Die Frage ist, ob der Antritt deiner Urlaubsreise ein triftiger Grund ist, dich von zu Hause weg zu bewegen. Vom Sinn der Ausgangsbeschränkung her würde ich sagen "Nein, ist es nicht".
Landesweite Ausgangsbeschränkung
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich.
aus: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-dezember-2020/
Ob hier im Forum jemand ist, der das mit Sicherheit sagen kann? Ich würde eher deine lokalen Behörden fragen.
In Frankfurt kannst du sehr wohl gefragt werden, wieso du die Ausgangsbeschränkung nicht einhälts.