Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • bzips
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    geschrieben 1587376374419

    Mal was Allgemeines zum Mahnbescheid.

    Das Allerwichtigste ist, Diesem fristgerecht zu widersprechen. Alles Andere ist dann erstmal egal. Da prüft keiner ob der Widerspruch berechtigt ist, oder nicht. Er muß nur fristgerecht sein.

    Der nächste Schritt ist dann die Klage. Deswegen hatte ich ja schon weiter vorne geschrieben, dass man nach fristgerechtem Widerspruch durch den RV, in der eigentlichen Sache wieder am gleichen Punkt ist, wie vor dem Mahnverfahren und die Gebühren sind auch zu bezahlen.

    Und ja, aus persönlicher Erfahrung. Allerdings nicht mit einem RV, sondern mit einer Immobiliengesellschaft und deren Nebenkostenabrechnungen.

    Und wenn Insolvenzen befürchtet werden, was ja durchaus passieren kann, dann sind ja auch die jetzt beworbenen Gutscheine und "Extras" nichts Wert.

    Nochwas zu den Klagen, die ja bis Gestern hier noch von einigen verpönt wurden. Noch sind die Gutscheine kein EU-Recht. Deswegen ist es aus meiner persönlichen Sicht in der Sache nicht hilfreich, sich jetzt noch Wochen und Monate vertrösten zu lassen, oder irgendwelche Schlichtungen, mit ungewissen Ausgang, zu durchlaufen.

    Warum sollte ein RV, der sich jetzt vehement weigert, bestehendes EU-Recht anzuerkennen, z.B. nach einer Schlichtung freiwillig zahlen?

    Jeder wählt aber natürlich seine Vorgehensweise selbst.

  • Trostlos7!
    Dabei seit: 1456704000000
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    geschrieben 1587376424803

    @dunklerfuerst sagte:

    Dann wird es mir ausreichen, mit dem Schreiben von Holidaycheck zur Bank zu gehen? Da ich nur von deren Seite die Info habe, dass die Reise storniert wird.

    @vonSchmeling

    Zur Info möchte ich mitteilen, dass ich unter Beifügung der Buchungsbestätigung/Rechnung des RV und der Mail von HC, dass die Pauschalreise storniert wird, das Chargeback-Verfahren beantragt habe, welches jetzt mit folgender Begründung von Bayern Card-Services (BCS) - Kartenservice der DKB abgelehnt wurde:

    "(...) Der erste Ansprechpartner für Sie als Karteninhaber bei Stornierungsfragen ist immer das jeweilige Vertragsunternehmen.

    Die internationalen Regularien der Kartenorganisationen MasterCard und Visa sehen aktuell keine Rechte für eine Rückbuchung in einem Pandemie-Fall vor. Aus diesem Grund müssen wir Sie zur Klärung Ihres Anliegens direkt an das Vertragsunternehmen verweisen.

    Nur wenn dieses eine Stornierung inkl. Erstattung zusagt und diese nicht innerhalb von 15 Tagen erfolgt, können Sie sich an uns per Zahlungsreklamaktionsformular, mit einer Erstattungsbestätigung und den Buchungsunterlagen erneut an uns wenden.

    Wir werden uns bemühen, den Betrag für Sie zurück zu buchen. (...)"

    Wenn der BCS auf Vorlage einer Stornierungs- inkl. Erstattungszusage des RV besteht, hat man mit einem Chargeback-Verfahren "Pech", wenn sich der RV nicht meldet ...:cry1: ... unbefriedigende Situation.

    Nachtrag: Der RV hat zwischenzeitlich nach Inverzugsetzung den vollständigen Reisepreis zurück überwiesen.

  • girly895222
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    Beiträge: 276
    geschrieben 1587376753466

    Ich werde jetzt mal abwarten, was sich seitens ITS tut. Habe eine Mail von Ihnen erhalten, dass der Reisepreis zurück gezahlt wird.

    Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht habe ich für das weitere Vorgehen drei Jahre Zeit bis zur Verjährung und bin an keine Termine gebunden.

    Ich bedanke mich bei allen, die mir mit Rat zur Seite gestanden haben.

    Da ich in meinem Bekanntenkreis ein paar Juristen habe, werde ich mir dort auch einen guten Rat einholen.

    An dieser Stelle bedanke ich mich hier im Forum für die nette und kompetent schnelle Hilfe

    vor allem bei @vonschmeling und @HABERLING

    Ich berichte später, wie es weiter gegangen ist.

    Ob ITS doch gezahlt hat oder ich vor Gericht gehe.

    Für heute war es das erstmal für mich.

    Auch an andere Betroffene, die das Mahnverfahren angestrebt haben, wundert euch nicht, wenn ihr trotz berechtigter Forderungen

    einen Widerspruch seitens der Reiseveranstalter erhaltet.

    girly89
  • HC-Mitglied2705315
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    geschrieben 1587376776299 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2705315

    @Urlaub 2020: Das Risiko sehe ich auch. Mahnverfahren oder aussergerichtliche Schreiben gehen gerade alle ins Leere und man wird zur Klage gezwungen. Diese wird man gewinnen, aber können die RVs in 6 bis 8 Monaten diese Mehrkosten der Forderungseintreibung auch stemmen? Man muss bedenken das ja gerade eine risige Welle rollt. Bedenkt man noch das das eigentliche Geschäftsmodell für weite Teile des Jahres 2020 weggebrochen ist, dann wird es sicherlich für einige kritisch. Andererseits wären dann auch Reiseguthaben wertlos,da es aktuelle ja hier auch keine Sicherung gibt. Der lange Zustand ohne eine stattliche Sicherung wird die Klagewelle immer größer werden lassen,so das am Ende nur noch ein statlicher Reisefond bei den RVs mit niedriger Eigenkapitalquote helfen könnte.

  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    geschrieben 1587376963720

    Noch eine allgemeine Anmerkung zum Faktor "Zeit".

    Hier wird ja desöfteren damit argumentiert, dass die RV jetzt sehr viel zu tun hätten, und die Rückerstatungen deswegen nicht zeitnah durchgeführt würden.

    Wir sprechen von voll digitalisierten, Datenbank gestützten, Buchungssystemen. Da ist es ein Klacks, auch große Mengen an Transaktionen durchzuführen. Die Zahlmethoden sind ja im System gespeichert und funktionieren in eine Richtung (Abbuchung) ja auch reibungslos. Auch in einer "Krise".

    Man muß es nur wollen!

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1587377084536 , zuletzt editiert von HABERLING

    @girly895222 ich drück dir die Daumen:blush:

    @bzips wie oft willst du uns den gleichen Nonsens noch auftischen.:rage:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Trostlos7!
    Dabei seit: 1456704000000
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    geschrieben 1587377232273 , zuletzt editiert von Trostlos7!

    @KloppIhnRein

    ....und ein Chargeback-Verfahren scheint auch nicht zielführend zu sein, wenn das Kartenservicenter auf Vorlage einer Stornierungs- inkl. Erstattungszusage des RV besteht, sich der RV jedoch nicht meldet ...

  • bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    Verwarnt
    geschrieben 1587377851089

    @haberling sagte:

    @bzips wie oft willst du uns den gleichen Nonsens noch auftischen.:rage:

    Welchen "Nonsens" meinst Du?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587379763248 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @girly895222 sagte:

    Rein hypothetische Frage:

    Sollte ITS nur den Reisepreis zurückzahlen, kann ich dann im Nachhinein noch die Kosten für den Mahnbescheid einfordern?

    Das wird hypothetisch bleiben, ein Titel enthält ggf. alle Kosten des Vefahrens, die dem Antragsgegner zur Last gelegt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 59120
    geschrieben 1587380202702

    @Trostlos7

    Das handhaben die Unternehmen unterschiedlich.

    @bzips

    Kein Mensch redet von Wochen und Monaten, du könntest inzwischen auch gemerkt haben, dass die Mühlen anlaufen.

    Ich nehme an, HABERLING meint deinen digitalisierten Knöpfchendrückmumpitz.

    Übrigens "verpöne" ich nach wie vor die allfällige Prozesshanselei, nur weil´s "nix kostet".

    Gerichte haben schon über genug Moschndrohtzäune zu entscheiden, eine Streitbeilegung wird ja nicht angeboten um Juristen in Lohn und Brot zu bringen.

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