Das dauerte auch schon vor der Covid-Krise lang, im Moment wird etwa 1/5 der üblichen Verfahren durchgeführt, also reden wir ungefähr von Sanktnimmerlein.
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1587373938484Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1587374075250
Nein, ich habe keinen Anwalt.
Kann es sein dass ITS durch den Widerspruch die Kostenübernahme durch den Mahnbescheid nicht tragen will?
Ich denke, ich bin nicht die einzige, die diesen Weg gewählt hat.
Danke für Eure Hilfe an dieser Stelle.
girly89 -
geschrieben 1587374150694
Das hat mit der Kostenübernahme nichts zu tun.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1587374388734
Wenn wie hier geschrieben, unstrittige und berechtigte Mahnverfahren per Amtsgericht von ITS Widersprochen werden, ist für mich klar, dass man den Reisepreis nun vermutlich als Totalverlust abschreiben kann. Die haben vermutlich kein Geld mehr für Auszahlungen. Bleibt jetzt nur noch die Zahlungsklage übrig. Das dauer aber gut 6 Monate und wenn ITS dann Insolvenz angemeldet hat, wars das auch und man bleibt auf seinen Gerichtskosten (ohne Rechtsschutz) sitzen. Die Lage ist ernster als ich bisher dachte. Ich habe derzeit auch ein gerichtliches Mahnverfahren gegen FTI laufen, ist aber noch im Gange. Derzeit gehe ich aber immer mehr davon aus, dass demnächst viele Reiseunternehmen in die Insolvenz gehen werden.
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geschrieben 1587374489201
@girly895222 sagte:
Ich habe jetzt ein Problem
Ich habe einen Mahnbescheid erlassen gegen ITS über meinen Reisepreis.
ITS hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt ohne Begründung.
.......
Kann es sein, dass ITS nur Zeit schinden will, denn die Rückerstattung des Reisepreises ist meinerseits unstreitig.
Danke für eure Hilfe im Vorraus
Ob ITS nur Zeit schinden will bezweifle ich. Natürlich hoffen die RV immer noch auf eine, für sie, positive EU-Entscheidung.
ITS gehört zur DER Touristik Gruppe. Zur DER Touristik Deutschland zählen auch noch die Veranstaltermarken Dertour, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen und Travelix.
DER Touristik Deutschland hat sich eigentlich recht früh zu einer Rückzahlung bekannt und ist mMn kundenfreundlicher und informativer als der Durchschnitt der RV. DER kommuniziert intern gleichlautend zu extern. Aber alle sind z.Zt. eben auch überlastet.
Dieaktuellen Intentionen von DER Touristik Deutschland kannst Du selber nachlesen.
Evtl. hilft Dir das bei deinem Entscheidungsprozess....:
Google: qta & confluence , gleich ersten Vorschlag wählen, FAQ Gutscheinlösung - DER
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geschrieben 1587374534941
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass ITS Widerspruch eingelegt hat.
Der Reisepreise muss doch erstattet werden?
Hätten Sie keinen Widerspruch einlegt, hätte ja auch die Kosten für den Mahnbescheid erstattet werden müssen oder?
girly89 -
geschrieben 1587374752837
@girly895222. Haben die alles widersprochen oder nur einen Teil des Mahnbescheids? Natürlich muss ITS das Mahnverfahren bezahlen wenn deine Forderungen vorher unbestritten und berechtigt waren.
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geschrieben 1587374991230
@girly895222: Ich glaube vielmehr, dass der Widerspruch den Mahnkosten gilt. Die ITS will die Mahnkosten nicht bezahlen.
Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen. -Sokrates -
geschrieben 1587375094566
ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
girly89 -
geschrieben 1587375268691 , zuletzt editiert von HABERLING
Welche Strategie die RV im blick haben ist nur Spekulation, aber das der Faktor Zeit eine Rolle spielt kann man nicht von der Hand weisen. Und ja girly die sämtlichen Gerichtskosten wir dem RV tragen müssen.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"