Touristik aktuell Risikogebiete: Härtere Regeln für Rückkehrer geplant
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1610372079326
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geschrieben 1610382485779
den Artikel habe ich gelesen. Da bin ich auf die Entscheidung und dann die Auslegung/Handhabung sehr gespannt. Im Durchschnitt hat Deutschland einen
Insidenzwert von ca 170 % und z.b. Ägypten mit Stand von heute ca 7 %. Nur wird da immer gesagt/geschrieben...die testen ja wenig oder nicht richtig. Da müsse man ja mindestens das 10 fache dazu rechnen oder so ähnlich. Selbst beim 10 fachen würde man noch unter dem Wert von Deutschland liegen. Oder sehe ich das verkehrt? Bin sehr gespannt wie damit verfahren wird, wenn der Insidenzwert eines Landes/Region niedriger liegt, als der von Deutschland. Eigentlich müsste das ja dann nicht mehr als Risikogebiet gelten?
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1610385572889 , zuletzt editiert von Ahotep
Den Status Risikogebiet hat Ägypten ja trotzdem und wird diesen auch beibehalten. Grund: die genaue Zahlen liegen nicht vor, da nur sehr wenige Ägypter getestet werden. Daher eine zweistufige Bewertung, wo nicht nur der Inzidenzwert zu Grunde liegt, sondern auch die Einschätzung der Experten. Hier noch ein Artikel dazu klick
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geschrieben 1610389292405 , zuletzt editiert von odopolodo
Noch eine Frage von mir zu der Seite von RKI.
Wieso wird hier eigentlich suggeriert da würde es um was anderes handeln als der Fragesteller meint?
Auf der "Frage und Antwort" Seite von RKI steht es doch schwarz auf weiß als Frage:
"Gilt für Einreisende aus Risikogebieten die Quarantänepflicht, wenn diese zuvor eine molekulardiagnostisch nachgewiesene SARS-CoV-2 Infektion hatten und wieder als genesen gelten?"
Und als Antwort abgekürzt:
"Obwohl eine erneute Ansteckung und ein damit einhergehendes Übertragungsrisiko auf andere Personen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, ist bei diesen Personen dennoch keine Quarantäne erforderlich."
Hier der link. Etwa in der Mitte der Seite.
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geschrieben 1610390376667
Es wurde nicht "suggeriert" sondern der von REJBodenheim zitierte Passus betraf nicht den erfragten Sachverhalt.
Ferner ist zu bedenken, dass das RKI zwar Ratschläge gibt, die Landesbehörden jedoch abweichende Beschlüsse fassen können.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1610392568800 , zuletzt editiert von REJBodenheim
Richtig.
Der von mir gefundene Abschnitt beim RKI betrifft die Kontaktperson des Infizierten. Was auch deutlich gesagt wurde:
REJBodenheim sagte am 09.01.2021 um 1639:
[...] Hier geht es aber um Kontaktpersonen eines Infizierten. Sonst habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.
Freut mich, dass odopolodo den passenden Abschnitt gefunden hat.