Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1607630264615

    @mnari sagte:

    Ich möchte keine Grundsatzdiskussionen.

    Ein frommer Wunsch in diesem Forum :bowtie:

    Darf man stand jetzt überhaupt verreisen?

    Ins Ausland, ja.

    Ist eine Fahrt zum Flughafen überhaupt erlaubt?

    Wenn du ins Ausland reist, dann wohl ja.

    Wenn ich in Bayern lebe und zB in Frnakfurt in der Passkontrolle stehe, kann das Probleme mit sich bringen?

    Wohl doch nicht.

    Und wenn ich in den letzten 24 h etwas anderes behauptet habe: mein Kopf ist rund damit das Denken die Richtung ändern kann :sunglasses:

  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1607630637265

    @mnari sagte:

    Wenn in der Verordnung touristische Auslandsreisen nicht explizit verboten werden, dann sehe ich hier also kein Verbot.

    @mnari, es geht doch darum, dass die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020 "das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt". Wenn touristische Auslandsreisen als "triftiger Grund" in der Verordnung nicht explizit aufgeführt werden, sind sie demnach der Verordnung zufolge nicht erlaubt, also verboten. Aber auch da kann ich mich nur @REJBodenheim anschließen: In so einem für Dich wichtigen Fall würd' ich mich auf keinerlei Interpretationen hier aus dem Forum verlassen, sondern ruf' bitte bei den zuständigen Behörden bei Euch in Bayern direkt an, um das zu klären...

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  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1607637491188

    Jetzt wär' nur noch interessant zu wissen, auf welchem Weg @REJBodenheim in den letzten 24h zu ganz neuen Erkenntnissen gekommen ist, die das Denken in seinem runden Kopf zum Ändern der Richtung bewegt haben; @olichecks Hinweis kann es nicht gewesen sein, denn der Bund regelt zwar Ein- und Ausreisebestimmungen, aber wir sprechen hier nicht über Reisebestimmungen, sondern über Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperren – und die sind Sache der Länder...

  • Frankenstephan
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    geschrieben 1607638725289

    @ozeantaucher sagte:

    @mnari, es geht doch darum, dass die neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 8. Dezember 2020 "das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt". Wenn touristische Auslandsreisen als "triftiger Grund" in der Verordnung nicht explizit aufgeführt werden, sind sie demnach der Verordnung zufolge nicht erlaubt, also verboten.

    ---

    Ozeantaucher, deine Schlussfolgerung, dass man in Bayern seine Wohnung für eine Urlaubsreise nicht verlassen darf ist nicht richtig.

    Lies dir die 10. BayIfSMV durch. § 3 Abs. 1 ist entscheidend. Nur weil in Absatz 2 der gebuchte Urlaub nicht speziell genannt wird ist er doch nicht verboten. Ein gebuchter Urlaub ist sehr wohl ein triftiger Grund.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1607640989127

    @Frankenstephan, ich habe die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 8.12.20 nicht nur bereits mehrmals sehr genau durchgelesen, sondern auch bereits hier verlinkt. Weißt Du denn, was in § 3, Abs. 1 steht? Dort steht: "(1) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt" und in Abs. 2 wird dann genau aufgelistet, was alles als triftiger Grund gemäß Abs. 1 dieser Verordnung anzusehen ist. Urlaubsreisen werden dort zweifelsfrei nicht aufgeführt. Eindeutiger geht's eigentlich kaum.

    Jetzt müsstest Du mal erklären, warum Du – entgegen der Meinung der Bayerischen Staatsregierung und ihrer Verordnung – meinst, dass ein gebuchter Urlaub "sehr wohl ein triftiger Grund" ist.

  • odopolodo
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    geschrieben 1607644558856

    Ich denke mir, daß die Verordnung mehr etwas wie eine Richtlinie ist als eine "verboten/erlaubt" Liste. Kann mich natürlich auch täuschen, aber würde man da alles rein schreiben was man alles darf/nicht darf, würde es ziemlich lange Liste werden. Mein hoffentlich gesundes Menschenverstand sagt mir daß ich sehr wohl meinen Abflug als einen triftigen Grund bezeichnen kann.

    Wir sind ja nicht grundlos eingesperrt, sonder um die Kontakte zu reduzieren. Und wie kann ich das noch besser bewerkstelligen als einfach für ein paar Wochen aus dem Land zu verschwinden?

    Ha-Ha...

    Jetzt aber Spaß beiseite, wenn fliegen verboten würde, sollten dann nicht die meisten Abfluge von Münchener Flughafen gecancelt werden?

    Soweit ich es sehen kann, geht der Betrieb am Flughafen ganz normal weiter. ( Na ja, so normal wie es zur Zeit eben geht).

    Oder fliegen jetzt die ganze Flugzeuge leer weg?

    Einfach das ganze nicht so eng sehen.

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1607670543078

    Verordnung eher eine Richtlinie? Oha! Also so wie die Straßenverkehrsverordnung? ich glaube, da hast du etwas falsch verstanden.

    Mein Meinungswechsel ergab sich, da bis jetzt nirgends die Ausreise explizit als verboten erwähnt wird. Ein theoretische Schlußfolgerung, ich gebe es zu. Bei der Problematik "Auslandsreise ja/nein" wird eher auf die Situation im Zielland eingegangen, als auf den Weg zum Flughafen.

    Müssten dann im Falle der Nicht-Durchführbarkeit die RB/RV so langsam ins Rotieren kommen und ihre Kunden informieren/Alternativen anbieten?

    Dass die Abflüge noch nicht gecancelt sind, liegt eher daran, dass die Airlines die Flüge immer noch kurzfristig canceln können, wenn sie die tatsächliche Auslastung kennen. Und noch andere Faktoren berücksichtigen müssen, wie z.B. wo auf der Welt wird denn der Flieger als nächstes gebraucht.

  • Frankenstephan
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    geschrieben 1607674262567 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    @ozeantaucher sagte:

    @Frankenstephan, ich habe die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 8.12.20 nicht nur bereits mehrmals sehr genau durchgelesen, sondern auch bereits hier verlinkt. Weißt Du denn, was in § 3, Abs. 1 steht? Dort steht: "(1) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt" und in Abs. 2 wird dann genau aufgelistet, was alles als triftiger Grund gemäß Abs. 1 dieser Verordnung anzusehen ist. Urlaubsreisen werden dort zweifelsfrei nicht aufgeführt. Eindeutiger geht's eigentlich kaum.

    Jetzt müsstest Du mal erklären, warum Du – entgegen der Meinung der Bayerischen Staatsregierung und ihrer Verordnung – meinst, dass ein gebuchter Urlaub "sehr wohl ein triftiger Grund" ist.

    § 3 Abs. 2 Satz 1: Triftige Gründe im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere

    Das Wort insbesondere heißt nicht das der Katalog abschließend ist.

    Man darf selbstverständlich ins Ausland (falls man dort einreisen darf) reisen, bei Rückkehr muss man die Quarantänebestimmungen einhalten. Hier die EQV (Einreise-Quarantäneverordnung Bayern)

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
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