Rückholaktion von Deutschen dauert noch zwei Wochen, klick mich
Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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geschrieben 1584729891988"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1584730044907
Hallo und guten Abend,
bei uns ist die Situation so: Gebucht für den 10.04. nach Palma bei EW. Tarif ist SMART, also keine kostenlose Stornierung möglich.... Der Airport auf Mallorca ist ja quasi zu. Auf der Insel gibt es aktuell eine Ausgangssperre. Unser Flug wird aber auf der EW Seite als bestätigt angezeigt. Wenn ich auf die Seite unseres Flughafens (Düsseldorf) gehe und mir die Flugpläne ansehe, kann ich ich sehen das es täglich Starts und Landungen aus Palma gibt! Wie muss ich das verstehen? Nur Rückholflüge? Und was wenn der Flug nicht vorher annulliert wird? Dann zum Termin zum Airport und dann zu hören das annulliert wurde? Ich steig da nicht durch....
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen..
Gruß aus Essen
Frank
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geschrieben 1584730858740
Eine Reiserücktrittskostenversicherung gilt nach Abschluß und wird von vielen Versicherern auch bei Absage der Reise durch den Veranstalter nicht rückerstattet mit der Begründung, dass sie bereits gegolten hat.
Da du sagtest, dass du die gerade erst abgeschlossen hast, es gibt bei Versicherung, im Gegensatz zu Reisen, ein 14tägiges Rücktrittsrecht. Wenn du die also vor einer Woche abgeschlossen hast, dann kommst du da noch raus.
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geschrieben 1584731914590
Und extra für dich: hier geht es zu EW
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geschrieben 1584731988103
ich habe die Tage diese Email von EW erhalten betreffend meiner Flüge im April:
wie ich das sehe, ist die Umbuchung unabhängig welchen Tarif du hast möglich.
Flexibilität:
Wir möchten, dass Sie Ihre Reise mit uns unbesorgt und flexibel buchen können. Deswegen bieten wir Ihnen jetzt Tickets zu allen Zielen inklusive kostenfreier Umbuchung an.
Das Angebot gilt für alle Neubuchungen bis zum 31. März 2020 zu all unseren Reisezielen. Auch bereits bestehende Buchungen können Sie ab sofort kostenlos bis zum 30. April 2020 umbuchen. Ausführliche Informationen zum Umbuchungsprozess finden Sie hier.
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geschrieben 1584732423054
Hallo zusammen!
Wir mussten wie viele andere unseren Urlaub in der Dominikanischen Republik vorzeitig beenden, weil wir mit einer Sondermaschine der Condor ausgeflogen wurden. Am Montag hatten wir von Schauinsland eine Nachricht bekommen, dass sie den Reisevertrag wegen außergewöhnlichen Umständen kündigen. Können wir auf eine Rückerstattung wegen nicht erhaltener Leistungen hoffen, da der Veranstalter vielleicht das Hotel auch nicht vollständig bezahlt? Bei uns handelt es sich nur um 5 Tage, aber manche hatten noch 2 Wochen Urlaub vor sich.
Von Mitreisenden haben wir erfahren, dass Schauinsland eine Rückzahlung wegen der außergewöhnlichen Umstände verweigert. Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?
Besten Dank im Voraus für Eure Antwort
die Sonnensüchtige
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geschrieben 1584732950223
Ich bezog mich auf diese Sätze von dir und wollte dir auf die Frage nach den Rückholflügen eine Antwort geben.
Wenn ich auf die Seite unseres Flughafens (Düsseldorf) gehe und mir die Flugpläne ansehe, kann ich ich sehen das es täglich Starts und Landungen aus Palma gibt! Wie muss ich das verstehen? Nur Rückholflüge?