Hallo, diese Regelungen müssen aber zunächst von den Bundesländern bestätigt werden, denn die Musterverordnung stellt eindeutig fest: Es gilt das Recht der jeweiligen Bundesländer.
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
-
geschrieben 1604539275799"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
-
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1604574940892 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
Danke Haberling, dann werden wir den identischen Beitrag von vsrecret im Türkeithread auch löschen
-
geschrieben 1604694838402 , zuletzt editiert von Kourion
Zu Quarantäneverordnungen der Bundesländer:
Am Ende des Artikels Die digitale Einreiseanmeldung ab dem 8. November (Einreise nach Dt.)
gibt es Links zu den Quarantäneverordnungen aller Bundesländer
-
Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
-
Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
-
geschrieben 1604807255485
Ich denke, hier trollt wieder Jemand durch's Forum...
Liv -
geschrieben 1605371091761
Hallo zusammen,
war hier vor allem nur Mitleser; nun betrifft es mich aber auch. Hoffe auf helfende Antworten.
Im Januar 2020 habe ich einen Flug von Frankfurt nach Dubai via Muscat mit Oman Air gebucht. 3 Personen.Direkt über deren Website.
Der Flug sollte nächsten Samstag gehen.
Laut Flugplan findet der gebuchte Flug allerdings nicht statt. Ich hatte dann mit der Hotline telefoniert. Die Dame sagte mir, dass der Flug gecancellt sei und ich umbuchen könnte oder per Mail eine Rückerstattung fordern kann.
Da die aktuellen Flüge, die angeboten werden, für uns nicht passen, hatte ich zur der Dame am Telefon gesagt, dass ich dass die Erstattung möchte. Also habe ich an die Emailadresse eine Erstattung verlangt.
Heute (ca. 2 Wochen später) bekam ich Rückantwort, allerdings nur mit folgenden Optionen:
* Umbuchung auf anderes Datum
* Ticketgültigkeit verlängern um 24 Monate ab Ausstellungsdatum
* Umbuchung auf anderes Ziel oder Datum
*Gutschein, der nach einem Jahr rückerstattet werden kann
Eigentlich ist für mich nur Option 4 interessant. Würde aber bedeuten, ich bekäme frühestens in einem Jahr mein Geld...
Muss ich diese Optionen so hinnehmen oder habe ich ein Recht jetzt schon auf vollständige Rückerstattung...?
Danke für eure Hilfe.
Immer unterwegs - Die Welt kann gar nicht groß genug sein :-) -
geschrieben 1605521979538
Schau mal was in deinem Vertrag mit Oman Air steht.
Ich würde unbeachtlich dessen einfach mal eine Auszahlung begehren. Eine solche steht dir wenigstens nach EU Recht zu.
Auf einen Streit würde ich es jedoch nicht ankommen lassen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1605616115693
Ich würde das Oman Air Büro in Frankfurt anschreiben und, mit Hinweis auf die EU Regeln bezüglich Erstattung, eine 100% Rückerstattung fordern. Falls diese abgelehnt wird hast du verschiedene Optionen, wie z.B.:
- Akzeptieren einen der 4 Vorschläge
- Einschalten der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)
- Einschalten eines kommerziellen Anbieters für Regelung von Streitfällen im Flugverkehr
- Einschalten eines Anwalts
- Kontaktaufnahme mit einer Verbraucherschutzorganisation
- Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft zur Klärung ob ein Anfangsverdacht des Betruges durch Mitarbeiter von Oman Air Frankfurt vorliegt, denn diesen sollte das entsprechende EU Recht bekannt sein.
-
geschrieben 1605617914417 , zuletzt editiert von vonschmeling
Oman Air ist nicht Mitglied der Trägerschaft der SÖP somit scheidet diese Möglichkeit schon mal aus.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.