Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1619472617203

    In dem "Kabuff" sitzen Beamte der Bundespolizei, keine Zollbeamten. Letztere warten bei deiner Rückkehr auf dich und deine Koffer voller Rolex :wink:

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1619474401087 , zuletzt editiert von HABERLING

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1619502906140

    Haha...Ändert aber nichts daran, dass die Kontrolle der Reisedokumente durch die BP erfolgt. :wink:

  • Goldeneye007
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    Verwarnt
    geschrieben 1619503405310

    Ja vor 22Uhr, wenn der Flieger um 22:20Uhr geht

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1619504470471 , zuletzt editiert von Vive la France

    Laut mein Pilot Schwiegersohn beginnt der Start beim abheben, die Stationen davon sind nur Vorbereitungen zum Start. Was unter Umstände bedeuten würde dass wenn der Flieger erst um 22:00 Uhr anfängt ab zu rollen ist es zu spät aber ich (wir) weiß nicht wie genau es aufgelegt wird in diese Bundesbremse.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1619506572307

    @Vive la France

    Ja, aus Sicht des Piloten. Dieser ist aber auch mit dem Aufsetzen gelandet. Hier ginge es ggf. um die rechtliche Sicht.

    Für die VO(EG)261/04 wird das Öffnen der Türen als Zeitpunkt der Anspruchsbegründung genannt. Das könnte analog auf für den Start gelten.

    @Bienekind

    Auf meinen letzten stand Zoll - mir ist schon klar, dass der gewöhnlich bei der Ausreise im Off die Köfferchen durchleuchtet.

    Letztlich auch wurscht, es gibt ne Zollkontrolle auch da ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1619506784474 , zuletzt editiert von Vive la France

    @vs Ich glaube das in dem Fall der Piloten Sicht und der Rechtliche die selbe sind zum Beispiel wenn es geht um Nachtflugverbot ab sagen wir mal 23:00 Uhr, darf der Flugzeug nicht der Gate um 23:00 Uhr verlassen sondern muss um 23:00 Uhr in der Luft sein sonst kann er warten bis auf nächsten Tag.

  • Vive la France
    Dabei seit: 1584703795211
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    geschrieben 1619507726375

    @vs, Das mit der landen ist eine andere Geschichte, offensichtlich haben da Fluggesellschaft und Passagiere andere Auslegung und soweit ich weiß hat es da gerichtliche Auseinandersetzung gegeben um ein paar Minuten weil der Fluggesellschaft sagte er wäre gelandet um eine bestimmte Zeitpunkt, Die Passagiere meinten aber sie könnten erst die Maschine verlassen fünf oder 10 Minuten später und dadurch könnten Sie eine Ausgleich Zahlung erreichen, Weil der Flug dadurch mehr als X Stunde verspätet war.

    Hier ein Beispiel

    Mit der Start ist es anders, Der Tower muss der Start genehmigen und wenn es zu spät ist ist es zu spät!

  • Vive la France
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    geschrieben 1619508681231 , zuletzt editiert von Vive la France

    Wir wollen auch keine Staatsaffäre aus die Geschichte machen aber diese Gesetz von dem du sprichst, ist ein Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

    Es wäre ich habe Tomaten in der Auge ich habe keine genau Definitionen vom „Landezeit“ gelesen es ist nur Gerichte und Passagiere die (natürlich €€€€€!!) verschiedene Auslegung haben.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1619508963568

    Die rechtliche Seite im Bezug auf die Fluggastrechte ist mir sattsam bekannt ...

    In der Tat ist allerdings das Nachtflugverbot (gilt natürlich auch für die Landung!) das naheliegendere Thema.

    Wir haben jedoch beim Nachtflugverbot eine lokale Regelung - d.h. der Tower kann die Landegenehmigung für DUS verweigern und das anfliegende Flugzeug muss auf CGN (Beispiel) ausweichen. Die Sperrzeiten gelten aber praktisch für alle größeren deutschen Flughäfen ... unnu?

    So oder so wird es spannend sein, wie das in nächster Zeit gehandhabt wird.

    Ferner können ja dann beispielsweise langfristige und kurzfristige Bucher unter den Passagieren sein. Haben dann die von der vorher mal erwähnten Ausnahmeregelung betroffenen andere Rechte (z.B. Ansprüche an das LVU) als jene, die am 24.4. spontan gebucht haben? In ein und demselben Flieger?

    Schon alles ein bisschen bluna ... :confused:

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