Mal was Allgemeines zum Mahnbescheid.
Das Allerwichtigste ist, Diesem fristgerecht zu widersprechen. Alles Andere ist dann erstmal egal. Da prüft keiner ob der Widerspruch berechtigt ist, oder nicht. Er muß nur fristgerecht sein.
Der nächste Schritt ist dann die Klage. Deswegen hatte ich ja schon weiter vorne geschrieben, dass man nach fristgerechtem Widerspruch durch den RV, in der eigentlichen Sache wieder am gleichen Punkt ist, wie vor dem Mahnverfahren und die Gebühren sind auch zu bezahlen.
Und ja, aus persönlicher Erfahrung. Allerdings nicht mit einem RV, sondern mit einer Immobiliengesellschaft und deren Nebenkostenabrechnungen.
Und wenn Insolvenzen befürchtet werden, was ja durchaus passieren kann, dann sind ja auch die jetzt beworbenen Gutscheine und "Extras" nichts Wert.
Nochwas zu den Klagen, die ja bis Gestern hier noch von einigen verpönt wurden. Noch sind die Gutscheine kein EU-Recht. Deswegen ist es aus meiner persönlichen Sicht in der Sache nicht hilfreich, sich jetzt noch Wochen und Monate vertrösten zu lassen, oder irgendwelche Schlichtungen, mit ungewissen Ausgang, zu durchlaufen.
Warum sollte ein RV, der sich jetzt vehement weigert, bestehendes EU-Recht anzuerkennen, z.B. nach einer Schlichtung freiwillig zahlen?
Jeder wählt aber natürlich seine Vorgehensweise selbst.