Danke für deine Antwort. Bei TUI steht das sie die Reisen bis Ende August stornieren.
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
geschrieben 1597493936685
-
geschrieben 1597494122138 , zuletzt editiert von Wülfi71
ich widerspreche vs ja nur selten, aber ich sehe auch kein Stornorecht für eine Nur-Flugbuchung. Malle ist ja auch während des härtesten Lockdowns weiterhin mit Flügen aus Deutschland für ExPatriats und Geschäftsreisende bedient worden, wenn auch in geringerem Umfang. Den Airlines jetzt zu unterstellen, dass man für einen Flug nach Malle anders als bei Flügen z.B. in die USA oder nach Südamerika (wo wir auch hier im Forum schon zweifelsfrei geklärt haben, dass die nicht stornierbar sind) einen touristischen Grund annehmen muss und dieser durch die Reisewarnung weg fällt, erachte ich für ziemlich weit hergeholt, dafür müsste man schon den passenden Richter (AG Düsseldorf?) finden...
Am Wahrscheinlichsten ist wohl, auf eine Flugabsage oder -verlegung zu hoffen, die zu einem Storno berechtigt, allerdings ohne Garantie. Sonst gibts halt branchenüblich beim Storno nur die Gebühren wieder...
02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND -
geschrieben 1597499284343
Wo liegt eigentlich MALLE 樂樂樂?
-
geschrieben 1597499288511
Für Malle mag das gelten. Ich bin denke da an unseren anstehenden Lanzarote Urlaub im September. Sollte da auch noch der worst case, sprich Reisewarnung kommen, würde der Flieger wohl eh gecancelled, da dort hauptsächlich Pauschis drauf sind (die ja dann auch nicht mehr stattfinden würden).
Oktober 2023: Aida-KF Zentrales Mittelmeer, Februar 2024: Lanzarote -
geschrieben 1597499411117 , zuletzt editiert von katerfitex
Noch einer, der von MALLE spricht, wo soll das sein??
Vielleicht MALLE DIVEN?
-
geschrieben 1597500885952
Malle = Kosenamen für Mallorca.
-
geschrieben 1597502028575 , zuletzt editiert von olicheck
@Wülfi71........Stornorecht einer NUR-Flugbuchung
Ich stimme Dir, rein rechtlich gesehen, zu.
Persönlich würde ich, bei einer Single-Reise (ohne Familie/Kleinkindern etc.) abwarten, bis der Reiseveranstalter storniert.
Der Flugbeförderungsvertrag macht
a. keinen Unterschied von Touristen und Nicht-Touristen.
b. ist nur die Beförderung maßgebend, nicht die Zustände am Zielort (außerhalb des Flughafens)
Natürlich gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Thematik, die die Corona-Pandemie etc., in eine herrschende Meinung mit einfließen lassen konnte.
Primär ist wesentlich, ob bei der Reisebuchung bereits eine Reisewarnung bestand.
Der Reisebüroverband QTA gibt seinen Mitgliedern diese rechtlichen Tipps:
-
geschrieben 1597502155117
@Wülfi71
Du magst recht haben betreffend das Kündigungsrecht, zumindest wenn der Flug direkt beim LFU gebucht wurde.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1597505117640
wir haben mallorca für den 21.9. - 28.9. gebucht jetzt ist die Reisewarnung draußen, TUI hat reisen bis 24.8. abgesagt. wir müsten bis zu 23.8. zahlen. oder jetzt stornieren. da alle der Risikogruppe angehören wollen wir eigentlich nicht fliegen.
Wenn wir stornieren ksotet das 2100 Euro, bekommen wir das geld bei einer Reisewarnung länger geht als den 28.9. wieder zurück?
was ist wenn wir garnicht zahlen und abwarten wie es wird? ich eine blöde Situation.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
-
geschrieben 1597506574928 , zuletzt editiert von olicheck
@dl36277 sagte:
wir haben mallorca für den 21.9. - 28.9. gebucht .....
Ich persönlich würde nicht stornieren:
a. wird TUI höchstwahrscheinlich ab Montag alle Reisen nach Mallorca (bis ) von selbst stornieren
b. wird die Reisewarnung wahrscheinlich nicht einfach Mitte September zurückgenommen.
c. wenn Ihr jetzt den Reisevertrag einseitig kündigt, nützt Euch rechtlich gesehen, eine spätere Stornierung durch den Reiseveranstalterr
evtl. nichts, der RV könnte anteilige Stornogebühren verlangen (kulante RV ausgenommen ): ). Aber auch hier gibt es sehr viele mögliche Varianten.....das sieht man ja an der rechtlich nicht haltbaren "Gutscheinlösung" und deren Umsetzung durch die RV.