Sehr schön.. kleine Schritte
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1602267584844
..... Genau Liv ..... Hauptsache es bleibt alles unverbindlich und der Dschungel wird dichter.....
auch was von Schmeling schrieb, dass die Veranstalter teilweise kreativ in der Umsetzung der Gesetzgebung sind, was die Flugverschiebung angeht, bzgl. Zumutbarkeit, denken die auch mal darüber nach, gerade im Kurzfristbereich, dass Reisende Shuttle zum Flughafen buchen oder Parkplatz am Flughafen oder zu bestimmten Zeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Flughafen gar nicht erreichen können.....
für alles sehr schwierige Zeiten......
es ist einfach zum k.....
ich wünsche allen ein schönes Wochenende -
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geschrieben 1602273008752
Hallo.
Ich habe mal eine Frage, weil ich einfach nicht mehr durchblicke....
Wir würden Morgen eigentlich auf einen Bauernhof nach Baden Württemberg fahren wollen.
Nun gelten wir als Risikogebiet und dürften demnach ja nur mit einem negativen Test fahren, aufgrund des Beherbergungsverbotes.
Nun sagt aber die Dame des Hauses, alles kein Problem, kommen sie ruhig. Ansonsten verlangt sie den kompletten Betrag, weil wir ja stornieren würden.
Hat jemand einen Rat, was wir machen können?
Meiner Meinung gilt das Verbot doch für sämtliche Beherbergungsarten?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Sandra
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geschrieben 1602273468611
Ja klar kommen sie ruhig. Es gillt ein beherbergungsvervot. Welchen du nur mit einen negativen pcr Test umgehen kannst.
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geschrieben 1602273653991
Hallo Sandra,
die Dame des Hauses ist wirklich mutig..... sie darf euch gar nicht aufnehmen, ohne einen negativen Test, den du bis morgen gar nicht vorlegen kannst.
sie macht sich damit strafbar, meine ich zumindest aber da wirst du sicher noch von anderer Seite (z.b.von schmeling) eine verbindliche Auskunft erhalten.
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geschrieben 1602274013367
Danke erstmal für eure Antworten.
sanne678,
ja das sehe ich auch so. Sie meint, da sie kein Hotel ist, hätte sie schließlich Hausrecht und es wäre alles so richtig.
Schwierig...
Natürlich möchten wir das Geld nicht in den Sand setzen, aber für uns ist die Übernachtung halt nicht erlaubt.
Viele Grüße
Sandra
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geschrieben 1602274106759
Das hat nicht nur für Hotels Gültigkeit, auch für Ferienwohnungen, Campingplatz etc.
bei dieser Aussage, „kommen Sie ruhig,...“Ohne Worte
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geschrieben 1602274176075 , zuletzt editiert von Kourion
Ich finde zu Baden-Württemberg überall "Beherbergungsverbot für Hotels, Herbergen, Campingplätze und andere ähnliche Einrichtungen".
Und da ihr dort ja sehr wohl beherbergt werdet, als zahlende Gäste, sollte es m. E. unter das Verbot fallen.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1602274413265 , zuletzt editiert von Sandra1891
Eben.
Ich habe heute bei der Corona Hotline in Baden Württemberg angerufen.
Da war die Aussage:"Fragen sie ihr Unterkunft."
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geschrieben 1602274438119
Es ist auch keine Dienstreise, die ausgeschlossen vom Verbot waere! Ansonsten sind bis zu 25000 Euro Strafe angesetzt lt. Beschluss... Sehr duennes Eis wuerd ich mal sagen!! Ausser sie hat eine Teststelle im Haus, wo solche Gäste erst zum Test muessen vor Checkin... Aber eher mehr als unwahrscheinlich aufm Bauernhof