Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Schokobanane
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    geschrieben 1609966795715

    Ich kann für das Saarland nach R mit dem zuständigen Gesundheitsamt sprechen.

    Es gibt keine zwei Pflichttests. Der zweite Test dient nur dazu,früher aus der Quarantäne zu kommen. Dabei gilt zu beachten,dass dieser frühestens am 5. Tag nach Einreise gemacht werden darf.

    Konkret: Einreise nach D am Sonntag (Uhrzeit egal), Test zur Freitestung frühestens am Freitag.

    Bei Einreise ist der Test jedoch Pflicht bzw. 48Std vorher.

    Mich persönlich interessiert aktuell vor allem die Regelung für Südafrika.

    Lufthansa verlangt auf jeden Fall schon den negativen Test bei Abflug. Die Option erst in D zu testen gibt es nicht.

    Aber was ist,wenn ich z.B. mit Emirates über Dubai fliege? Dann kann ich mich doch erst in D testen lassen und umgehe der Gefahr im Reiseland positiv zu sein...dann lieber zuhause positiv. Zumal nicht überall im Ausland zeitnahe Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

    Immer unterwegs - Die Welt kann gar nicht groß genug sein :-)
  • Unglaeubiger
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1610010429045

    Für NRW hat sich sogar noch eine Verbesserung ergeben. Die 24 h Frist (Strafmaßnahme wegen OVG-Urteil) wurde auf 48 h erweitert.

  • möglichst weit weg
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    geschrieben 1610145477694 , zuletzt editiert von Ahotep

    Hallo in die Runde,

    hat jemand von euch auch bereits COVID überstanden und ist aus einem Risikogebieten zurückgekommen?

    wir wollten kommende Woche zuerst nach Fuerteventura, haben dann auf Madeira umgebucht und heute kam die Nachricht, dass jetzt auch Madeira Risikogebieten ist.

    Unser Gesundheitsamt/ Landratsamt versicherte mir, dass wir zwar das Einreiseformular ausfüllen müssen, aber durch bereits überstandene Krankheit nicht in Quarantäne müssten und auch keinen Test benötigen.

    hat jemand damit Erfahrung?

    danke

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1610200298024

    Bin gespannt, ob jemand tatsächlich aus erster Hand berichten kann.

    Ich würde mir das auf jedenfall vom Amt schriftlich geben lassen.

  • möglichst weit weg
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    geschrieben 1610201230323

    Schriftlich bekomme ich es nicht, es könnte sich ja ständig etwas ändern meinte der Beamte, aber auf der Seite vom RKI steht es auch.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1610203297902 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Quarantänebestimmungen sind Teil der Coronaverordungen. Diese wiederum sind Ländersache. Ich kann mir selbst unter Einbringung größter Fantasien nicht vorstellen, dass Landratsämter Verordnungen übergeordneter Dienststellen außer Kraft setzen.

    Allerdings bedeutet „Ländersache“, dass es 16 unterschiedliche Verordnungen gibt/geben kann - insofern kann dir niemand eine erschöpfende Auskunft geben , ohne deine Herkunft zu kennen.

    Nur soviel :

    In meinem Bundesland sagt die 15. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021 unter § 20 (Ausnahmen), Absatz (5) : In begründeten Fällen kann das zuständige Gesundheitsamt auf Antrag weitere Ausnahmen bei Vorliegen eines triftigen Grundes zulassen. Und Ausnahmen von einer gesetzlichen Regelung wiederum sollten schriftlich erteilt werden.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • REJBodenheim
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    geschrieben 1610206747215

    "... meinte der Beamte"

    Was natürlich Quatsch ist, da er seine Aussage auf eine bestimmte Verordnung/Dienstanweisung/Lage beziehen muss. Aber so braucht er sich nicht naß zu machen...

    Das RKI sagt in 3.1.2.2 "Falls die Kontaktperson früher bereits selbst ein laborbestätigter Fall war, ist keine Quarantäne erforderlich.". Hier geht es aber um Kontaktpersonen eines Infizierten. Sonst habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1610212456685

    @rejbodenheim sagte:

    Das RKI sagt in 3.1.2.2 ". ....., ist keine Quarantäne erforderlich.".

    in der Tat sagen in der heutigen Zeit viele vieles. Für die Gesetzgebung allerdings ist die Legislative zuständig.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1610215077629

    Ich bin durchaus der Ansicht, dass die Zuständigkeit für die Frage von möglichst weit weg beim Gesundheitsamt seines Wohnortes liegt.

    Dort würde ich mich ferner erkundigen, welche Dokumentation hinsichtlich der überwundenen Infektion notwendig ist für eine Befreiung von Test- bzw. Quarantänepflicht. Vermutlich gibt es einen Laborbericht mit Antikörpernachweis, etwa in der Art wird sicherlich erforderlich sein. Ansonsten könnten ja Kreti & Pleti konstatieren, sie haben bereits eine Erkrankung überstanden und seien daher zu befreien.

    Das Risiko für den Reisewilligen besteht in einer möglichen Zurückweisung bei der Abreise oder - noch übler! - bei der Einreise im Zielgebiet. Ich würde mich daher maximal mit Dokumentationen ausstatten!

    In der Tat bringt ein ggf. beigetragener Erfahrungsbericht nichts; zum einen, weil er schon wieder obsolet sei könnte, zum andern wegen der von jlechtenboehmer vollkommen korrekt erwähnten Unterschiede der Handhabe auf Länderebene.

    Grundsätzlich halte ich eine Befreiung für wahrscheinlich aus Erfahrung innerhalb meiner Familie:

    Medizinerin muss nach Erkrankung und Nachweis von Antikörpern nicht mehr die ansonsten für das Klinikpersonal verpflichtenden Tests absolvieren (tut es aber trotzdem, allerdings in einer weniger engen Taktung).

    Meine Erfahrung mit Auskünften der Gesundheitsämter geht übrigens in die Richtung "Rate mal ..."

    Da wird nicht so ganz beherzt konkretisiert, es heißt häufig "also ich würde sagen ...", und schriftlich bekommt man in der Tat so in etwa gar nichts. Entweder haben sie keine Kapazitäten für eine schriftliche Stellungnahme oder andere weiche Argumente.

    Das ist aber nun mal so, da kann man sich aum Kopp stellen und mit den Ohren wackeln - et hilft nix!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • REJBodenheim
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    geschrieben 1610222254564 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    @vonschmeling

    Genau so ist es. Das sind auch dann die Grenzen solch eines Forum.

    @jlechtenboehmer

    Du hast schon gesehen, dass die zitierte Aussage des RKI nicht auf den Fall von @moeglichst_weit_weg anzuwenden ist?

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