Tja, ich bin immer noch auf der Insel GC und möchte (muss)gerne am 8.5. nach hause. Leider fliegt von hier nach Deutschland keine Airline die vor der Ausgangssperre in Deutschland ankommt. Wird sich auch kaum ändern. Also werden wir um 22:35 in FRA ankommen und uns mit dem bestellten Flughafentransfer die 200km nach Hause bringen lassen. Sollte man uns kontrollieren und Bußgeld verlangen werde ich sofort dann Widerspruch einlegen. Ich hoffe aber es geht gut und der kontrollierte Beamte sieht ein dass das ein Ausnahmegrund ist. Ich wollte ja erst in einem Flughafenhotel übernachten, aber ich darf ja nicht mal auf die Straße zum Taxi und zu Fuß auch nicht Also dann gleich nach Hause bringen lassen.
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1619449928716Immer mehr Senioren verschwinden im Internet weil sie aus Versehen Alt und Entfernen drücken
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geschrieben 1619450709463
Würde ich auch so machen, wenn es keinen anderen Weg geben sollte.
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geschrieben 1619454168448 , zuletzt editiert von vonschmeling
Vorausgesetzt der Flughafentransfer führt den Auftrag überhaupt aus ...
Tatsächlich verstößt er ja mit der Beförderung gegen die Auflagen, und das wird er sich gewiss mindestens 2x überlegen!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1619460689685 , zuletzt editiert von Goldeneye007
Wie ist das nochmal mit dem Erfüllungsgehilfen? Bzw. wann macht man sich mit strafbar und wann nicht? Als Taxiunternehmen zum Beispiel?
Dann müsste auch jede Fluggesellschaft kontrollieren, ob man zu touristischen Zwecken fliegt oder zu geschäftlichen Zwecken? Egal wo auf der Welt, wenn man vor oder nach der Sperrstunde landet der startet? Machen da echt alle ausnahmslos mit und gratulieren Deutschland zu seiner Sperrstunde?
Aktuell fliegen die Emirates ganz normal immer um 22:20Uhr ohne sich darum zu kümmern, wer einsteigt und aus welchem Grund. Flugplan bleibt unverändert.
Nach dem Motto, wenn sie einsteigen, dann wissen was sie tun. Selbes wird auch für das Taxi gelten. Kann ja nicht jedes Mal nachfragen, ob er einen Touristen fährt, oder einen von einer Geschäftsreise?
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geschrieben 1619461715426 , zuletzt editiert von HABERLING
Hallo, kontrolliert wird von Polizei oder Ordnungsämtern und es gibt keine Erfüllungsgehilfen.
Dem Taxifahrer zb. ist es egal, den er darf seine Arbeit weiterhin erbringen.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1619462079617
Ich glaube auch nicht, dass er sich mindestens zweimal überlegen wird.
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geschrieben 1619462404466
ja, genau
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geschrieben 1619462953005
Guten Abend,
möchte mit meinem Halbwissen mal was beitragen.
Auf Nachfrage bei unserem Landrat bekam ich den Tipp, per Flughafentransfer hinzufahren, da dieser sein Job ausübt und uns legal zum Flughafen bringen- und abholen dürfte innerhalb der Sperrstunde.樂
Meint ihr damit kommen wir durch?!?
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geschrieben 1619463121362 , zuletzt editiert von Goldeneye007
Hängt davon, ob es überhaupt einer kontrolliert und wie es dann im Fall der Fälle der Kontrollierende sieht. Touristische Reisen sind kein zwingender Grund. Damit kann man nicht durchkommen, wenn es nur um die Tatsache geht. Aber die Polizei und Ordnungsamt sollen es ja mit Augenmaß kontrollieren. Wenn man da 30min außerhalb des Fensters ist, oder einfach eine gute Erklärung hat, dann klappt es wahrscheinlich, aber wenn man neu gebucht hat und einfach darauf pfeift, dass man 3Std, nach oder vor der Sperre unterwegs ist, dann sicherlich nicht.