Hallo zusammen,
Was sagt Ihr zu diesem Artikel? :
Hallo zusammen,
Was sagt Ihr zu diesem Artikel? :
Ich denke, das man sich hier auf dünnes Eis begibt. Natürlich kann dieser Rechtswissenschaftler seine Meinung rauströten, aber Fakt sind immer noch die gültigen AGB der RV. Solange der RV von sich aus kein kostenloses Storno anbietet, würde ich von sowas die Finger lassen
Noch einmal muss ich nervig sein, danach ist genug
Wenn mein Flug am 17. 6. nun nicht von Seiten der Airline gecancelt wird, sprich- dieser stattfindenden würde...
Was würdet ihr mir raten?
Gesagt wurden mir folgende Optionen
1. Fliegen ( möchte ich nicht, wäre mir noch zu riskant)
2. umbuchen auf später ( aber auf wann)
3. Gutschein nehmen und für meinen Schatz den Flug nach Österreich buchen?
Sollte der Flug nicht stattfinden und ohnehin gecancelt werden, bekomme ich das Geld zurück . Das wäre natürlich das Einfachste... jedoch hab ich dazu aktuell etwas Angst da die ww Reisewarnung bis 14.6. gilt und ich denke dass dies nicht noch länger verschoben werden kann (wegen der enormen Auswirkungen auf die weltweite Wirtschaft)
So das wars jetzt auch. Ich will nur nicht falsch entscheiden wenn es hart auf hart kommt
Allem Anschein nach ist das schon sehr durchdacht, allerdings sollte man die Konjunktive nicht überlesen, wie z.B. diesen:
Zitat
Aufgrund der weiter bestehenden Umstände, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise führen, könnten Urlauber kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. „Es ist den Reisenden zu empfehlen, den Vertrag zu kündigen, die Anzahlung zurückzuverlangen und die Restzahlung nicht zu leisten.“ Klagen der Reiseveranstalter auf die Restzahlung „dürften nicht sehr erfolgversprechend sein“.
Zitat Ende
LG
Sokrates
Schlüssige Argumentation.
Vor allem auch da noch einmal der Hinweis, dass eine Reisewarnung kein Reiseverbot darstellt und im Umkehrschluss daher auch kein Anspruch auf Zahlungen für darüber hinausgehende Zeiträume.
Die Wahrscheinlichkeit der mängelunbehafteten Durchführung ist tatsächlich auch im August noch sehr gering.
Allerdings ist auch das Risiko sich nur streitig mit dem Veranstalter einigen zu können gegeben, das steht etwas zwischen den Zeilen.
Im Falle eines Falles wäre dann zumindest die Anzahlung erst einmal verloren - und so eine rechtliche Auseinandersetzung kann sich gefühlt bis Sanktnimmerlein ziehen ...
Nachtrag:
Richtig Sokrates - wieder einmal die Verbraucherschutz typischen Konjunktive ...
Das Thema „Unzumutbarkeit“ hatte ich bereits vor einigen Wochen angesprochen – der Beitrag wurde dann aber ganz schnell gelöscht...
Fakt ist, dass die Juristen der Verbraucherschützer nur Anspruchsgrundlagen in ihre Argumentation einfliessen lassen können. Wie letztlich entschieden wird, entscheiden nicht die Verbraucherschützer und schon mal gar nicht irgendwelche Foren–Nutzer, sondern die Gerichte!
@flaggde sagte:
Das Thema „Unzumutbarkeit“ hatte ich bereits vor einigen Wochen angesprochen –
Darum geht es aber nicht sondern ganz konkret um Beeinträchtigungen.
Fakt ist, dass die Juristen der Verbraucherschützer nur Anspruchsgrundlagen in ihre Argumentation einfliessen lassen können.
Fakt ist ferner, dass sie die Argumentation auf keinerlei Spruchpraxis stützen können.
Wie letztlich entschieden wird, entscheiden nicht die Verbraucherschützer und schon mal gar nicht irgendwelche Foren–Nutzer, sondern die Gerichte!
Wobei die Forennutzer das im Gegensatz zu den Verbraucherschützern erst gar nicht beanspruchen ...
Ich hatte das schon mal gefragt: hat Österreich auch eine weltweite Reisewarnung bis 14.6. rausgegeben oder nur für einzelne Länder?
Demnach käme das Kekschen noch nichtmal bis Madrid ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!