Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1590095680178 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @goldeneye007 sagte:

    Ich habe ja gleich zu Beginn geschrieben, dass ich darauf nicht setzen würde und werde. Aber es scheint mir "im Falle" eines Rechtsstreites ein weiteres Argument zu sein, warum eine Reise nicht zu durchzuführen wäre.

    Das ist leider eine vollkommen irrtümliche Annahme.

    Nachdem wir am 03.06.2020 nicht wie erwarten zahlen werden, da gehe ich stark davon aus, dass wir eine Rechtsberatung eines Juristen in Anspruch nehmen werden. Das Thema löst sich dann nicht von allein.

    Wozu? Ihr könnt mit einer schlichten Email einen Zahlungsaufschub erbitten, dem wird erfahrungsgemäß stattgegeben, und 14 Tage vor Reiseantritt wisst ihr sicherlich mehr.

    Außer sie werden bis zum 01.07.2020 dann noch von sich aus stornieren.

    Falsch. Die Maßnahme Zahlungsaufschub erbitten wirkt bereits ab 3.6. - warum willst du bis zum 1.7. pokern?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kuno_Korken
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    Beiträge: 12
    geschrieben 1590095906181

    @Olicheck oder an alle

    Wieso sind eigentlich in unserem Fall von der Kulanzstornieren bei SchauInsLand Reisen die dynamischen Buchungen ausgeschlossen?

  • Goldeneye007
    Dabei seit: 1214956800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1590096209030 , zuletzt editiert von Goldeneye007

    @kuno-korken sagte:

    @Olicheck oder an alle

    Wieso sind eigentlich in unserem Fall von der Kulanzstornieren bei SchauInsLand Reisen die dynamischen Buchungen ausgeschlossen?

    Das ist eine gute Frage.

    Ich glaube, weil die Flugkosten bereits beglichen sind. Und jetzt müsste der Veranstalter erstmal die Flugkosten vom der Fluggesellschaft wiederbekommen, bevor sie dir deine komplette Reise erstatten werden. Sonst würden die in Vorleistung für dich gehen. Was meiner Meinung nach zwar korrekt wäre, aber was keiner der Veranstalter an Kosten tragen möchte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1590096357539

    Das Ding heißt Schauinsland, Korken - und da geht´s nicht um ins Land Schauen!

    Bei dynamischen Buchungen werden die Einzelleistungen im Moment der Buchung durch den Reisegast meistenteils verbindlich vereinbart.

    I.e. die Leistungen sind verbindlich gebucht und eine Änderung ist nur mittels Stornierung und Neubuchung möglich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • TaniaGr
    Dabei seit: 1590069840107
    Beiträge: 5
    geschrieben 1590096555420

    @olicheck sagte:

    Oder einen Gutschein nehmen und pro Person (nur) 30€ pauschal als Stornogebühr bezahlen.......

    Das bietet Schauinsland noch bis Ende des Monats an, für Abreisen bis 31.08.20

    Dafür musst Du Dich an das Reisebüro wenden, bei dem Du gebucht hast. Und zwar Pronto...... :grinning:

    "Kulanzstornogebühr"

    Hallo,

    wurde dir diese Möglichkeit wirklich angeboten? Offiziell schreibt SILR dazu nichts und es wurde mir auch nicht angeboten. Ein kostenfreier Storno ist laut deren Angaben nur bei Abreise bis 18.06. möglich.

    Hast du das telefonisch geregelt?

    Liebe Grüße

  • Goldeneye007
    Dabei seit: 1214956800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1590096660630 , zuletzt editiert von Goldeneye007

    @vonschmeling sagte:

    Das ist leider eine vollkommen irrtümliche Annahme.

    Wozu? Ihr könnt mit einer schlichten Email einen Zahlungsaufschub erbitten, dem wird erfahrungsgemäß stattgegeben, und 14 Tage vor Reiseantritt wisst ihr sicherlich mehr.

    Falsch. Die Maßnahme Zahlungsaufschub erbitten wirkt bereits ab 3.6. - warum willst du bis zum 1.7. pokern?

    Die Annahme ist nicht irrtürmlich. Es wäre sicher anzuführen, dass der Reiserechtler Prof. Klaus Tonner mit seinem Gutachten Beachtung bekommen würde.

    Zahlungsaufschub erbitten. Keine schlechte Idee. Mit dem Hinweis, dass wir eh nicht zahlen würden? :-) Auf das Hin und Her würde ich mich nicht einlassen.

    Ich Poker ja gar nicht, ich schaffe Tatsachen, damit dass ich nicht zahle und die Einrede auf Unsicherheit gelten mache. Damit habe ich Zeit und bewege mich im rechtlichen sicheren Fahrwasser. Denn kündigen und/oder irgendwelche Gebühren sind von Veranstalterseite auch erstmal vom Tisch. Und ich werde ja zahlen und verreisen, sofern dass absolut nicht anders gehen sollte, auch wenn ich etwas anderes präferieren würde.

    Zu guter letzt werde ich auch die Kreditkarte für den Zeitraum sperren, weil....

    https://www.cicero.de/wirtschaft/corona-enteignung-kunden-banken-visa-chargeback/plus

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1590097558488

    Hallo, wenn du in Zahlungsverzug kommst, warum auch immer, bekommst du erst mal ein Mahnung und anschließend die Stornorechnug.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Goldeneye007
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    geschrieben 1590097933847 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx überflüssiges Zitat entfernt xxx

    @haberling

    Leistungsverweigerungsrecht aus § 321 BGB

    xxx Links editiert gem. Forenregeln! xxx

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1590098115216 , zuletzt editiert von HABERLING

    Die ausschnitte kannst du dann ggf. dem Richter zeigen...

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Goldeneye007
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    geschrieben 1590098212959 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx es nervt!!! xxx

    @haberling

    Jetzt nicht beleidigt sein, dass du mal kein Recht hast.

    Das wird tatsächlich darauf ankommen. Aber das ist ein sauberer Weg. Und das es natürlich zu unterschiedlichen Auffassungen kommen kann, das liegt quasi schon in der Natur der Sache.

    Mir gefällt die Alternative einfach weniger, als der dieser Weg.

    Ich möchte ja eigentlich gar nicht verreisen. Aber wenn doch, dann möchte ich erst bezahlen, wenn die Reise als durchführbar gilt. D.h. so kurz vorher wie möglich.

    Ich möchte nämlich nicht meinem Geld hinterherrennen, weil sich aktuell kein Veranstalter daran hält, dass Geld binnen 14Tagen zurückzuüberwiesen. Chargeback von der Bank fällt auch oft genug als Sicherheit weg.

    Daher warte ich auf diese Weise erstmal ab, bis es storniert wird oder auf jeden Fall losgeht.

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