Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
    Beiträge: 1009
    geschrieben 1597667167165

    Stornokosten / Rückzahlung des Reisepreises Da vermutlich nicht jeder in das Türkei-Forum schaut , auch hier die Information der Pressestelle des AG Frankfurt :

    https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/volle-Rueckzahlung-des-Reisepreises

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1597667839468

    Aber im Grunde nichts Neues...

    "Reiseveranstalterin" bedeutet wohl, dass es sich um eine Pauschalreise handelt und somit müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Reise verhindern. Also §651h BGB.

    Reisewarnungen sind immer nur ein Indiz, dass es in einer Region diese Umstände geben könnte und bedingen nicht zwangsläufig einer Stornierung der Reise. Selbst das AA sagt, dass eine Reisewarnung keine unmittlebaren Rechtsfolge hat. Nachzulesen hier. Aber wer liest das schon...

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
    Beiträge: 1009
    geschrieben 1597668374769 , zuletzt editiert von Kastenwagen

    Ich bin ja oft bei Dir und lese in der Regel auch alles was hier so von sich gegeben wird. Es sei denn , ich möchte jemanden ärgern :wink:

    In diesem Fall gehe ich aber nicht so ganz konform mit Dir, wenn ich mir die Erläuterung so anschaue.

    Aber vielleicht lesen hier ja auch Rechtsanwälte mit , die den Inhalt ein wenig Laien freundlicher erklären können.

    In diesem Falle zitiere ich mal aus dem Urteil :

    * die Beklagte ist der Reiseveranstalter.

    Das Amtsgericht Frankfurt hat der Klage insoweit stattgegeben, als der Reisepreis anteilig bereits an die Beklagte* geleistet worden war. Zur Begründung führte es aus, dass es in Bezug auf die Corona-Krise darauf ankomme, wann der Reisende zurückgetreten ist und ob die Gegebenheiten am Urlaubsort zu dieser Zeit bereits als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren waren. Grundsätzlich seien an die Darlegung des Reisenden hierzu keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Reisewarnungen für das Reisegebiet seien nicht zwingend erforderlich. Es genüge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus. Dies sei zum Zeitpunkt der Reisestornierung Anfang März für ganz Italien der Fall gewesen, sodass die Beklagte gemäß § 651h Abs. 3 BGB nicht befugt gewesen sei, Stornierungskosten zu erheben.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6356
    geschrieben 1597668800986

    Ja, sag' ich doch: außergewöhnliche Umstände + §651h BGB + Storno = Storno ohne Stornokosten und alle bereits gezahlten Beiträge zurück. Aber egal...

  • sanne678
    Dabei seit: 1593362343137
    Beiträge: 1352
    geschrieben 1597669053524

    @bodenheim...

    soweit so gut aber dass keine Reisewarnung vorliegen muss, das ist doch neu, kam jetzt gerade in den Nachrichten...

    wird wahrscheinlich auch noch von Einzelfall zu Einzelfall Fall anders entschieden.....

  • Kastenwagen
    Dabei seit: 1593504408416
    Beiträge: 1009
    geschrieben 1597669374116

    Knackpunkt für mich sind im Hinblick auf die " aussergewöhnlichen Umstände "

    a. keine allzu strengen Anforderungen

    b. es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus

    Wenn alles so klar wäre, dann hätte das Gericht die Geschichte mit Hinweis auf ............abgeschmettert.

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6356
    geschrieben 1597669383850 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Nein, es ist nicht neu. Im §651 steht nichts von Reisewarnung.

    RTFM... :sunglasses:

    Gerichte müssen sich halt manchmal auch mit klaren Sachlagen befassen und können nicht einfach etwas abschmettern.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1597669700364

    Nein, das ist nicht neu. Die Reisewarnung ist nur ein Aspekt, ebenso wie Covid19.

    Es geht um die "außergewöhnlichen Umstände" und deren Bewertung für einen Rücktritt mit Anspruch auf Erstattung, hier zufällig und insbesondere die Situation in Italien zum Zeitpunkt der Stornierung.

    Man kann aus einer solchen Einzelentscheidung nicht gleich einen generellen Anspruch ableiten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • linza07
    Dabei seit: 1299369600000
    Beiträge: 74
    geschrieben 1597682256378

    Hallo, wollte mal dies in den Raum werfen, vieleicht hat jemand schon soetwas aktuell gehabt:

    Unsere Reise würde am 8.10.20 nach Punta Cana gehen. Restzahlung von insg. immerhin 2900€ währe am 31.8 fällig.

    Aktuell ist sowiso Reisewarnung für die dom. Rep und gehe auch dafon aus das dies bis dahin so bleiben wird.

    Ist mir aber auch klar das so eine vorzeitige kostenlose stornierung noch nciht möglich ist, da sich natürlich noch was ändern könnte.

    Aber: Habe letzte Woche mich nochmlas um unser Hotel(Grand Palladium Punta Cana Resort) etwas schlauer gemacht, da ja aktuell nur sehr wenige offen sind, habe direkt die Hotel Kette angeschrieben, und diese teilten mir heute mit, das eine öffnung der 3 Punta Cana Resorts nicht vor 10.10.20 geplant ist.

    Somit weis ich also jetzt schon zu 100% das unser Hotel gar nicht geöffnet ist und währe ja komplette schwachsin trotzdem alles zu bezahlen, bzw der Reiseveranstalter ja eigentlich auch die Infos von den Hotels erahlten müsste.

  • Ponta Delgada
    Dabei seit: 1321574400000
    Beiträge: 712
    geschrieben 1597682636422

    Kann ich eine nur-Flug-Buchung kostenfrei stornieren, wenn der Carrier aus einem Direktflug (sagen wir mal: DE - Insel A) die Paxe umbucht auf DE - lnsel B - Insel A) weil der Flieger sonst vielleicht nicht voll wird ? Müsste ich das akzeptieren?

    Oktober 2023: Aida-KF Zentrales Mittelmeer, Februar 2024: Lanzarote
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