Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • HC-Mitglied998552
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    geschrieben 1586181608968

    mit Verlaub , .... Vollstreckung gegen die RV`s , das find ich spannend .... wie lange soll das Spielchen denn dauern ? :joy:

  • Roland4
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    geschrieben 1586182138194

    Ich bin mir sicher, dass bei der derzeitigen Situation alle Beteiligten (Reiseveranstalter, Justiz) diesem Verlangen höchste Priorität einräumen werden.

  • gatser
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    geschrieben 1586182408304

    @jlechtenboehmer sagte:

    Das allerdings bedarf einer tiefergehende Erläuterung ....

    Gutscheine sind in diesen Zeiten nicht meine erste Wahl, wenn es um zukunftssichere Anlageformen geht.

    @jlechtenboehmer sagte:

    meines Erachtens bieten Reiseveranstalter auch Reisen innerhalb Deutschlands an

    Bochum statt Bali und Castrop-Rauxel statt Côte d'Azur, klingt verlockend. Oder mit dem Airline-Gutschein einen Rundflug über die Top 10 der heimischen Wälder, dann spart man sich sogar die Unterkunft.

    @jlechtenboehmer sagte:

    und die Gültigkeit von Gutscheinen erstreckt sich auf drei Jahre ?

    Da schließe ich mit meinem Geld lieber andere Wetten in die Zukunft ab.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1586182681402

    @vik62 sagte:

    ... Vollstreckung ... wie lange soll das Spielchen denn dauern ? :joy:

    Ab Erlass des Mahnbescheides hat der Antragsgegner genau 14 Tage Zeit zum Widerspruch / der Annahme.

    Falls das Verfahren natürlich vor Gericht geht reden wir zur Zeit in etwa von Sanktnimmerlein ...

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  • Trostlos7!
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    geschrieben 1586182731385 , zuletzt editiert von Trostlos7!

    @KloppIhnRein

    Vom Veranstalter habe ich keine an mich adressierte Stornorechnung.

    Mir liegt lediglich die Mail von Holidaycheck "Ihre Reise wurde storniert. Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung" sowie der Screenshot der Website des Veranstalters, wonach alle Pauschalreisen mit Abreise bis 30.04.20 kostenlos storniert werden, vor.

    Macht es dann Sinn, ein gerichtliches Mahnverfahren zu beantragen?

     

  • vonschmeling
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    geschrieben 1586182946336

    @Trostlos7!

    Wie oft denn noch? Wolltest du nicht erst einmal bei deinem KK ausgebenden Unternehmen vorsprechen?

    Ob es Sinn macht, ein Mahnverfahren einzuleiten kann ich nicht seriös beurteilen, sh. mein Kommentar um 16:18 Uhr.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1586183200468 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Dunklerfuerst

    Richtig - such dir eine Vorlage im Internet für eine Mahnung.

    Falls nach der Absage bereits 14 Tage verstrichen sind befindet sich der Veranstalter bereits im Verzug.

    Allerdings gehe ich davon aus, dass auf die Einrede maximal eine Knöpfchendurchsage erfolgt, alternativ zu gar keiner Reaktion.

    M.E. kann man sich das Ganze sparen.

    Besonders sinnlos ist ein vorsorglicher Widerspruch entgegen eines Gutscheins, das wird auf den Adressaten ungefähr soviel Eindruck machen wie eine Goldfischflatulenz in 70km Entfernung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied998552
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    geschrieben 1586183657106

    @vonschmeling

    selbst wenn die nicht in Widerspruch gehen, dauert es ewig, bis du den vollstreckbaren Titel in den Händen hältst. Dann Verteiler AG , Ausfertigung durch GVZ, Zustellung etc .... ich sag doch , spannend :stuck_out_tongue_winking_eye:

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1586184369826

    @gatser sagte:

    Gutscheine sind in diesen Zeiten nicht meine erste Wahl, wenn es um zukunftssichere Anlageformen geht.

    Meine erste Wahl sind Gutscheine grundsätzlich auch nicht - allerdings wird nichts zukunftssicherer sein als ein Papier hinter dem der Staat steht.

    Bochum statt Bali und Castrop-Rauxel statt Côte d'Azur, klingt verlockend. Oder mit dem Airline-Gutschein einen Rundflug über die Top 10 der heimischen Wälder, dann spart man sich sogar die Unterkunft.

    Nach deiner Mutmaßung geht es wohl nicht mehr um das Ziel sondern den Anbieter : also Bochum mit FTI oder Bochum mit TUI.

    Da schließe ich mit meinem Geld lieber andere Wetten in die Zukunft ab.

    Interessant.... da gibt es einen Hedgefonds, der hat schon 12 Milliarden ( in Zahlen : 12.000.000.000) eingesammelt - der setzt auf den Untergang der kompletten Touristik- und Luftfahrtindustrie. Das wäre bei deiner Einstellung sicherlich das richtige für dich.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Candecor
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    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1586185474142

    @@dunklerfuerst

    Wenn du dem Veranstalter vorab noch eine Mahnung schicken willst, ist der von mir geschriebene Text voll ausreichend. Der Satz mit dem Gutschein soll in jedem Fall mit aufgeführt sein.

    Letztlich hast du 2 Möglichkeiten, was eigentlich für alle hier gilt, die auf eine Rückerstattung der Anzahlung oder Zahlung warten.

    Du kannst nichts tun, und warten. Es kommt irgendwann ein Gutschein oder alternativ eine Rolle Klopapier oder sonst was, was der RV als Ausgleich für richtig hält. Diese Lösung wird von allen Reiseveranstaltern herbeigesehnt und von VS sehr ambitioniert beworben.

    Die zweite Möglichkeit ist, per Mahnbescheid seinem "Wunsch" auf Rückerstattung mehr Nachdruck zu verleihen und den Reiseveranstalter in Zugzwang zu setzen. Wer glaubt, dass Gerichte nicht mehr arbeiten werden, glaubt auch, dass Friseure nie mehr aufmachen. Ein weiterer Aspekt ist der, dass ein Reiseveranstalter sicher nicht die als erstes bedient, die sich still verhalten - und das dürfte die Mehrheit sein. Es ist deshalb gar nicht so abwegig, dass die, die als erstes "Dampf" machen auch mit einer Rückzahlung rechnen können ;-) und zu guter letzt: Auch Gerichte arbeiten nach dem "first in - first out" Prinzip ... es kann nichts schaden, dann schon ein "Aktenzeichen" zu haben.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
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