Hallo an alle,
alternativ zum Corona-Pflichttest nach Wiedereinreise (z.B. auf einem deutschen Flughafen) wird ja auch ein Corona-Test, welcher noch auf in der EU (z.B. Mallorca) durchgeführt und dokumentiert wird sowie nicht älter als 48 Stunden ist, in Deutschland anerkannt.
Meine erste Frage: Zählt bei der 48 Stunden-Regel das Datum/Uhrzeit der Testung selbst oder Datum/Uhrzeit, an dem das Testergebnis schriftlich dokumentiert wird?
Noch zum Hintergrund der ersten Frage: Wir reisen an einem Donnerstag spät abends per Flug in Deutschland ein und ich befürchte, dass ich bis Montag (noch) nicht vom Gesundheitsamt informiert wurde und somit in Quarantäne bleiben muss. ( Zumindest habe ich das so gelesen, dass der Weg über das Gesundheitsamt geht, dort liegen ja auch die Aussteigekarten zum Abgleich bzw. zur Nachverfolgung.)
Zweite Frage: Gibt es denn schon Erfahrungen von Leuten, die sich auf dem Flughafen haben testen lassen, wie lange es gedauert hat, bis man das Ergebnis erhält?
Liebe Grüße
Steffen