Hier noch Vergleich zwischen die verschiedene Lüfte in verschiedene transportmittel:
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1587368539262
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geschrieben 1587371312092
Ich habe jetzt ein Problem
Ich habe einen Mahnbescheid erlassen gegen ITS über meinen Reisepreis.
ITS hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt ohne Begründung.
Laut Amtsgericht bleibt mir nur noch die Möglichkeit vor Gericht.
Ich muss vorher aber die Kosten in Höhe von ca. 230 ,-- Euro tragen.
Habe leider keine Rechtsschutzversicherung.
Ich persönlich habe nur den Reisepreis angemahnt und bin mir sicher das ich im Recht bin.
Kann mir jemand helfen, wie ich weiter vorgehen soll.
Habe ich eine Chance zu gewinnen?
Würde auch die 230,-- vorab bezahlen.
Kann es sein, dass ITS nur Zeit schinden will, denn die Rückerstattung des Reisepreises ist meinerseits unstreitig.
Danke für eure Hilfe im Vorraus
girly89 -
geschrieben 1587371808386
Hallo Girly
Entschuldigung aber ich kenne deinen Fall nicht warum überhaupt hast du einen Mahnbescheid geschickt?
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geschrieben 1587372231257
Ich habe ITS aufgefordert mir meinen Reisepreis für die nicht durchgeführte Reise und von ITS stornierte Reise zurück zu erstatten.
Schwammige Ausreden beim Telefonieren oder durch Email.
Anmahnung des Reisepreises mit Frist. keine Reaktion.
Mahnbescheid erlassen.
girly89 -
geschrieben 1587372534489 , zuletzt editiert von vonschmeling
Deine Aussichten auf einen Erfolg sind nicht schlecht, girly895222.
Ist aber nicht so, dass hier nicht schon mehrfach auf dieses mögliche Szenario hingewiesen wurde ...
Ferner habe ich auch geschrieben, dass der Widerspruch zunächst nicht begründet werden muss, glaubte aber auch jemand besser zu wissen.
Ich gehe davon aus, dass so mit der Mehrheit der erlassenen Mahnbescheide verfahren wird.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort) -
geschrieben 1587372860678
Danke für deine Antwort.
Es liegt nicht am Geld.
Soll ich den Streit durchziehen?
Mir gehts um Prinzip.
Ich weis ja, dass ich im Recht bin.
Aber Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.
Würdest Du weiterstreiten?
girly89 -
geschrieben 1587373059130
Ja sicher würde ich. Wenn schon denn schon!
Leider wird sich das hinziehen, ich nehme an, du hättest es einfacher haben können.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort) -
geschrieben 1587373201035
VS Du bist der Profi Aber wie Girly schreibt Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe und sie hat keine Rechtschutzversicherung.
Was sagt dein Anwalt Girly?
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geschrieben 1587373294535 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ich nehme an sie hat noch keinen? Braucht sie auch nicht - eigentlich.
Zumal die Rechtslage bislang eindeutig ist.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort) -
geschrieben 1587373779609 , zuletzt editiert von HABERLING
In der jetzigen zeit kann es lange dauern bis ein Termin vor Gericht zu Stande kommt und der VA kann kurz vor dem Termin immer noch einlenken. Wenn ich mich nicht irre muss der beklagte bei einlenken die Gerichtskosten tragen.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"