Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • wuppiandre
    Dabei seit: 1555349012515
    Beiträge: 127
    geschrieben 1602601682327

    Hallso an alle , wie sieht ihr meinen Fall ? Ich habe eine einwöchige Reise nach Kühlungsborn gebucht ab Samstag in eine Ferienwohnung. Jetzt komme ich aus einem Risikogebiet . Nach einem Anruf bei der Zimmervermittlung (über diese wurde gebucht) wollte man den Vertrag nicht stornieren . Klar , nach den Meck.- Vorp. Regeln gibt es ja kein Beherbergungsverbot sondern " nur " eine Quarantäne Pflicht. Ihr Tipp , ich solle mich mit dem Besitzer in Verbindung setzen um eventuell eine Umbuchung zu erlangen . Meine Frage , wenn es zu keiner Einigung kommt wer wäre dann mein direkter Ansprechpartner für weitere Schritte ? Kann ich meinen Vertrag kündigen mit dem Hinweis der Unverhältniskeit von 7 Tage Urlaub zu 5-7 Tage Quarantäne ? Danke

  • süssejana
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    Beiträge: 36
    geschrieben 1602601746191

    Es muss bei dir nicht genau so lange dauern. Ich kann ja nur schreiben, wie es halt bei mir ablief.

    Ich drücke dir beide Daumen, dass es schneller geht!

  • Armin
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    Beiträge: 2013
    geschrieben 1602601789196

    @Holger

    Im Insolvenzfall ist deine Zahlung -jedenfalls theoretisch- über die auf deinem Reisepreissicherungsschein angegebene Insolvenzversicherung abgesichert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1602602617915

    @wuppiandre

    Wer soll dir das hier beantworten mit den paar Angaben die du machst?

    Es kommt darauf an, ob der Vertrag mit dem Vermittler zustandegekommen ist oder mit dem Vermieter.

    Selbstverständlich ist eine Quarantänevorschrift am Zielort ein Kündigungsgrund.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holger141103
    Dabei seit: 1269129600000
    Beiträge: 45
    geschrieben 1602603644875

    @suessejana

    danke, gehe aber davon aus, dass es so lange dauert.

  • Holger141103
    Dabei seit: 1269129600000
    Beiträge: 45
    geschrieben 1602603713618

    @armin

    immerhin etwas, hoffe aber, dass es nicht soweit kommt.

  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1602604534758

    Ich stelle mal was von meinem "Großen" hier rein und hoffe mal einer hat eine vernünftige Idee: Wohnort Düsseldorf (also seit neuestem Hotspot) Osterurlaub wegen Corona auf Herbstferien umgebucht. Urlaubsort in der Nähe von Travemünde, damit stand heute Beherbungsverbot. So und jetzt geht das Chaos richtig los

    " Ich hab zumindest nichts davon gelesen dass der Aufenthaltsort der letzten 14 Tage gilt. Kann aber sein, dass Ich es einfach nicht gefunden hab (wäre auch kein Wunder). Von den kostenlosen Corona Tests für Reisende aus "Risikogebieten" habe Ich in Düsseldorf.de

    auch noch nichts gelesen. Wobei Ich ehrlich gesagt auch unser Gesundheitssystem damit gar nicht belasten wollen würde. Es gibt wichtigere Menschen die regelmäßig getestet werden sollten. Aber was bleibt mir jetzt anderes übrig? Wenn Ich mein Geld wiederhaben will muss Ich nachweisen, dass Ich mich um einen Corona Test bemüht habe. Wenn der dann Positiv oder Unspezifisch ist hab Ich die Rote Karte, weil die Reiserücktrittsversicherung zahlen müsste die Ich a nicht hab und das ganze b wahrscheinlich nicht akzeptieren würde weil es ein verschobener Urlaub von Ostern ist ... Also bleibt uns nur uns am Hauptbahnhof anzustellen und zu hoffen dass der Spaß negativ und rechtzeitig da ist."

    Frage bei der Gemengelage kann man kostenlos stornieren, man darf ja nicht anreisen und übernachten. Oder hat man wirklich die A-Karte gezogen und bleibt auf allen Kosten sitzen?

    Irgendwie habe ich hier gerade, und das nicht erst seit heute, das Gefühl das eine ganze Branche mit Volldampf (ob gewollt oder ungewollt) vom kleinen ferienwohnungsvermieter über Hotels, Gaststätten bis z.um Reisebüro um die Ecke und den großen Veranstaltern ) sehenden Auges gegen die Wand gefahren wird.

  • HABERLING
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    Beiträge: 9598
    geschrieben 1602622166623 , zuletzt editiert von HABERLING

    Hallo @Mühlengeist , dein großer hat doch die möglichkeit sich frei Testen zu lassen, d.h. er darf anreisen aber nur mit negativen Corona Test. Es liegt also in seiner Hand, ob er die Reise antritt oder nicht. Was kann den der Vermieter dafür das dein großer die auflagen nicht erfüllen zu gedenkt. Es ist wirklich nicht böse gemeint, aber die Sache ist eigentlich ganz einfach und hat mit der abgesagten Reise nichts zu tun.:relieved:

    Edit, geht’s jetzt um dich oder um deinen großen, wenn keine RRV beseht ist es obsolet und die hätte gegolten bei einer verschobenen Reise.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • HC-Mitglied2162603
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    gesperrt
    geschrieben 1602626899243 , zuletzt editiert von HC-Mitglied2162603

    Mühlengeist

    letzten absatz ganz unten lesen

  • NeckarSchwabe
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    Beiträge: 2580
    geschrieben 1602663285278 , zuletzt editiert von NeckarSchwabe

    Mal das heutige Treffen von Merkel mit den MP der Länder abwarten. Es wird ja von allen Seiten sehr scharf gegen das Beherbergungsverbot geschossen. Das ist aus diversen Gründen (ökonomisch, virologisch, medizinisch, administrativ) im Besten Falle unsinnig, ansonsten sogar kontraproduktiv. Die sinnlos gebundenen Testkapazitäten kann und muss man besser einsetzen.

    Es wird, obwohl Ländersache, eine wie auch immer geartete bundesweite Regelung geben. So wie es jetzt mit dem Flickenteppich ist fehlt völlig die Akzeptanz und das ist ein Alarmzeichen.

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