickets nun auch unter "staatlichen" Schutz sind, oder doch nicht, oder doch ....

    Ob Reisen teurer werden, oder nicht kann man auch nur orakeln, wobei viele Fachleute davon ausgehen, vor allem wenn einige Reiseanbieter den Bach runter gehen sollten.

  • gatser
    Dabei seit: 1493111403172
    Beiträge: 14
    geschrieben 1586179932777

    Für Österreicher hat sich der Sommerurlaub (außerhalb des eigenen Landes) offensichtlich erledigt.

    Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen. Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.

  • HC-Mitglied998552
    Dabei seit: 1288483200000
    Beiträge: 1015
    gesperrt
    geschrieben 1586180000958

    na sag ich doch , nur Konjunktive ... :smirk:

  • Sandra HBC
    Dabei seit: 1569241449714
    Beiträge: 179
    geschrieben 1586180329041

    Hallo zusammen,

    Wollten von der kostenlosen umbuchungsmöglichkeit bei fti Gebrauch machen. Reise sollte am 01.05. Starten und ist voll bezahlt. 5 teur. Hotel ist jedoch definitiv dann noch geschlossen. Leider haben wir xfti. Ich dachte, das wäre eine bausteinreise von fti. Falsch gedacht. Kostenlose umbuchung auf Oktober nicht möglich. Nun warten wir auf die Absage und wählen dann natürlich den günstigsten Veranstalter für die neue Reise....würde fti uns schon mal auf option einbuchen, könnten sie uns als Kunden halten. Anscheinend brauchen die den Umsatz nicht....

  • michi137
    Dabei seit: 1211155200000
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    geschrieben 1586180395586 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @gatser

    Es zwingt dich doch keiner, in den nächsten Monaten zu reisen.

    An Sommerurlaub denkt in der Tat wohl kaum noch jemand.

  • gatser
    Dabei seit: 1493111403172
    Beiträge: 14
    geschrieben 1586180555822 , zuletzt editiert von gatser

    @michi137 sagte:

    Es zwingt dich doch keiner, in den nächsten Monaten zu reisen.

    Ja, leider nicht. Wäre mir lieber als umgekehrt.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1586180589869

    @gatser sagte:

    Wahrscheinlich wird so etwas auch für DE kommen.

    Das wäre sicher eine interessante Möglichkeit die heimische Wirtschaft zu fördern

    Dann kann man den Reise-/Flug-Gutschein vielleicht noch als Grillanzünder nutzen, sofern er in Papierform vorliegt.

    Das allerdings bedarf einer tiefergehende Erläuterung .... meines Erachtens bieten Reiseveranstalter auch Reisen innerhalb Deutschlands an und die Gültigkeit von Gutscheinen erstreckt sich auf drei Jahre ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Candecor
    Dabei seit: 1565756925313
    Beiträge: 784
    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1586180815223

    @dunklerfuerst sagte:

    Könntest du mir deine Mahnung zur Verfügung stellen oder mitteilen welche Frist du denen gesetzt hast ?

    Kundennummer/Rechnungsdatum/Vorgangsnummer usw.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da unsere o. a. Reise storniert wurde ist die von mir geleisteten Zahlung über -Betrag- innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Leider konnte ich noch keinen Zahlungseingang feststellen.

    Ich fordere Sie deshalb auf den Betrag bis zum - heutiger Tag + 10 Tage - zurückzuersatten. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückerstattung erhalten haben, gebe ich diesen Vorgang für weitere Schritte an meinen Anwalt.

    Bitte beachten Sie auch, dass ich mit einer Gutscheinlösung, egal welcher Art, nicht einverstanden bin und deshalb bereits jetzt widerspreche.

    Mit freundlichen Grüßen

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • nordkorea
    Dabei seit: 1585971820931
    Beiträge: 24
    geschrieben 1586180915620

    vonSchmeling

    Rückwirkung - Gesetzesvorschlag am 0.04.20-- betrifft m.E. alle Zahlungen vor dem 08.03.-d.h. teilweiser Eingriff in abgeschlossene Lebenssachverhalte. Bei Entstehen dieser Lebensachverhalte konnte sich der mündige Bürger auf eine eindeutig bestehende Rechtslage verlassen und seine Dispositionen entsprechend treffen. Diese Rechtslage war klar formuliert und nicht auslegungsbedürftig.

    Ohne juristisch vorgebildet zu sein verstösst das gegen mein Gerechtigkeitsempfinden (was natürlich unrelevant ist)

  • HC-Mitglied2705315
    Dabei seit: 1585989462210
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    geschrieben 1586181023864 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315

    @dunklerfuerst

    Das Mahnschreiben ist ein Standardschreiben aus dem www. Wichtig für das Online Mahn und Vollstreckungsverfahren ist der Verzug. Die Zahlungsfrist der Mahnung kann kurz gewählt werden. z.b 1 Woche.

    651 Abs 5 nennt ja bereits eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab rechtsverbindliche Storno Rechnung. Diese sollte dir aber schon vorliegen.

    Ich gehe aber immer noch davon aus das das Vollsteckungsverfahren nur eine zusätzliche Absicherung ist,die ich hoffentlich nicht brauche.

    FTI sollte hier eigentlich kein schwarzes Schaaf in der Branche sein.

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