Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

  • Donsimon83
    Dabei seit: 1418688000000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1584781868806

    @ Brattenfan

    Bin in der gleichen Situation. Heute wäre die Restzahlung fällig.

    Aber ich werde definitiv nicht zahlen.

    Wieso sollte ich die Leistung (Zahlung Reisepreis) erbringen, wobei TUI gestern detailliert angekündigt hat, ihre Leistung (Durchführung der Reise) nicht zu erbringen und stornieren wird?!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1584782311783

    Fällige Restzahlungen:

    Bitte tretet mit dem gegenständlichen Veranstalter in Kontakt und kündigt ggf. an, dass ihr wegen der Situation die Zahlung nicht leistet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Chrissy84
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 131
    geschrieben 1584787180409

    Hallo zusammen.

    Wir haben vom 10.04.-14.04.2020 einen Kurzurlaub im CenterParcs Allgäu gebucht.

    Jetzt wurde von CenterParcs mitgeteilt, dass der Parc bis einschließlich 19.04. wegen Covid-19 geschlossen wird.

    Im Anhang ein Gutschein über den kompletten Reisepreis zur Neubuchung bis 31.12.2020.

    Leider werde ich durch die Corona Epedemie meinen kompletten Urlaubsanspruch für 2020 bei meinem Arbeitgeber aufbrauchen müssen.

    Daher wird es mir nicht möglich sein, dieses Jahr nochmal in Urlaub zu gehen.

    Des Weiteren war es ein Super Sonderangebot das wir bei CenterParcs gebucht hatten. Dieses Angebot kommt 2020 bestimmt nicht wieder.

    Da die Buchung ja von Seiten des Veranstalters storniert wurde, habe ich da ein Recht auf Rückerstattung der Reisekosten?

  • gesche.st
    Dabei seit: 1569275169329
    Beiträge: 82
    geschrieben 1584787858078 , zuletzt editiert von gesche.st

    @chrissy84

    Ja, du hast den Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags. Die Branche versucht da gerade Änderungen zu erwirken, dass ein Gutschein im Reisewert die Auszahlung ersetzt, momentan gibt es da aber noch nichts Handfestes.

    Wenn du weißt, dass du eh nochmal in einen Center Parc fährst, dann lass dir doch einen Gutschein mit einer längeren Geltungsdauer ausstellen. Ansonsten melde schriftlich an, dass du den Gutschein nicht akzeptieren wirst und eine Auszahlung wünschst.

  • Wülfi71
    Dabei seit: 1393891200000
    Beiträge: 1056
    geschrieben 1584788299820 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Gutschein- und Umbuchungslösungen erachte ich für sinnvolle Lösungen, wenn man der Branche nicht einen schnellen Todesstoß versetzen will. Allerdings werden diese wohl nur auf Akzeptanz stoßen, wenn die Bundesregierung (wie bei Thomas Cook) eine Absicherung für den Insolvenzfall zusagt und die sehe ich derzeit leider noch nicht. Und so haben wir einen "run" auf die Reiseveranstalter nach der Devise: Her mit dem Geld, so lange noch welches da ist...

    Und schließlich hoffe ich, dass unsere Steuergelder nur für Unternehmen eingesetzt werden, die vor der Corana Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten. Und nicht für Zombie Unternehmen wie Vapiano oder wie TC es gewesen wäre, wenn sie nicht schon vorher die Segel gestrichen hätten. Unsere Nachbarländer gehen ja leider schon mit schlechtem Beispiel voran (Alitalia, Norwegian).

    02/15 DXB, 02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND
  • mavonalain1957
    Dabei seit: 1374192000000
    Beiträge: 52
    geschrieben 1584789692724

    @VonSchmeling

    Vielen Dank für die Info.

    Mit dem RV ist Kontakt zu treten,ist im Falle von LMX zumindest,gar nicht möglich. Und eine Mail hat auch keinerlei Beweiskraft.

    Die Aussage,dass keine Reisen stattfinden auf der Seite von LMX, die sind begrenzt bis zum 27.3...ratlos. Tui und andere geben zumindest schon mal Rückmeldung.

    Man hat ja Verständnis für die Überlastung..aber wenigstens könnten die ihre Seite mal der neuen Lage durch die geänderte Reisewarnung anpassen.

    Grüße,Barbara

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1584790779574

    @mavonalein1957

    Was willst du denn beweisen?

    Ich habe lediglich angeregt, die Zahlung nicht einfach stillschweigend zu verweigern sondern darauf hinzuweisen - notfalls mit einem Einwurfeinschreiben.

    Durch die weltweite Reisewarnung bist du ferner nicht auf Updates angewiesen, innerhalb dieser vorläufigen Frist kannst du dich ganz einfach auf Herrn Maas berufen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mavonalain1957
    Dabei seit: 1374192000000
    Beiträge: 52
    geschrieben 1584791252266

    @vonSchmeling

    "Was willst Du denn beweisen"

    Ich denke nicht, dass aus meinen Postings die Intention hervorgeht, irgendwas beweisen zu wollen. Komischer Ton hier manchmal.

    Man sucht Rat und fragt nochmal nach, eigentlich normal .

    Immerhin ist das mit dem Einschreiben ein guter Tipp..die Unterstellung, dass ich hier was beweisen will, (was denn überhaupt?) ,hättest Du Dir sparen können.

    Aber trotzdem danke, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen, der hier nur mitliest.

  • alpina99
    Dabei seit: 1584741449233
    Beiträge: 10
    geschrieben 1584793083799 , zuletzt editiert von alpina99

    @ Brattenfan

    @Donsimon83

    ich bin in der gleichen Situation. Abflug 26.4.20 Restzahlung 29.3.20. Ich sehe es auch nicht ein die Restzahlung ( Kreditkarte ) zu leisten, obwohl klar ist, dass die Reise am 20.4.von TUI storniert wird. Anschließend kann ich dann meinem Geld hinterherlaufen, sofern die TUI nicht vorher schon insolvent ist.

    Da die Reisewarnung bis 30.4.geht, kann ich kostenlos stornieren.

    Ich kann auch versuchen die Anzahlung zurückbuchen zu lassen, da ich noch in der 8 wöchigen Frist bin.

    Wie geht Ihr die Sache an?

    @vonschmeling

    Ich werde die Tui über mein Vorhaben per Mail und Einschreiben in Kenntnis setzen.

  • Ahotep
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    Beiträge: 30982
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1584793643231

    @mavonalain1957 sagte:

    @vonSchmeling

    "Was willst Du denn beweisen"

    Ich denke nicht, dass aus meinen Postings die Intention hervorgeht, irgendwas beweisen zu wollen. Komischer Ton hier manchmal.

    Man sucht Rat und fragt nochmal nach, eigentlich normal .

    Immerhin ist das mit dem Einschreiben ein guter Tipp..die Unterstellung, dass ich hier was beweisen will, (was denn überhaupt?) ,hättest Du Dir sparen können.

    Aber trotzdem danke, vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen, der hier nur mitliest.

    mavonalain1957

    Du stehst etwas unter Dampf, komm mal bitte runter.

    Du schriebst eine Mail hätte keinerlei Beweiskraft, daraufhin hatte man Dich danach gefragt. Kein komischer Ton, sondern man ist auf Deinen Beitrag eingegangen und Punkt!

    Mehr möchte ich jetzt nicht dazu lesen, wird entfernt da es den Thread unnötig aufbläht, danke.

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