Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • sanne678
    Dabei seit: 1593362343137
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    geschrieben 1602274610168

    Es ist doch ganz klar geregelt in der Verordnung von Baden-Württemberg, in dem Moment, wo ein Betrieb gegen Entgelt eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, greift das Beherbergungsverbot :

    Beherbergungsbetrieb“ Unternehmen, die in der Regel gegen Entgelt Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, wie z. B. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie vergleichbare Einrichtungen,

  • sanne678
    Dabei seit: 1593362343137
    Beiträge: 1352
    geschrieben 1602274718146

    Zu spät gesehen, kourion hat das auch schon geschrieben..... -:wink:

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1602275220450 , zuletzt editiert von Kourion

    Macht doch nix, sanne.

    Ich suchte was Offizielles, habe nun die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums vom 15.07. gefunden: "(in der ab 29. August 2020 gültigen Fassung)" - hier klicken

    Neueres finde ich nicht. Dort ist aber zu lesen: "Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die,...", und um einen solchen handelt es sich doch.

    Und ja , da wird auch der Test erwähnt - unter "Ärztliches Zeugnis".

    Aber die Anwort von der Corona-Hotline ist echt ein Witz...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Manu&Maik
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    geschrieben 1602275330864

    Ich war heute sehr verwundert. Ich bin heute von Usedom nach Hause gefahren. Jedes 3. Auto in Richtung Usedom hatte Berliner Kennzeichen....Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Urlauber unsere Meck Pom Quarantäneregeln einhalten.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1602276115022

    @sanne678 sagte:

    Hallo Sandra,

    die Dame des Hauses ist wirklich mutig..... sie darf euch gar nicht aufnehmen, ohne einen negativen Test, den du bis morgen gar nicht vorlegen kannst.

    sie macht sich damit strafbar, meine ich zumindest aber da wirst du sicher noch von anderer Seite (z.b.von schmeling) eine verbindliche Auskunft erhalten.

    ----------------

    Das kostet die Herberge 5000 Euro Bußgeld, den Gast nichts. In der Kürze zwischen Verordnung und Anreise war es gar nicht möglich, einen negativen Test zu beizuschaffen. Und ohne Test geht nicht, folglich kannst Du nicht anreisen. Habe da auch was zu gefunden: klick

  • Sandra1891
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    geschrieben 1602276716159

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Wenn ich es richtig verstehe, muss ich also auch keine Stornogebühren zahlen oder?

    Viele Grüße

    Sandra

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1602276899718 , zuletzt editiert von Ahotep

    Das ist wirklich für uns rechtliches Neuland, was Coronaverordnungen usw. angeht...

    Ich lese das aber auch so heraus. Habe noch einen Artikel gefunden klick

    Auszug: .....Menschen, die in deutschen Risikogebieten wohnen oder von dort nach Baden-Württemberg reisen, dürfen nicht in Hotels, Ferienwohnungen und anderen kommerziellen Unterkünften übernachten...

  • sanne678
    Dabei seit: 1593362343137
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    geschrieben 1602277123301

    Sandra, ich würde die Dame darauf aufmerksam machen, dass sie sich strafbar macht und sie darauf hinweisen, dass du sie meldest, wenn sie Euren Vertrag nicht umgehend auflöst.

    die Anzahlung, sofern erfolgt, würde ich an deiner Stelle, in Bezug auf das Beherbergungsverbot zurückfordern, allein schon, wegen den verantwortungslosen Verhalten

  • sanne678
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    geschrieben 1602277349794 , zuletzt editiert von sanne678

    @Ahotep

    dein Artikel ist interessant, dort steht, dass Baden-Württemberg bisher noch keine Einreiseverbote für Reisende aus deutschen Risikogebieten hat, wenn dem so ist, ist der Bauernhof von Sandra im Rechten..,

    Auszug:

    Baden-Württemberg will vorerst keine Einreiseverbote und Quarantäneauflagen für Reisende aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen im Inland erlassen, Außer im Süd Westen, da müsste man jetzt wissen, wo der Bauernhof ist.

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1602277394277

    Die Aussage, sie hätte kein Hotel ist auch auch völlig unsächlich. Sie beherbergt gegen Entgelt Urlauber/Übernachtungsgäste und das fällt natürlich unter die Verordnung. Und auch wenn Du für 20 Euro auf dem Heuboden nächtigst, fällt dies unter die Verordnung.

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