girly895222. Hattest du von ITS vorher einmal eine Stornierungsrechnung über 0,- Euro erhalten und haben die deine Reise storniert? Hatte ITS dir mal mitgeteilt, dass du jetzt ein Guthaben über deinen Reisepreis verfügst?
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1587375300381
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geschrieben 1587375507190
Die Reise ist seitens ITS am 17.03.2020 storniert worden und eine Storno-Rechnung liegt auch vor.
girly89 -
geschrieben 1587375532447
@girly895222 sagte:
ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
Logisch!
So einfach und kostengünstig ist das deutsche Mahnverfahren nicht. Sonst hätte ich es auch mal "so" versucht....
Fällt später das Urteil zugunsten des Gläubigers aus, muss der Unterlegene die Kosten übernehmen.
Der Antrag kostet Geld & die zusätzlichen Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert & Kommt kein Widerspruch, kommt es zur Verhandlung (ohne Widerspruch und Stillschweigen wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen)
Und wenn man dann, nach vielen Monaten, einen vollstreckbaren Titel - möchte der gerichtsvollzieher noch einen ansehlichen Vorschuß.
Und wenn man ganz viel Pech hat, ändert sich die gestzlage rückwirkend (zb. EU-Gutscheinlösung) und amn hat viel Zeit, Geld & Nerven
für Nichts investiert.
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geschrieben 1587375633354
Wo sind alle Foren Mitglieder die meinten man muss immer ein Mahn Bescheid senden, etc.. Echt leise geworden, oder????
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geschrieben 1587375718258
@olicheck sagte:
Und wenn man ganz viel Pech hat, ändert sich die gestzlage rückwirkend (zb. EU-Gutscheinlösung) und amn hat viel Zeit, Geld & Nerven
für Nichts investiert.
Und genau darauf spekulieren die Reiseunternehmen derzeit. Wenn man aber nichts tut, bekommt man sein Geld auch nicht wieder. Warten auf die Insolvenz ist auch keine Lösung
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geschrieben 1587375764992 , zuletzt editiert von MatthiasPK
@girly895222 sagte:
ITS hat gegen die Gesamtforderung Widerspruch eingelegt.
So wie deine Post´s sich lesen hast du die Sache durchdacht und daraufhin den beschriebenen Weg eingeschlagen. Welchen Rat erwartest du hier konkret?
Eine wirkliche Rechtsauskunft wird dir ein Rechtsanwalt geben, alles andere sind Mutmaßungen von nicht juristen die mal von jemanden gehört haben der einen kennt der das auch gemacht hat und ganz toll fand.
Lt. deiner Recherche bist du im Recht, dann sollte sich das auch in allen folgenden Verfahren darstellen lassen. Also einfach weitermachen. Bis die sache durch ist (ACHTUNG MUTMAßUNG) vergeht aber sicher mehr Zeit wie wenn man einfach gewartet hätte bis alles seinen gang geht.
RV und RB haben gerade nicht mit 10 oder 20 Fällen zu tun. Einfach mal nachschauen wie viele Leute auf ein Kreuzfahrtschiff passen und dann überlegen wie viele derzeit unterwegs sind.... dann gibts noch Hotels und Flüge und und und.... Da wird in der "Mahnstelle" sicher (ACHTUNG MUTMAßUNG) pauschal gesichtet, und alles was auf "ungeduld" zurückzuführen ist ebenso pauschal wiedersprochen.
Ich wünsche natürlich viel erfolg und mich würde wirklich der weitere Ausgang interessieren.
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geschrieben 1587375844602
Rein hypothetische Frage:
Sollte ITS nur den Reisepreis zurückzahlen, kann ich dann im Nachhinein noch die Kosten für den Mahnbescheid einfordern?
girly89 -
geschrieben 1587376005978 , zuletzt editiert von Urlaub 2020
@girly895222. Ja, dass sind sogenannte Zahlungsverzugsschäden.
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geschrieben 1587376218501 , zuletzt editiert von HABERLING
Das ist doch Quatsch, ein Mahnverfahren wegen Mahnkosten? Entweder du ziehst den Klageweg durch und bekommst irgendwann deine ganzen kosten erstattet, oder lässt es auf sich beruhen.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1587376358444
@girly895222 sagte:
Rein hypothetische Frage:
Sollte ITS nur den Reisepreis zurückzahlen, kann ich dann im Nachhinein noch die Kosten für den Mahnbescheid einfordern?
"Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht das Mahnverfahren in ein zivilrechtliches Klageverfahren über, weil die Forderung vom Schuldner bestritten wird. Es wird in einem normalen zivilrechtlichen Verfahren geklärt, ob und in welcher Höhe die Forderung gegenüber dem Schuldner rechtmäßig besteht. Das Mahngericht gibt den Fall an das zuständige Prozessgericht ab."
Lies Dir doch mal ein paar Tipps durch: