Vielleicht interessant in diesem Zusammenhang ein Artikel aus dem Focus vom 21.02.2008:
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Geiselnahmen
Opfer müssen Kosten selbst zahlen
Im Ausland entführte Deutsche können einer Gerichtsentscheidung zufolge an den Kosten für ihre Befreiung beteiligt werden. Für einen Hubschrauberflug etwa müssen sie zahlen.
Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg entschied am Donnerstag, dass eine heute 35 Jahre alte Physiotherapeutin 12 640 Euro für einen Hubschrauberflug zahlen muss, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Die Richter gaben damit in zweiter Instanz dem Auswärtigen Amt recht. Das OVG ließ in seinem Urteil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in erster Instanz entschieden, dass es für einen mit einem Kostenbescheid geltend zu machenden Erstattungsanspruch keine Rechtsgrundlage gibt. Die Bundesrepublik Deutschland hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.
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Mir ist nicht bekannt, ob das Bundesverwaltungsgericht schon entschieden hat.