Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1607798790779

    @odopolodo sagte:

    Der Katastrophenfall hat aber nichts mit der Ausgangssperre zutun

    Du irrst. Schau mal u.a. hier und hier und, und, und...

  • odopolodo
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    geschrieben 1607800887702

    Ja natürlich weiß ich dass wir jetzt ein "Katastrophenfall und ausgangsbeschränkung" gleichzeitig haben.

    Ich meinte nur dass es sowohl Katastrophenfall ohne ausgangsbeschränkung geben kann wie auch umgekehrt.

  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1607802787813

    Es ist in diesem Fall hier zunächst der Katastrophenfall in Bayern ausgerufen worden und dann ein Maßnahmenpaket (das ausschließlich – da es noch keinen Impfstoff gibt – das Ziel hat, die menschlichen Kontakte und damit Übertragung von Covid19 runterzufahren) beschlossen worden, mit dem die Katastrophe (Corona-Virus, Überlastung der Krankenhäuser etc.) bekämpft werden soll; und dieses beschlossene Maßnahmenpaket steht in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung vom 8. Dezember 2020, die hauptsächlich Ausgangsbeschränkungen und auch Ausgangssperren vorsieht, um die Katastrophe (Covid19) zu bekämpfen. Kurz: Es gibt einen eindeutigen Zusammenhang, nämlich: Der Katastrophenfall wird durch Ausgangsbeschränkungen/-sperren bekämpft, wie man u.a. den verlinkten Artikeln entnehmen kann.

  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1607803788093

    @vonschmeling sagte:

    Das wurde nicht "vergessen" ... :flushed:

    Reisen - auch Urlaubsreisen! - sind mit zahlreichen Auflagen möglich.

    Das ist ja gerade das Problem: In der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden Reisen jedweder Art (außer Busreisen, die verboten sind) ja eben gerade nicht erwähnt, schon gar nicht Reisen zum privaten Vergnügen, also u.a. auch Urlaubsreisen nicht; somit beschreibe ich lediglich den Sachverhalt, wenn ich sage: Private Vergnügungsreisen (Urlaubsreisen etc.) sind in der Auflistung der Verordnung unter § 3, Abs. 2 als "triftiger Grund", weswegen man trotz Ausgangsbeschränkung das Haus verlassen darf, nicht aufgeführt, demzufolge entweder verboten oder – da Du offensichtlich von den Behörden in Bayern eine gegenteilige Auskunft erhalten hast – komplett vergessen worden.

  • Frankenstephan
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    geschrieben 1607808820502

    @ozeantaucher, es erscheint sicher unlogisch das Busreisen verboten, Auto-, Flug- und Zugreisen erlaubt sind.

    Gestatte mir aber die Frage: was ist eigentlich dein Problem?

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1607812398528

    Nein, das ist keinesfalls unlogisch in Anbetracht der enormen Sicherheitsvorschriften, die bei Antritt einer Flugreise berücksichtigt werden.

    Mich interessiert noch nicht mal peripher ob ein oder gar welches Problem den Ozeantaucher oder jeden beliebigen anderen Forennutzer umtreibt. Man muss doch für den Vortrag einer Ansicht kein Problem haben!?

    Mir wurde beschieden, dass im Falle der Durchführung einer Reise die direkte Anfahrt zum Flughafen dem Reisenden erlaubt sei.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • olicheck
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    geschrieben 1607855684157

    @frankenstephan sagte:

    @ozeantaucher.......

    Gestatte mir aber die Frage: was ist eigentlich dein Problem?

    Das würde mich auch interressieren.

    Alle seine Fragen wurden schon vor zwei Tagen, mit Quellenangaben, ausführlich und richtig beantwortet.

    Dazu müßte man aber die überlassenen Texte aber wirklich lesen & auch verstehen und nicht reflexartig in Abwehrhaltung gehen.

    Es gibt keine abschließende vollständige "Erlaubnisliste", explizit auch nicht in Bayern.

    (vgl. "Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere":...)

    Und selbst bei der erweiterten Ausgangssperre (IW über 200) gibt es den

    weichen Absatz:"...ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".

    Es gibt bundesweit kein Ausreiseverbot. Was die Länder nicht regeln, regelt der Bund.

    Es gibt keinen Graubereich. Man benötigt nur einen trifftigen Grund. Einfach Hirn einschalten und mitdenken....sagt Söder!

    Deshalb ist, bis jetzt, diese Ausgangsbeschränkung wahrlich keine Einschränkung.

    Und wenn ich im Freien Sport machen und mich frei bewegen (ohne Radiusbeschränkung) darf, dann darf ich auch mit dem Fahrrad zum Flughafen fahren oder mit dem Auto nach FRA, um vor dem Terminal 1 meine Jogging-Runden zu drehen.

    Die Abstandsregeln werden DA sowie eingehalten, ist ja nicht viel los z.Zt.

    Nun, heute kann sich Alles wieder ändern....also wieder genug Diskussionsmaterial vorhanden.

    Ich hol´schon mal die Popcorntüte....wenn´s wieder um das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom Einzelner geht :smirk:

  • olicheck
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    geschrieben 1607865657415

    Und da es auch weiterhin kein Reiseverbot gibt, könnte dieser langatmige Themenkreis doch geschlossen werden.

    Bleibt daheim & bleibt Gesund :evergreen_tree:

  • HC-Mitglied2716142
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    geschrieben 1607866534441

    @olicheck, bei so'ner wachsweichen Auslegung der triftigen Gründe wie von Dir ("Hirn einschalten" und dann kommt jeder von selbst auf die triftigen Gründe) möchte ich mal wissen, wie das dann mit dem §29 (Ordnungswidrigkeiten) der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Einklang zu bringen ist. Dort heißt es nämlich: "Ordnungswidrig (...) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (...) entgegen § 3 die eigene Wohnung ohne triftigen Grund verlässt". Dürfte schwer sein, jemandem eine derartige Ordnungswidrigkeit nachzuweisen, wenn der "triftige Grund" alleine über das "eingeschaltete Hirn" jedes einzelnen definiert wird.

    Und versuch mal Deine Selbstherrlichkeit (habe vor zwei Tagen schon alles richtig beantwortet) ein bisschen zurückzuschrauben. Gerade Du solltest Dich da mal ein bisschen zurückhalten: Alle Deine Quellenangaben zum Thema waren völlig irrelevant und daher nicht lesenswert. Wie auch Deine Ausführungen: Du hast fälschlicherweise auf die Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung verwiesen (obwohl nicht die Einreise, sondern die Ausreise das Thema war) und hast zudem fälschlicherweise behauptet, dass die EQV nur bis zum 20.12.20 gilt und angeblich "bis heute nicht verlängert" wurde. Du hättest die von mir verlinkte Quelle nur "wirklich lesen & auch verstehen" müssen und "nicht reflexartig in Abwehrhaltung gehen" sollen, dann hättest Du erfahren, dass in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung v. 08.12.20 in § 29a (Änderung der Einreise-Quarantäneveränderung) eben gerade doch die EQV verlängert wurde, nämlich bis zum 05.01.21. Und Deine unnötigen unterschwelligen Beleidigungen (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom" u.ä.) lass mal bitte stecken.

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1607867593633 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Miitlerweile dürften wohl die meisten User diese letzte Diskussion nicht mehr mitlesen- was man durchaus verstehen kann..

    Jedenfalls habe wir schon die ersten Meldungen dazu bekommen.

    Daher sollte das Thema jetzt auch beendet werden. Danke dafür

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