Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Steffen59
    Dabei seit: 1112918400000
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    geschrieben 1597683139302

    Hallo an alle,

    alternativ zum Corona-Pflichttest nach Wiedereinreise (z.B. auf einem deutschen Flughafen) wird ja auch ein Corona-Test, welcher noch auf in der EU (z.B. Mallorca) durchgeführt und dokumentiert wird sowie nicht älter als 48 Stunden ist, in Deutschland anerkannt.

    Meine erste Frage: Zählt bei der 48 Stunden-Regel das Datum/Uhrzeit der Testung selbst oder Datum/Uhrzeit, an dem das Testergebnis schriftlich dokumentiert wird?

    Noch zum Hintergrund der ersten Frage: Wir reisen an einem Donnerstag spät abends per Flug in Deutschland ein und ich befürchte, dass ich bis Montag (noch) nicht vom Gesundheitsamt informiert wurde und somit in Quarantäne bleiben muss. ( Zumindest habe ich das so gelesen, dass der Weg über das Gesundheitsamt geht, dort liegen ja auch die Aussteigekarten zum Abgleich bzw. zur Nachverfolgung.)

    Zweite Frage: Gibt es denn schon Erfahrungen von Leuten, die sich auf dem Flughafen haben testen lassen, wie lange es gedauert hat, bis man das Ergebnis erhält?

    Liebe Grüße

    Steffen

  • Trostlos7!
    Dabei seit: 1456704000000
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    geschrieben 1597685138084 , zuletzt editiert von Trostlos7!

    @kastenwagen sagte:

    Knackpunkt für mich sind im Hinblick auf die " aussergewöhnlichen Umstände "

    In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals auf Nr. 31 der EU-Pauschalreiserichtlinie hinweisen, in der unter anderem für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beispielhaft "erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie den Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel" genannt wird.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?toc=OJ%3AL%3A2015%3A326%3AFULL&uri=uriserv%3AOJ.L_.2015.326.01.0001.01.ENG

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1597686032091 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Geht auch in Deutsch

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302&from=EN

    Das ist quasi die Mutter des Pauschalreisegesetz und für alle Staaten der EU gültig.

  • annimaus
    Dabei seit: 1149033600000
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    geschrieben 1597687056611 , zuletzt editiert von annimaus

    @linza Versuch mit dem Reisebüro / online Vermittler in Kontakt zu treten. Wir hatten die Situation auf Mallorca, Hotel zu. Wir haben aber erst ca. 1 Woche vorher Info von tui bekommen und hatten dann die Möglichkeit umzubuchen in ein anderes hotel oder komplett Storno.

    In Anbetracht dessen, dass du die Restzahlung nicht mehr leisten willst erreichst du vielleicht vorher etwas mit Betonung auf der Restzahlung.

    Wir hatten ja schon ganz gelöhnt, aber wenn ich das gewusst hätte, hätte ich auch nicht gern gezahlt.

    Die Experten hier können sicher besser sagen was passiert wenn man die Restzahlung nicht leistet unter diesen Bedingungen

    ...up up and away...
  • linza07
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    geschrieben 1597761995843 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx bitte Antworten button benutzen!! xxx

    @annimaus

    Danke für die Antwort,

    UN da ist auch das Problem, das der Reisevermittler (abindenurlaub) einfach nicht erreichbar ist, keine antwort seit 3 Wochen auf meine Mail, bzw telefonisch sowiso nicht.

    Rechtlich ist natürlich da die Frage..währe es "nur" die Reisewarnung würde ich es auch verstehen den Rest zahlen zu müssen, da sich ja bis Abflug was ändern könnte, aber wenn jetzt schon klar ist, das Hotel ist zu....würde ich ungern womöglich monatelang insg 3500€ nachlaufen..

  • Sylvia1901
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1597774151938

    @linza07: auch wenn man aidu telefonisch erreicht (dieses Kunststück ist mir heute gelungen!) bringt das nicht unbedingt was!

    Unsere Mallorca-Reise soll am 5.9. starten, laut aidu keine kostenlose Stornierung möglich, da bis dahin die Reisewarnung aufgehoben sei.

    Eine Flugverschiebung von 18 Uhr auf 6 Uhr morgens wird als geringfügig und problemlos zumutbar bezeichnet. Unsere Reise ist seit dem 12.8. komplett bezahlt, ich ärgere mich schon etwas über dieses Verhalten!

    Liebe Grüße

    Sylvia

  • vonschmeling
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    geschrieben 1597774848346

    @Sylvia1901

    Das hat aber nicht AIDU entschieden sondern dein Veranstalter, erstere geben das nur weiter.

    Eine Verschiebung der Reisezeiten um 10h ist keineswegs "geringfügig", es sind auch bei nur 4h schon Kündigungsrechte erstritten worden.

    Ferner besteht jetzt - weniger als 30 Tage vor Reisebeginn! - nun einmal eine Reisewarnung und sollte daher ein Rücktritt durchaus möglich sein.

    Du musst insistieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sylvia1901
    Dabei seit: 1516091453049
    Beiträge: 6
    geschrieben 1597777200385

    @vs, ich lasse mir das auch sicher nicht gefallen, irgendwann ist Schluss mit lustig! Die Verschiebung von MUC nach FRA hab ich ja mitgemacht, aber jetzt wieder MUC und 12 Stunden - es reicht! Von der Reisewarnung mal ganz abgesehen!

    Ich habe jetzt nochmal halbwegs freundlich geschrieben, warte weiter ab und notfalls geht's zum RA. Fliegen werde ich sicher nicht!

    Liebe Grüße

    Sylvia

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1597841532674 , zuletzt editiert von Ahotep

    Hier finde ich den letzten Absatz, eine Anmerkung zur Maskenpflicht im Urlaub, von Reiserechtsexperte Führich lesenswert klick

    .."Laut Reiserechtler Ernst Führich muss der Urlauber die mit dem Mund-Nasen-Schutz verbundenen Unannehmlichkeiten ersatzlos hinnehmen. „Es gibt weder eine Preisminderung und schon gar nicht ein kostenfreies Kündigungsrecht bei Pauschalreisen“...weiterlesen Touristik aktuell

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