@ryda sagte:
@Düren
Vielen Dank erstmal für deine Antwort.
Bei dem diesjährigen Urlaub hätte es sich eigentlich um einen speziellen Urlaub anlässlich unseres 10. Hochzeitstages gehandelt. Verschiebbar wäre der Urlaub grundsätzlich ins nächste Jahr.
Hier haben wir jedoch schon seit einiger Zeit geplant diesen in den USA zu verbringen. Hierbei soll es sich um einen Familienurlaub mit Bruder und Eltern handeln. 1 Jahr nach hinten schieben ist hier schwierig, da es sich um die letzte Möglichkeit handelt zu dem Zeitpunkt zu gehen wo alle beteiligten zeitgleich Urlaub bekommen würden. In dem Jahr darauf kommt unser Sohn in die Schule und wir sind an die Ferienzeiten gebunden.
Natürlich ist mir bewusst, dass es sich hier um meine persönlichen Befindlichkeiten handelt und dies den Reiseveranstalter recht wenig interessieren dürfte.
Wir sind aktuell in Klärung mit unserem Reisebüro. Aber eine so richtig befriedigende Lösung scheint aktuell nicht in Sicht.
Hallo Ryda,
verstehe. Wenn Du an den Plänen festhalten möchtest, dann würde ich auf keinen Fall die Restzahlung leisten.
Letztlich ist im schlimmsten Fall die Anzahlung weg - ein Gespräch mit dem Veranstalter sollte darauf hinauslaufen dass Dir die Anzahlung als Gutschein erstatttet wird.
Am Ende wirst Du aber abwarten müssen bis (nicht ob) die Reise seitens des Veranstalters abgesagt wird. Und so lange die Restzahlung zurückhalten - auch wenn das nicht ganz legal ist. Würde ich trotzdem machen. Die werden schon nicht klagen.
Wird die Reise nicht abgesagt bzw. so lange die Reise nicht abgesagt wird ist es klar das man nicht über einen Gutschein verhandeln kann bzw. das zwecklos ist.
Halt uns mal auf dem laufenden. Spanmnendes Thema.
Grüße
Dueren