@Vive la France
Respekt! Ihr Franzosen wisst halt das Leben zu geniessen. Da sitzt Du ja bald bis zum Hals in Gutscheinen.
Zerbricht dich nicht der Kopf für mich.
Ich werde Gutschein oder Erstattung aussuchen und bekommen, je nachdem was mir besser passt, ohne Stress! Geschäfte machen ist mein Arbeit, wäre ich nicht gelassen, hätte ich schon lang ein Herzinfarkt gehabt.
@Wülfi71
Über Google findet man das Infoblatt "Managing Disputes Through COVID-19: Programs, Best Practices and FAQs to Help Clients" von Visa vom 27.03.20.
https://usa.visa.com/dam/VCOM/global/support-legal/documents/managing-disputes-through-covid-19.pdf
Hierin sind unter den FAQs zu dem Aspekt "Streitigkeiten mit Stornierungen durch einen Händler" zwei Beispiele (Fragen 1 und 2) aufgeführt, die für den Erfolg eines Chargeback-Verfahrens bei einer Visa-Karte von Bedeutung sind.
Meine Englisch-Kenntnisse sind nicht gut, aber ich glaube, dass dort sinngemäß folgendes steht: Hat ein Emittent Streitrechte, wenn eine Fluggesellschaft einen Flug storniert? Antwort: Ja, es besteht ein Streitrecht, wenn Dienstleistungen aus irgendeinem Grund, einschließlich Insolvenz, nicht erbracht werden. Die AUSNAHME sind Stornierungen, wenn der Vertragspartner die Dienstleistung aufgrund eines von der Regierung verhängten Verbots nicht erbracht hat, dann hat der Karteninhaber kein Streitrecht. Die behördlichen Vorschriften und / oder Gesetze ersetzen die Visabestimmungen für Streitigkeiten.
Wie viele trostlose Kommentare willst du denn jetzt noch in Sachen Chargeback absetzen?!
Zumal gem. meiner Lesefähigkeit dein persönliches Prob bereits vom Veranstalter zur Gänze erledigt wurde???
Das Verfahren dient dem Grunde nach für die Sicherheit der Erstattung im Falle einer nicht erbrachten Leistung.
Ob und in wieweit die Einschränkungen, die selbst vom Gesetzgeber nicht oder zumindest nicht ausreichend berücksichtigt wurden im Falle einer Einrede Bestand hätten kann aus deiner Sicht doch theoretisch bleiben?!
Hier geht´s nicht um die Aufarbeitung oder Auslegung von Vorschriften bis ins letzte Detail sondern um die persönliche Erfahrung in Sinne Betroffener.
@wuelfi71 sagte:
Die DKB ist bei dem Thema allerdings ganz vorne und war in der Vergangenheit (AirBerlin, Thomas Cook) am schnellsten mit Chargebacks,
Dazu kann ich nur sagen, das ich bei der TC-Insolvenz von meiner Mastercard nach Ablauf der 60 Tages Frist innerhalb von einer Woche meinen vollen Betrag erstattet bekommen habe.
Nochmal: Eine Insolvenz ist ein vollkommen anderes Szenario als das jetztige.
Hat jemand schon ein Schreiben/Mail von FTI erhalten, indem Rückzahlung/Gutschein angeboten werden? Die sollten ja letzte Woche raus gehen. BigTra-Kunden haben so eine Mail erhalten.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!