Es ist doch ganz klar geregelt in der Verordnung von Baden-Württemberg, in dem Moment, wo ein Betrieb gegen Entgelt eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, greift das Beherbergungsverbot :
Beherbergungsbetrieb“ Unternehmen, die in der Regel gegen Entgelt Personen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellen, wie z. B. Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sowie vergleichbare Einrichtungen,