Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • dogma2
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    Beiträge: 3
    geschrieben 1593369846636 , zuletzt editiert von dogma2

    Vielen Dank für deine Antwort.

    Das Problem ist glaub Ich das wir uns schon zu sicher waren das wir fliegen können, was ja immer noch nicht ausgeschlossen ist. Das wir uns nicht über die Probleme im klaren sind die kommen könnten.

    Ich gehe auch stark davon aus wenn die Reisewarnung bestehen bleibt das wir seitens FTI unser Geld wieder bekommen oder ggf. dann 1:1 umbuchen können für evt. nächstes Jahr.

    Man ist halt echt unsicher aber da bin Ich ja nicht der der einzige.

    Wir hoffen natürlich weiter

    Achso und die Email kam vom Arbeitgeber der Wortlaut ist:

    Falls Sie sich also in einem Land aufgehalten haben, das als Risikogebiet ausgewiesen ist, müssen Sie

    damit rechnen, dass Sie sich nach Ihrer Rückkehr unmittelbar nach der Einreise nach Deutschland auf

    direktem Weg in eine unbezahlte häusliche Quarantäne begeben müssen.

    Gruss

    Mirco

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1593370294497

    Ja, die Lage ist verzwickt. Aber er heißt: "Ruhe bewahren".

    Bzgl. der Mail vom Arbeitgeber: paßt. Er schickt dich nicht nach Hause sondern gibt die Corona-Verordnung wieder und klärt dich auf. Alles gut.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9598
    geschrieben 1593371236716

    Hallo, aber es gibt kein Gehalt oder was auch immer, wenn man sehendes Auges in ein Risikogebiet reist und bei Rückreise in Quarantäne muss.:worried:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1593375013227

    Muss man ja aber nicht, da dem aufmerksamen Leser hier schon reichlich Optionen gewiesen wurden, wie man eine Quarantäne - auch schon jetzt sofort! - abwenden kann.

    Wäre da nicht so ein Theaterdonner drumrum gefrickelt worden würde man die Hinweise auch leicht finden.

    @dogma2

    Sollte die Reisewarnung im August weiterhin bestehen wird dein Veranstalter in seinem ureigensten Interesse die Kündigung aussprechen.

    Entschließt du dich unbeachtlich der Situation zu einer eigenmächtig organisierten Reise, kannst du das Angebot verschiedener Gesundheitszentren wahrnehmen und dich vor Ort in der Türkei testen lassen. Mit dem Ergebnis (natürlich sollte es negativ sein!) musst du bei der Wiedereinreise keine Quarantäne befürchten.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6356
    geschrieben 1593378194792

    @Haberling: Das frage ich mich zu später Stunde tatsächlich auch gerade... Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot (ja , diese Wiederholungen...) und was passiert, wenn ich ohne Test zurückkomme ist in den Corona-Verordnungen der Länder geregelt. Da ist mir noch nichts über den Weg gelaufen, dass das Thema "vorsätzlich" oder "wissentlich" enthält. Habe ich da etwas übersehen?

    Es wäre schon kurios nach 2 Wochen im Risikogebiet, noch 2 Woche zu Hause zu verbringen und nach Infektionsschutzgesetz unterhalten zu werden...

    Aber es sind auch kuriose Zeiten...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1593379051399

    @REJBodenheim

    Die Regelungen sind glasklar.

    Keine Ahnung, was du ggf. aus "Vorsatz" ableiten willst - es besteht keine kausale Notwendigkeit hinsichtlich der Maßnahmen.

    Ganz verstiegen könnte man über konkludentes Verhalten reüssieren, aber auch daraus ergäbe sich m.E. soweit keine Verschlechterung der Situation der Reisenden.

    Tja, der Lauf der Welt ist zuweilen sehr ungerecht ... :smirk:

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