Wie wärs mit einem neuen Nicknamen für Dich zb. Ungläubiger-in
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1619464054788
@goldeneye......
Dir ist aber schon klar, dass solche Vorschläge oder „ wie man es denn machen könnte„, auch immer eine kleine Ohrfeige für die Menschen sind, die sich dran halten.
ja, ist doof aber die Ausgangssperre ab 22:00 Uhr, heißt Ausgangssperre ab 22:00 Uhr und nicht ab 22:30 Uhr
@haberling...... Das ist eine sehr gute Idee
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geschrieben 1619464354247 , zuletzt editiert von Goldeneye007
Ihr habt recht. Gesetz ist Gesetz.
Sieht man jeden Tag und bei jedem Gesetz. Wetten würde ich auch nicht drauf.
ich habe aber verstanden, dass Eurer Meinung nach ein Gesetz keine Einschätzung braucht, auch wenn jemand danach fragt, der weiß, dass sie/er hier nicht im Rechtsanwaltsforum ist. Einfach von einem Normalo zum Anderen.
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geschrieben 1619467921153
Schon verzwickt. Aber ich habe nichts weiter zu mir geschrieben, als ich die Frage nach der Fahrerei beantwortet habe.
Die Sache mit dem Hin- und Zurückfahren ist ja noch einfach. Sollte man nicht. Hilft auch kein Taxifahrer, dem es egal sein kann.
Die Sache ist bei uns, dass wir schon weit vorher am Flughafen sind und im Normalfall schon im Flieger sitzen, wenn es 22Uhr leutet. Ist ja wirklich ein spezieller Fall.
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geschrieben 1619468776194
Da du in ein Nicht-EU-Staat reist hast auch schon die Zollkontrolle hinter dir und befindest dich quasi nicht mehr in Deutschland.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1619469551536
Bei der Ausreise habe ich eine Zollkontrolle? Dachte nur bei der Einreise? Auch ein Transitbereich gibt es doch nur bei der Einreise, oder?
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geschrieben 1619469934752 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ich zitiere mal, was RA Paul Degott dem RND sagte:
„Eine Ausnahme für Fahrten zum Flughafen gibt es im Infektionsschutzgesetz nicht“, sagte Reiserechtsanwalt Paul Degott gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Wenn also ein Flughafentransferdienstleister die Kunden Herr und Frau Iser um 23 Uhr am Flughafen abholt nach ihrem Langzeiturlaub begeht er eine Ordungswidrigkeit.
Das Kabuff am Gate, in das du deine Papiere reichst, ist mit Zollbeamten besetzt. Auch bei der Ausreise ...
Ich denke, der Start beginnt mit dem Schließen der Kabinentüren. Wenn das vor 22 Uhr passiert läge er demnach noch außerhalb der Sperrzeiten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1619470249734
ja, bleibt die Frage, ob er sich erkundigen muss, ob die Reisenden von einer touristischen Reise, oder von einer geschäftlichen Reise zurückkehren?
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geschrieben 1619470705311
Lt BR gilt in Bayern jedoch:
Bei Reisen, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Verordnung an diesem Mittwoch gebucht worden waren, gilt aber eine Ausnahme: Wenn es bei solchen Reisen zwingend erforderlich ist, im Zeitraum zwischen 21.00 und 05.00 Uhr zum Flughafen oder zum Bahnhof oder von dort nach Hause unterwegs zu sein, dann liege ein "Ausnahmefall" vor, "der den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung gestattet", erklärte der Sprecher.
Vermutlich ist das auch in anderen Landesverordnung so oder ähnlich geregelt.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.